Was verdient man in der Ausbildung als Berg- und Maschinenmann/-frau?
Berg- und Maschinenmann/-frau in 7 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 7 Orten liegen 10 der 9 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
7 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Freiberg, Sachsen3 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Kurort Oberwiesenthal2 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Freital1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Harztor1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Nordhausen, Thüringen1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Oelsnitz/Erzgebirge1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Unterwellenborn1 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Berg- und Maschinenmann/-frau
Wie viel bekommt man als Berg- und Maschinenmann/-frau im ersten Lehrjahr?
Für das erste Lehrjahr als Berg- und Maschinenmann/-frau gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.
Was passiert, wenn der Betrieb als Berg- und Maschinenmann/-frau nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Berg- und Maschinenmann/-frau zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Was verdient man in der Ausbildung als Berg- und Maschinenmann/-frau?
Für Berg- und Maschinenmann/-frau liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.
Liegt die Vergütung als Berg- und Maschinenmann/-frau über der Mindestausbildungsvergütung?
Ohne Tarifbindung gilt für Berg- und Maschinenmann/-frau die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.
Was kommt über die gesamte Ausbildung als Berg- und Maschinenmann/-frau zusammen?
Für Berg- und Maschinenmann/-frau lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.