50 Fachbegriffe rund um Ausbildung und Vergütung
Von Ausbildungsvertrag bis Zwischenprüfung: jeder Begriff mit Kurzdefinition, einer Erklärung, was er für die Vergütung bedeutet, einem Beispiel aus der Praxis, der Rechtsgrundlage und, wo es sie gibt, den Zahlen aus der BIBB-Erhebung. Gruppiert nach Themen.
Vertrag, Dauer und Arbeitszeit 9 Begriffe
- Ausbildungsvertrag
- Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Das Gesetz (JArbSchG), das Arbeitszeit, Pausen und gefährliche Tätigkeiten für minderjährige Auszubildende begrenzt.
- Probezeit
- Die ersten ein bis vier Monate der Ausbildung, in denen beide Seiten den Vertrag ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Die Vergütung wird bereits in der Probezeit voll gezahlt.
- Tarifbindung
- Die Verpflichtung eines Betriebs, einen bestimmten Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite) anzuwenden, meist durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, eine staatliche Anordnung, die den Tarifvertrag für eine ganze Branche verbindlich macht, auch für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist die tarifliche Vergütung, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.
- Tarifvertrag
- Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber, die unter anderem die Ausbildungsvergütung für eine Branche oder Region regelt.
- Urlaubsanspruch in der Ausbildung
- Der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende richtet sich nach dem Alter bei minderjährigen Auszubildenden und sonst nach dem Bundesurlaubsgesetz oder einem geltenden Tarifvertrag.
- Verkürzung
- Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.
- Verlängerung
- Die Ausdehnung der Ausbildungsdauer über die Regelzeit hinaus, etwa nach nicht bestandener Abschlussprüfung.
- Zuständige Stelle
- Die Kammer oder Behörde, die für Berufsberatung, Eintragung des Ausbildungsvertrags und Abnahme der Prüfungen in einem Ausbildungsberuf verantwortlich ist.
Vergütung, Abgaben und Förderung 7 Begriffe
- Ausbildungsvergütung
- Der Betrag, den ein Ausbildungsbetrieb einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden monatlich zahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen die Lebenshaltungskosten nicht decken.
- Kindergeld während der Ausbildung
- Kindergeld wird während einer Erstausbildung in der Regel bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt, unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung.
- Mindestausbildungsvergütung
- Die gesetzliche Untergrenze der Ausbildungsvergütung nach Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz, für Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung, also ohne eigenen Tarifvertrag für die Ausbildung. Sie steigt jährlich zum 1. Januar.
- Sozialversicherungspflicht
- Auszubildende sind kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig, die Beiträge werden von der Ausbildungsvergütung einbehalten.
- Tarifliche Vergütung
- Die Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist, also in einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Sie liegt in aller Regel über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
- Werbungskosten
- Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung, etwa für Fachliteratur oder Arbeitsmittel, die sich in der Steuererklärung geltend machen lassen.
Abschluss, Übernahme und Weiterbildung 8 Begriffe
- Abschlussprüfung
- Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
- Aufstiegs-BAföG
- Eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt, unabhängig vom Alter.
- Einstiegsgehalt
- Das Gehalt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, abhängig von Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot.
- Fachwirt
- Ein kaufmännischer Weiterbildungsabschluss, vergleichbar mit dem Meister im gewerblichen Bereich.
- Meister
- Ein Weiterbildungsabschluss vor allem im Handwerk, Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen und die selbstständige Betriebsführung in vielen zulassungspflichtigen Handwerken.
- Techniker
- Ein Weiterbildungsabschluss in gewerblich-technischen Berufen, vergleichbar mit dem Meister im Handwerk.
- Übernahme
- Die Weiterbeschäftigung nach bestandener Abschlussprüfung im ausbildenden Betrieb, meist in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Weiterbildung
- Eine berufliche Qualifizierung nach der Ausbildung, zum Beispiel zum Meister, Techniker oder Fachwirt, meist mit höherem Gehalt verbunden.
Ausbildungsbereiche und Ausbildungswege 8 Begriffe
- Ausbildungsbereich
- Eine von sechs Gruppen, in die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Ausbildungsberufe einteilt: Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe, Hauswirtschaft.
- Ausbildungsdauer
- Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
- Duale Ausbildung
- Die Ausbildungsform, bei der die praktische Ausbildung im Betrieb und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule gleichzeitig stattfinden.
- Handwerk
- Ausbildungsbereich für Berufe, die einem Handwerkszweig zugeordnet sind, zuständig sind die Handwerkskammern.
- Industrie und Handel
- Der größte Ausbildungsbereich, zuständig sind die Industrie- und Handelskammern. Umfasst kaufmännische, gewerbliche und technische Berufe.
- Lehrjahr
- Umgangssprachlich für Ausbildungsjahr, den Zeitabschnitt einer Ausbildung von zwölf Monaten, gezählt ab Ausbildungsbeginn.
- Öffentlicher Dienst
- Ausbildungsbereich für Berufe bei Bund, Ländern, Kommunen oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa Verwaltungsfachangestellte.
- Schulische Ausbildung
- Eine Ausbildungsform ohne Ausbildungsbetrieb, meist an einer Berufsfachschule, häufig ohne oder mit geringerer Vergütung als bei der dualen Ausbildung.
Ausbildung, Prüfung und Kammern 18 Begriffe
- Anerkannter Ausbildungsberuf
- Ein Ausbildungsberuf mit einer staatlich erlassenen Ausbildungsordnung. Nur in solchen Berufen ist eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz möglich.
- Ausbildungsjahr
- Der offizielle Begriff für einen Zwölf-Monats-Abschnitt der Ausbildung. Die Vergütung ist für jedes Ausbildungsjahr eigens festgelegt und steigt in der Regel von Jahr zu Jahr.
- Ausbildungsnachweis
- Das schriftlich oder elektronisch geführte Berichtsheft, in dem Auszubildende die vermittelten Inhalte dokumentieren. Es ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Ausbildungsordnung
- Die rechtliche Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs, sie legt Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen fest.
- Ausbildungsrahmenplan
- Der Teil der Ausbildungsordnung, der festlegt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Ausbildungsabschnitt vermittelt werden.
- Berufsbildungsgesetz
- Das Bundesgesetz (BBiG), das die duale Berufsausbildung in Deutschland regelt, einschließlich der Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17.
- Berufsschule
- Die Schule, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, im Block- oder Teilzeitunterricht parallel zum Betrieb.
- Einstiegsqualifizierung
- Ein betriebliches Langzeitpraktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf eine reguläre Ausbildung vorbereitet und die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen soll.
- Facharbeiterbrief
- Die Bezeichnung für das Abschlusszeugnis in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen außerhalb des Handwerks.
- Fachkraft
- Häufige Berufsbezeichnung für Ausbildungsberufe mit meist zweijähriger Ausbildungsdauer, ein Zwischenschritt zu einem dreijährigen Beruf.
- Freie Berufe
- Ausbildungsbereich für Berufe in Praxen und Kanzleien freiberuflich Tätiger, etwa Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte.
- Gesellenprüfung
- Die Abschlussprüfung in Handwerksberufen, nach bestandener Prüfung trägt man den Titel Geselle oder Gesellin.
- Handwerkskammer
- Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Handwerk.
- Handwerksordnung
- Das Gesetz (HwO), das die Berufsausbildung in Handwerksberufen regelt, ergänzend zum Berufsbildungsgesetz für Industrie- und Handelsberufe.
- Industrie- und Handelskammer
- Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Bereich Industrie und Handel, kurz IHK.
- Landwirtschaft
- Ausbildungsbereich für land- und forstwirtschaftliche Berufe, zuständig sind die Landwirtschaftskammern.
- Praktikum
- Ein zeitlich begrenzter Einblick in einen Beruf oder Betrieb vor oder während der Ausbildung, keine Berufsausbildung im rechtlichen Sinn.
- Zwischenprüfung
- Eine Prüfung etwa zur Mitte der Ausbildung, die den bisherigen Ausbildungsstand feststellt, meist ohne direkten Einfluss auf das Abschlussergebnis.