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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

50 Fachbegriffe rund um Ausbildung und Vergütung

Von Ausbildungsvertrag bis Zwischenprüfung: jeder Begriff mit Kurzdefinition, einer Erklärung, was er für die Vergütung bedeutet, einem Beispiel aus der Praxis, der Rechtsgrundlage und, wo es sie gibt, den Zahlen aus der BIBB-Erhebung. Gruppiert nach Themen.

Vertrag, Dauer und Arbeitszeit 9 Begriffe

Ausbildungsvertrag
Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Gesetz (JArbSchG), das Arbeitszeit, Pausen und gefährliche Tätigkeiten für minderjährige Auszubildende begrenzt.
Probezeit
Die ersten ein bis vier Monate der Ausbildung, in denen beide Seiten den Vertrag ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Die Vergütung wird bereits in der Probezeit voll gezahlt.
Tarifbindung
Die Verpflichtung eines Betriebs, einen bestimmten Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite) anzuwenden, meist durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, eine staatliche Anordnung, die den Tarifvertrag für eine ganze Branche verbindlich macht, auch für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist die tarifliche Vergütung, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.
Tarifvertrag
Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber, die unter anderem die Ausbildungsvergütung für eine Branche oder Region regelt.
Urlaubsanspruch in der Ausbildung
Der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende richtet sich nach dem Alter bei minderjährigen Auszubildenden und sonst nach dem Bundesurlaubsgesetz oder einem geltenden Tarifvertrag.
Verkürzung
Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.
Verlängerung
Die Ausdehnung der Ausbildungsdauer über die Regelzeit hinaus, etwa nach nicht bestandener Abschlussprüfung.
Zuständige Stelle
Die Kammer oder Behörde, die für Berufsberatung, Eintragung des Ausbildungsvertrags und Abnahme der Prüfungen in einem Ausbildungsberuf verantwortlich ist.

Vergütung, Abgaben und Förderung 7 Begriffe

Ausbildungsvergütung
Der Betrag, den ein Ausbildungsbetrieb einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden monatlich zahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.
Berufsausbildungsbeihilfe
Eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen die Lebenshaltungskosten nicht decken.
Kindergeld während der Ausbildung
Kindergeld wird während einer Erstausbildung in der Regel bis zum 25. Geburtstag weitergezahlt, unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung.
Mindestausbildungsvergütung
Die gesetzliche Untergrenze der Ausbildungsvergütung nach Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz, für Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung, also ohne eigenen Tarifvertrag für die Ausbildung. Sie steigt jährlich zum 1. Januar.
Sozialversicherungspflicht
Auszubildende sind kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig, die Beiträge werden von der Ausbildungsvergütung einbehalten.
Tarifliche Vergütung
Die Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist, also in einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Sie liegt in aller Regel über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
Werbungskosten
Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung, etwa für Fachliteratur oder Arbeitsmittel, die sich in der Steuererklärung geltend machen lassen.

Abschluss, Übernahme und Weiterbildung 8 Begriffe

Abschlussprüfung
Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
Aufstiegs-BAföG
Eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt, unabhängig vom Alter.
Einstiegsgehalt
Das Gehalt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, abhängig von Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot.
Fachwirt
Ein kaufmännischer Weiterbildungsabschluss, vergleichbar mit dem Meister im gewerblichen Bereich.
Meister
Ein Weiterbildungsabschluss vor allem im Handwerk, Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen und die selbstständige Betriebsführung in vielen zulassungspflichtigen Handwerken.
Techniker
Ein Weiterbildungsabschluss in gewerblich-technischen Berufen, vergleichbar mit dem Meister im Handwerk.
Übernahme
Die Weiterbeschäftigung nach bestandener Abschlussprüfung im ausbildenden Betrieb, meist in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Weiterbildung
Eine berufliche Qualifizierung nach der Ausbildung, zum Beispiel zum Meister, Techniker oder Fachwirt, meist mit höherem Gehalt verbunden.

Ausbildungsbereiche und Ausbildungswege 8 Begriffe

Ausbildungsbereich
Eine von sechs Gruppen, in die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Ausbildungsberufe einteilt: Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe, Hauswirtschaft.
Ausbildungsdauer
Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
Duale Ausbildung
Die Ausbildungsform, bei der die praktische Ausbildung im Betrieb und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule gleichzeitig stattfinden.
Handwerk
Ausbildungsbereich für Berufe, die einem Handwerkszweig zugeordnet sind, zuständig sind die Handwerkskammern.
Industrie und Handel
Der größte Ausbildungsbereich, zuständig sind die Industrie- und Handelskammern. Umfasst kaufmännische, gewerbliche und technische Berufe.
Lehrjahr
Umgangssprachlich für Ausbildungsjahr, den Zeitabschnitt einer Ausbildung von zwölf Monaten, gezählt ab Ausbildungsbeginn.
Öffentlicher Dienst
Ausbildungsbereich für Berufe bei Bund, Ländern, Kommunen oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, etwa Verwaltungsfachangestellte.
Schulische Ausbildung
Eine Ausbildungsform ohne Ausbildungsbetrieb, meist an einer Berufsfachschule, häufig ohne oder mit geringerer Vergütung als bei der dualen Ausbildung.

Ausbildung, Prüfung und Kammern 18 Begriffe

Anerkannter Ausbildungsberuf
Ein Ausbildungsberuf mit einer staatlich erlassenen Ausbildungsordnung. Nur in solchen Berufen ist eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz möglich.
Ausbildungsjahr
Der offizielle Begriff für einen Zwölf-Monats-Abschnitt der Ausbildung. Die Vergütung ist für jedes Ausbildungsjahr eigens festgelegt und steigt in der Regel von Jahr zu Jahr.
Ausbildungsnachweis
Das schriftlich oder elektronisch geführte Berichtsheft, in dem Auszubildende die vermittelten Inhalte dokumentieren. Es ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Ausbildungsordnung
Die rechtliche Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs, sie legt Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen fest.
Ausbildungsrahmenplan
Der Teil der Ausbildungsordnung, der festlegt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Ausbildungsabschnitt vermittelt werden.
Berufsbildungsgesetz
Das Bundesgesetz (BBiG), das die duale Berufsausbildung in Deutschland regelt, einschließlich der Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17.
Berufsschule
Die Schule, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, im Block- oder Teilzeitunterricht parallel zum Betrieb.
Einstiegsqualifizierung
Ein betriebliches Langzeitpraktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf eine reguläre Ausbildung vorbereitet und die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen soll.
Facharbeiterbrief
Die Bezeichnung für das Abschlusszeugnis in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen außerhalb des Handwerks.
Fachkraft
Häufige Berufsbezeichnung für Ausbildungsberufe mit meist zweijähriger Ausbildungsdauer, ein Zwischenschritt zu einem dreijährigen Beruf.
Freie Berufe
Ausbildungsbereich für Berufe in Praxen und Kanzleien freiberuflich Tätiger, etwa Rechtsanwalts- oder Steuerfachangestellte.
Gesellenprüfung
Die Abschlussprüfung in Handwerksberufen, nach bestandener Prüfung trägt man den Titel Geselle oder Gesellin.
Handwerkskammer
Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Handwerk.
Handwerksordnung
Das Gesetz (HwO), das die Berufsausbildung in Handwerksberufen regelt, ergänzend zum Berufsbildungsgesetz für Industrie- und Handelsberufe.
Industrie- und Handelskammer
Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Bereich Industrie und Handel, kurz IHK.
Landwirtschaft
Ausbildungsbereich für land- und forstwirtschaftliche Berufe, zuständig sind die Landwirtschaftskammern.
Praktikum
Ein zeitlich begrenzter Einblick in einen Beruf oder Betrieb vor oder während der Ausbildung, keine Berufsausbildung im rechtlichen Sinn.
Zwischenprüfung
Eine Prüfung etwa zur Mitte der Ausbildung, die den bisherigen Ausbildungsstand feststellt, meist ohne direkten Einfluss auf das Abschlussergebnis.