Lehrjahr
1.117 €
Durchschnitt 1. Lehrjahr
1.209 €
Durchschnitt 2. Lehrjahr
1.307 €
Durchschnitt 3. Lehrjahr
1.394 €
Durchschnitt 4. Lehrjahr
Was Lehrjahr für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Lehrjahr ist das Alltagswort für das Ausbildungsjahr: zwölf Monate ab Ausbildungsbeginn, unabhängig vom Kalenderjahr. Die Vergütung ist je Lehrjahr festgelegt und muss von einem zum nächsten steigen. Bei 42 Monaten Dauer gibt es ein viertes Lehrjahr von sechs Monaten, das mit dem höchsten Satz bezahlt wird.
Ein Beispiel aus der Praxis
Wer am 1. September beginnt, wechselt am 1. September des Folgejahres ins zweite Lehrjahr und bekommt ab diesem Monat den höheren Satz, auch wenn im Tarifvertrag zwischenzeitlich keine Erhöhung vereinbart wurde.
Wo Lehrjahr geregelt ist
§ 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG (jährliche Steigerung).
4 verwandte Begriffe
- Ausbildungsjahr: Der offizielle Begriff für einen Zwölf-Monats-Abschnitt der Ausbildung. Die Vergütung ist für jedes Ausbildungsjahr eigens festgelegt und steigt in der Regel von Jahr zu Jahr.
- Ausbildungsdauer: Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
- Ausbildungsvergütung: Der Betrag, den ein Ausbildungsbetrieb einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden monatlich zahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.
- Verkürzung: Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.
Häufige Fragen zu Lehrjahr
Was bedeutet Lehrjahr?
Umgangssprachlich für Ausbildungsjahr, den Zeitabschnitt einer Ausbildung von zwölf Monaten, gezählt ab Ausbildungsbeginn.
Wo ist Lehrjahr geregelt?
Lehrjahr: § 17 Abs. 1 Satz 2 BBiG (jährliche Steigerung).
Was heißt Lehrjahr in der Praxis?
Wer am 1. September beginnt, wechselt am 1. September des Folgejahres ins zweite Lehrjahr und bekommt ab diesem Monat den höheren Satz, auch wenn im Tarifvertrag zwischenzeitlich keine Erhöhung vereinbart wurde.