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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Ausbildungsvergütung

Der Betrag, den ein Ausbildungsbetrieb einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden monatlich zahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.

1.209 €

Tarifdurchschnitt 2025

173

Erfasste Berufe mit Tarifwert

1.348 €

Höchster Wert 1. Lehrjahr

623 €

Niedrigster Wert 1. Lehrjahr

Was Ausbildungsvergütung für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Die Ausbildungsvergütung ist kein Gehalt für geleistete Arbeit, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Zahlung für die Zeit des Lernens; deshalb liegt sie deutlich unter dem Entgelt einer Fachkraft. Ihre Höhe steht im Ausbildungsvertrag, je Ausbildungsjahr ein eigener Bruttobetrag, und sie muss nach dem Berufsbildungsgesetz mit jedem Jahr steigen. Ob der Betrag dem Tarif entspricht, hängt an der Tarifbindung des Betriebs; ohne Tarif gilt die Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Vertrag nennt für das erste Lehrjahr 1.096 Euro, für das zweite 1.206 Euro und für das dritte 1.339 Euro. Das ist die Ausbildungsvergütung, jeweils brutto; netto bleiben nach Abzug der Sozialversicherung rund 79 Prozent davon.

Wo Ausbildungsvergütung geregelt ist

§ 17 Berufsbildungsgesetz (Vergütungsanspruch und Mindestvergütung), § 11 Abs. 1 Nr. 6 BBiG (Angabe im Vertrag).

4 verwandte Begriffe

  • Tarifliche Vergütung: Die Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist, also in einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Sie liegt in aller Regel über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
  • Mindestausbildungsvergütung: Die gesetzliche Untergrenze der Ausbildungsvergütung nach Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz, für Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung, also ohne eigenen Tarifvertrag für die Ausbildung. Sie steigt jährlich zum 1. Januar.
  • Ausbildungsjahr: Der offizielle Begriff für einen Zwölf-Monats-Abschnitt der Ausbildung. Die Vergütung ist für jedes Ausbildungsjahr eigens festgelegt und steigt in der Regel von Jahr zu Jahr.
  • Sozialversicherungspflicht: Auszubildende sind kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversicherungspflichtig, die Beiträge werden von der Ausbildungsvergütung einbehalten.

Häufige Fragen zu Ausbildungsvergütung

Was bedeutet Ausbildungsvergütung?

Der Betrag, den ein Ausbildungsbetrieb einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden monatlich zahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.

Wo ist Ausbildungsvergütung geregelt?

Ausbildungsvergütung: § 17 Berufsbildungsgesetz (Vergütungsanspruch und Mindestvergütung), § 11 Abs. 1 Nr. 6 BBiG (Angabe im Vertrag).

Was heißt Ausbildungsvergütung in der Praxis?

Ein Vertrag nennt für das erste Lehrjahr 1.096 Euro, für das zweite 1.206 Euro und für das dritte 1.339 Euro. Das ist die Ausbildungsvergütung, jeweils brutto; netto bleiben nach Abzug der Sozialversicherung rund 79 Prozent davon.

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