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Tarifliche Vergütung

Die Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist, also in einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Sie liegt in aller Regel über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.

1.209 €

Tarifdurchschnitt 2025

173

Erfasste Berufe mit Tarifwert

1.348 €

Höchster Wert 1. Lehrjahr

623 €

Niedrigster Wert 1. Lehrjahr

Was Tarifliche Vergütung für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Die tarifliche Vergütung ist der Betrag, den Gewerkschaft und Arbeitgeberseite für Auszubildende einer Branche ausgehandelt haben, gestaffelt nach Ausbildungsjahr und oft nach Tarifgebiet Ost oder West. Das Bundesinstitut für Berufsbildung erhebt diese Werte jedes Jahr zum 1. Oktober aus allen Tarifverträgen und bildet je Beruf einen nach Auszubildendenzahl gewichteten Durchschnitt. Genau dieser Durchschnitt steht auf den Berufsseiten dieser Website.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Tarifwert für einen Beruf im ersten Lehrjahr beträgt 1.230 Euro in Westdeutschland und 1.202 Euro in Ostdeutschland. Ein tarifgebundener Betrieb im Westen zahlt mindestens 1.230 Euro, ein Betrieb ohne Tarifbindung darf bis zu 20 Prozent darunter bleiben, also nicht unter 984 Euro.

Wo Tarifliche Vergütung geregelt ist

§ 3 Tarifvertragsgesetz (Tarifgebundenheit), § 17 Abs. 3 und 4 BBiG (Verhältnis zur Mindestvergütung).

4 verwandte Begriffe

  • Tarifvertrag: Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber, die unter anderem die Ausbildungsvergütung für eine Branche oder Region regelt.
  • Tarifbindung: Die Verpflichtung eines Betriebs, einen bestimmten Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite) anzuwenden, meist durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, eine staatliche Anordnung, die den Tarifvertrag für eine ganze Branche verbindlich macht, auch für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist die tarifliche Vergütung, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.
  • Ausbildungsvergütung: Der Betrag, den ein Ausbildungsbetrieb einer Auszubildenden oder einem Auszubildenden monatlich zahlt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und steigt in der Regel mit jedem Lehrjahr.
  • Ausbildungsbereich: Eine von sechs Gruppen, in die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Ausbildungsberufe einteilt: Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe, Hauswirtschaft.

Häufige Fragen zu Tarifliche Vergütung

Was bedeutet Tarifliche Vergütung?

Die Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist, also in einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Sie liegt in aller Regel über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.

Wo ist Tarifliche Vergütung geregelt?

Tarifliche Vergütung: § 3 Tarifvertragsgesetz (Tarifgebundenheit), § 17 Abs. 3 und 4 BBiG (Verhältnis zur Mindestvergütung).

Was heißt Tarifliche Vergütung in der Praxis?

Der Tarifwert für einen Beruf im ersten Lehrjahr beträgt 1.230 Euro in Westdeutschland und 1.202 Euro in Ostdeutschland. Ein tarifgebundener Betrieb im Westen zahlt mindestens 1.230 Euro, ein Betrieb ohne Tarifbindung darf bis zu 20 Prozent darunter bleiben, also nicht unter 984 Euro.

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