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Tarifvertrag

Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber, die unter anderem die Ausbildungsvergütung für eine Branche oder Region regelt.

42 %

Beschäftigte in Betrieben mit Branchentarif 2025

75 %

Westdeutsche Betriebe ohne Tarif

20 %

Höchstens unter Branchentarif ohne Bindung

102

Berufe mit Ost- und Westwert

Was Tarifvertrag für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Ein Tarifvertrag regelt für Auszubildende meist mehr als die Vergütung: Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, die Wochenarbeitszeit, den Urlaub über das gesetzliche Minimum hinaus und oft eine Übernahmeregelung nach der Prüfung. Branchentarifverträge gelten für eine Branche in einem Tarifgebiet, Haustarifverträge für ein einzelnes Unternehmen. Nach dem Günstigkeitsprinzip darf der Ausbildungsvertrag mehr vorsehen als der Tarif, nie weniger.

Ein Beispiel aus der Praxis

Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes gilt bundesweit fast einheitlich für Verwaltungsfachangestellte; Handwerkstarife werden dagegen je Gewerk und Region verhandelt, weshalb derselbe Beruf im Handwerk und in der Industrie verschieden bezahlt wird.

Wo Tarifvertrag geregelt ist

Tarifvertragsgesetz (TVG), insbesondere § 1 (Inhalt) und § 4 Abs. 3 (Günstigkeitsprinzip).

4 verwandte Begriffe

  • Tarifbindung: Die Verpflichtung eines Betriebs, einen bestimmten Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite) anzuwenden, meist durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, eine staatliche Anordnung, die den Tarifvertrag für eine ganze Branche verbindlich macht, auch für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist die tarifliche Vergütung, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.
  • Tarifliche Vergütung: Die Ausbildungsvergütung, die in einem Tarifvertrag festgelegt ist, also in einer Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite. Sie liegt in aller Regel über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung.
  • Ausbildungsbereich: Eine von sechs Gruppen, in die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Ausbildungsberufe einteilt: Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe, Hauswirtschaft.
  • Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende richtet sich nach dem Alter bei minderjährigen Auszubildenden und sonst nach dem Bundesurlaubsgesetz oder einem geltenden Tarifvertrag.

Häufige Fragen zu Tarifvertrag

Was bedeutet Tarifvertrag?

Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber, die unter anderem die Ausbildungsvergütung für eine Branche oder Region regelt.

Wo ist Tarifvertrag geregelt?

Tarifvertrag: Tarifvertragsgesetz (TVG), insbesondere § 1 (Inhalt) und § 4 Abs. 3 (Günstigkeitsprinzip).

Was heißt Tarifvertrag in der Praxis?

Der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes gilt bundesweit fast einheitlich für Verwaltungsfachangestellte; Handwerkstarife werden dagegen je Gewerk und Region verhandelt, weshalb derselbe Beruf im Handwerk und in der Industrie verschieden bezahlt wird.

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