Urlaubsanspruch in der Ausbildung
30 Werktage
Urlaub unter 16 Jahren
25 Werktage
Urlaub unter 18 Jahren
24 Werktage
Urlaub ab 18 Jahren
8 Std / 40 Std
Höchstarbeitszeit unter 18
Was Urlaubsanspruch in der Ausbildung für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Auszubildende unter 18 haben nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz je nach Alter am 1. Januar 30, 27 oder 25 Werktage Urlaub, Volljährige nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage, was bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstagen entspricht. Tarifverträge geben meist 28 bis 30 Arbeitstage. Der Urlaub Jugendlicher soll in den Berufsschulferien liegen; Berufsschultage im Urlaub bringen einen weiteren Urlaubstag, und die Vergütung läuft im Urlaub weiter.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Auszubildende ist am 1. Januar 16 Jahre alt und hat für dieses Jahr 27 Werktage, also 23 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche. Ihr Betrieb gewährt nach Tarif 30 Arbeitstage, das gilt dann.
Wo Urlaubsanspruch in der Ausbildung geregelt ist
§ 19 JArbSchG; § 3 BUrlG; § 11 BUrlG (Urlaubsentgelt).
4 verwandte Begriffe
- Jugendarbeitsschutzgesetz: Das Gesetz (JArbSchG), das Arbeitszeit, Pausen und gefährliche Tätigkeiten für minderjährige Auszubildende begrenzt.
- Tarifvertrag: Eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband oder einzelnem Arbeitgeber, die unter anderem die Ausbildungsvergütung für eine Branche oder Region regelt.
- Ausbildungsvertrag: Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.
- Berufsschule: Die Schule, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, im Block- oder Teilzeitunterricht parallel zum Betrieb.
Häufige Fragen zu Urlaubsanspruch in der Ausbildung
Was bedeutet Urlaubsanspruch in der Ausbildung?
Der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende richtet sich nach dem Alter bei minderjährigen Auszubildenden und sonst nach dem Bundesurlaubsgesetz oder einem geltenden Tarifvertrag.
Wo ist Urlaubsanspruch in der Ausbildung geregelt?
Urlaubsanspruch in der Ausbildung: § 19 JArbSchG; § 3 BUrlG; § 11 BUrlG (Urlaubsentgelt).
Was heißt Urlaubsanspruch in der Ausbildung in der Praxis?
Eine Auszubildende ist am 1. Januar 16 Jahre alt und hat für dieses Jahr 27 Werktage, also 23 Arbeitstage bei Fünf-Tage-Woche. Ihr Betrieb gewährt nach Tarif 30 Arbeitstage, das gilt dann.