Jugendarbeitsschutzgesetz
30 Werktage
Urlaub unter 16 Jahren
25 Werktage
Urlaub unter 18 Jahren
24 Werktage
Urlaub ab 18 Jahren
8 Std / 40 Std
Höchstarbeitszeit unter 18
Was Jugendarbeitsschutzgesetz für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für alle Auszubildenden unter 18 Jahren: höchstens acht Stunden am Tag und 40 in der Woche, fünf Tage je Woche, Beschäftigung nur zwischen 6 und 20 Uhr mit Ausnahmen für Gastronomie, Bäckereien und Schichtbetriebe, Pausen von 30 Minuten ab viereinhalb und 60 Minuten ab sechs Stunden, 12 Stunden Ruhezeit und gestaffelter Urlaub. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten des Betriebs, auch wenn der Jugendliche einverstanden war.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein 17-jähriger Auszubildender in einer Bäckerei darf ab 5 Uhr beginnen, weil das Gesetz für Bäckereien eine Ausnahme vorsieht; ein 17-jähriger im Einzelhandel darf es nicht.
Wo Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt ist
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), insbesondere §§ 8, 11, 13, 14, 15, 19.
4 verwandte Begriffe
- Urlaubsanspruch in der Ausbildung: Der gesetzliche Mindesturlaub für Auszubildende richtet sich nach dem Alter bei minderjährigen Auszubildenden und sonst nach dem Bundesurlaubsgesetz oder einem geltenden Tarifvertrag.
- Berufsschule: Die Schule, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, im Block- oder Teilzeitunterricht parallel zum Betrieb.
- Praktikum: Ein zeitlich begrenzter Einblick in einen Beruf oder Betrieb vor oder während der Ausbildung, keine Berufsausbildung im rechtlichen Sinn.
- Ausbildungsvertrag: Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.
Häufige Fragen zu Jugendarbeitsschutzgesetz
Was bedeutet Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Gesetz (JArbSchG), das Arbeitszeit, Pausen und gefährliche Tätigkeiten für minderjährige Auszubildende begrenzt.
Wo ist Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt?
Jugendarbeitsschutzgesetz: Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), insbesondere §§ 8, 11, 13, 14, 15, 19.
Was heißt Jugendarbeitsschutzgesetz in der Praxis?
Ein 17-jähriger Auszubildender in einer Bäckerei darf ab 5 Uhr beginnen, weil das Gesetz für Bäckereien eine Ausnahme vorsieht; ein 17-jähriger im Einzelhandel darf es nicht.