Was Ausbildungsvergütung.net nicht ist
Keine Kammer und keine zuständige Stelle
Verbindliche Auskünfte zu einem einzelnen Ausbildungsvertrag erteilt die zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstige zuständige Stelle, nicht diese Seite. Die Kammer trägt den Vertrag ein, prüft dabei die Vergütung, entscheidet über Verkürzungen und nimmt die Prüfungen ab; ihre Ausbildungsberater sind für Auszubildende kostenlos erreichbar.
Keine Gewerkschaft und keine Tarifpartei
Ausbildungsvergütung.net verhandelt keine Tarifverträge und vertritt keine Auszubildenden gegenüber Arbeitgebern. Fragen zu einem konkreten Tarifvertrag beantwortet die zuständige Gewerkschaft oder der Betriebsrat. Die Tarifwerte auf dieser Seite sind Durchschnitte über alle Tarifverträge eines Berufs; den einzelnen Tarifvertrag mit seinen Tabellen halten die Tarifparteien vor.
Keine Rechtsberatung
Die Texte auf dieser Seite ordnen amtliche Zahlen ein, sie ersetzen keine rechtliche Prüfung eines einzelnen Ausbildungsvertrags im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Bei einem konkreten Streitfall hilft eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt oder die zuständige Kammer weiter; vor dem Arbeitsgericht ist bei Streit aus dem Ausbildungsverhältnis der Schlichtungsausschuss der Kammer anzurufen.
Keine Ausbildungsvermittlung
Diese Seite vermittelt keine Ausbildungsplätze und keine Bewerbungen. Für die Suche nach einem Ausbildungsplatz sind Stellenportale und die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit die richtige Anlaufstelle. Die Ausbildungsstellen auf den Berufs- und Ortsseiten sind Verweise auf die Stellendatenbank der Bundesagentur: Titel, Betrieb, Ort und Beginn stehen hier, der Anzeigentext und die Bewerbung dort. Kein Betrieb wird geprüft, empfohlen oder bevorzugt.
Wer stattdessen zuständig ist
| Anliegen | Zuständige Stelle | Was diese Seite dazu beiträgt |
|---|---|---|
| Ist meine Vergütung angemessen? | Zuständige Kammer (IHK, HWK, Berufskammer), Schlichtungsausschuss | Tarifwert je Beruf und Lehrjahr, Mindestvergütung, 20-Prozent-Regel |
| Welcher Tarifvertrag gilt in meinem Betrieb? | Gewerkschaft, Betriebsrat, Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums | Durchschnitt aller Tarifverträge des Berufs, Ost und West |
| Ausbildung verkürzen oder verlängern | Zuständige Kammer auf gemeinsamen Antrag | Regeln und Rechnung im Ratgeber Ausbildung verkürzen |
| Streit über Überstunden, Urlaub, Kündigung | Kammer, Gewerkschaft, Rechtsanwalt, Arbeitsgericht | Gesetzliche Grenzen aus BBiG, JArbSchG und BUrlG |
| Ausbildungsplatz finden | Berufsberatung und Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit, Stellenportale | Offene Stellen je Beruf und Stadt als Verweis |
| Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld | Agentur für Arbeit, Familienkasse | Sätze 2026 und Antragsweg im Ratgeber |
| Steuererklärung, Lohnsteuer | Finanzamt, Lohnsteuerhilfeverein | Überschlägige Netto-Rechnung mit den Sätzen 2026 |
Was die Zahlen sind
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet immer der individuelle Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Ein tarifgebundener Betrieb zahlt seinen Tarifvertrag, der vom Durchschnitt abweichen kann; ein Betrieb ohne Tarifbindung darf bis zu 20 Prozent darunter bleiben, nie unter der Mindestausbildungsvergütung. Wo für einen Beruf kein Tarifwert vorliegt, steht das offen auf der Seite, siehe Lückenpolitik.
Häufige Fragen zur Abgrenzung
Kann ich mich bei Ausbildungsvergütung.net auf einen Ausbildungsplatz bewerben?
Nein. Ausbildungsvergütung.net vermittelt keine Ausbildungsplätze und nimmt keine Bewerbungen entgegen. Die angezeigten Ausbildungsstellen stammen aus der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit, jede Kachel führt zur Originalanzeige dort, und dort läuft auch die Bewerbung.
Sind die Beträge auf Ausbildungsvergütung.net verbindlich?
Nein. Die Beträge sind tarifliche Durchschnitte aus der BIBB-Erhebung 2025, gewichtet über alle Tarifverträge eines Berufs, und dienen als Orientierung. Verbindlich ist allein der individuelle Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb; die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ist seine Untergrenze.
Prüft Ausbildungsvergütung.net meinen Ausbildungsvertrag?
Nein, das wäre Rechtsberatung, die nur Rechtsanwälte, Gewerkschaften für ihre Mitglieder und die zuständigen Kammern leisten dürfen. Die Seite zeigt, welcher Tarifwert und welche gesetzliche Untergrenze für einen Beruf gelten; ob ein konkreter Vertrag sie einhält, prüft die zuständige Stelle kostenlos.