Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Wie die Texte auf dieser Seite entstehen

Sechs Regeln gelten für jede Seite: Zahlen kommen nur aus amtlichen Quellen oder offengelegten Berechnungen darauf, jeder Ratgeber nennt seine Quellen mit Datum, KI-Unterstützung wird unter jedem Artikel benannt, Lücken bleiben sichtbar, Fehler werden gegen die Primärquelle geprüft, und niemand zahlt für eine Platzierung.

Quellenhierarchie

Tarifliche Beträge und die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung stammen ausschließlich aus der BIBB-Erhebung und dem Berufsbildungsgesetz, nie aus einem Konkurrenzportal. Wo eine Zahl nicht aus einer amtlichen Quelle stammt, wird das im Text benannt. Für die Ratgeber gilt darüber hinaus eine feste Rangfolge:

RangArt der QuelleBeispiele auf dieser Seite
1Gesetz und amtliche BekanntmachungBBiG, JArbSchG, BUrlG, SGB III und IV, EStG, BAföG auf gesetze-im-internet.de; Bekanntmachung der Mindestvergütung
2Amtliche Statistik und InstituteBIBB-Erhebung und Pressemitteilungen, Statistisches Bundesamt, IAB-Betriebspanel, DZHW
3Fachpresse mit Impressum und AutorBeitragssätze der Sozialversicherung, Tarifmeldungen
4Sekundärquellen mit BelegketteErklärseiten, die selbst auf Rang 1 bis 2 verweisen
-Nicht zitierfähigForen, KI-Antworten, Aggregatoren ohne eigene Recherche, Wettbewerber ohne Beleg

Eine Zahl braucht zwei voneinander unabhängige Quellen. Findet sich nur eine, wird die Angabe im Text der Quelle zugeschrieben oder weggelassen. Jede zeitabhängige Angabe trägt ihr Jahr, damit sie sichtbar altert statt still.

Wie die abgeleiteten Zahlen entstehen

Gesamtsumme, Rang, Perzentil und Ost-West-Differenz sind eigene Berechnungen der Redaktion aus den amtlichen Rohdaten. Die Rechenwege stehen offen auf der Seite Quellen und Methodik. Diese Zahlen stehen nicht im Text, sondern werden bei jedem Aufbau einer Seite aus dem Datensatz gerechnet; eine Tabelle und ein Satz daneben können deshalb nicht verschiedene Werte zeigen.

Was ein Ratgeberartikel mindestens enthält

  • Eine Zusammenfassung als erstes Element, mit der Antwort im ersten Satz, damit die Kernaussage ohne Scrollen sichtbar ist.
  • Mindestens drei eigene oder amtliche Datenpunkte mit Quelle und Jahr, bevorzugt aus dem eigenen Datensatz.
  • Fragen und Antworten, die für sich allein stehen: Die Frage nennt ihren Gegenstand, die Antwort im ersten Satz auch.
  • Eine Quellenliste mit drei bis acht Einträgen, Herausgeber und Abrufdatum, nur mit Quellen, die tatsächlich gelesen wurden.
  • Ein sichtbares Datum der letzten inhaltlichen Änderung; eine Änderung zählt erst, wenn sich rund ein Drittel der Seite geändert hat, nie nur das Datum.
  • Den Redaktionshinweis zur KI-Unterstützung im festen Wortlaut, ganz unten.

Aktualisierung

Die tariflichen Werte werden jährlich zum Stichtag 1. Oktober aktualisiert, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zum 1. Januar. Jede Seite zeigt das Erhebungsjahr, aus dem ihre Werte stammen.

  1. 1

    BIBB veröffentlicht die Erhebung

    Anfang des Jahres erscheint die Gesamtübersicht des Vorjahres als Excel-Datei. Sie wird unverändert heruntergeladen und im Repository der Seite abgelegt.

  2. 2

    Import und Abgleich

    Ein Skript liest die Datei ein, gleicht Berufsnamen gegen die amtliche Berufsliste ab und rechnet Gesamtsumme, Rang und Differenzen neu. Abweichungen zu den Pressemitteilungen des BIBB werden geprüft, bevor die Zahlen live gehen.

  3. 3

    Alle Seiten wandern mit

    Berufsseiten, Ranglisten, Lehrjahr- und Bereichsseiten und die Ratgeber lesen dieselben Daten; mit dem Import ändern sie sich gleichzeitig. Das Erhebungsjahr auf jeder Seite ist der Beleg.

  4. 4

    Stellenmarkt monatlich

    Die Zuordnung von Berufen und Städten zum Ausbildungsstellenmarkt der Bundesagentur wird monatlich neu gerechnet, zuletzt am 16. September 2026; die Stellen selbst werden stündlich abgerufen.

Einsatz von KI-Werkzeugen

Ein Teil der Textbausteine auf dieser Seite entsteht mit Unterstützung von KI-Sprachmodellen, auf Basis der recherchierten amtlichen Daten. Zahlen werden dabei nie erfunden oder geschätzt: jede Zahl kommt aus der BIBB-Erhebung oder aus einer offengelegten Berechnung darauf. Die Auswahl der Quellen, die Struktur der Seiten und die Freigabe vor der Veröffentlichung verantwortet die Redaktion.

Unter jedem Ratgeberartikel steht deshalb derselbe Satz: Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion. Bilder, die mit KI erzeugt wurden, tragen den Vermerk Bild: KI generiert in der Bildunterschrift.

Korrekturen

Fehler lassen sich per Kontaktformular melden, siehe Impressum. Gemeldete Fehler werden gegen die Primärquelle geprüft und, wo berechtigt, zeitnah korrigiert. Betrifft der Fehler den Datensatz, wird er im Import behoben, damit er auf allen Seiten zugleich verschwindet.

Unabhängigkeit

Ausbildungsvergütung.net verkauft keine Anzeigen und keine Empfehlungen für einzelne Ausbildungsbetriebe oder Berufe. Die Seite finanziert sich derzeit nicht, sie dient dem Aufbau von Reichweite für ein Nachschlagewerk zu einem Thema mit dünner amtlicher Aufbereitung. Die Stellenanzeigen der Bundesagentur für Arbeit erscheinen in der Reihenfolge, die deren Schnittstelle liefert; kein Betrieb kann eine Platzierung kaufen.

Häufige Fragen zur Redaktion

Werden die Texte auf Ausbildungsvergütung.net von einer KI geschrieben?

Teile der Texte entstehen mit Unterstützung von KI-Sprachmodellen, vor allem in Recherche und Vorformulierung; Prüfung und Abnahme liegen bei der Redaktion. Jede Zahl kommt aus der BIBB-Erhebung, einer genannten amtlichen Quelle oder einer offengelegten Berechnung darauf, nie aus dem Sprachmodell. Der Hinweis dazu steht unter jedem Ratgeberartikel.

Wie melde ich einen Fehler auf Ausbildungsvergütung.net?

Über das Kontaktformular oder die Adresse im Impressum, mit Angabe der Seite und der beanstandeten Zahl oder Aussage. Gemeldete Fehler werden gegen die Primärquelle geprüft und, wo berechtigt, korrigiert; das Aktualisierungsdatum der Seite ändert sich dann mit.

Wie aktuell sind die Zahlen?

Die Tarifwerte stammen aus der BIBB-Erhebung 2025 mit Stichtag 1. Oktober und werden mit der nächsten Erhebung ersetzt, die das BIBB Anfang des Folgejahres veröffentlicht. Die Mindestausbildungsvergütung wird zum 1. Januar aktualisiert, die offenen Ausbildungsstellen stündlich, die Zuordnung von Berufen und Städten zum Stellenmarkt monatlich, zuletzt am 16. September 2026.

Weiterführende Seiten