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Ausbildungsvertrag

Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.

Was Ausbildungsvertrag für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden und zehn Pflichtangaben enthalten, darunter Beginn und Dauer, die tägliche Ausbildungszeit, die Probezeit, die Höhe der Vergütung je Ausbildungsjahr, den Urlaub und den Hinweis auf geltende Tarifverträge. Die zuständige Kammer trägt ihn in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ein und prüft dabei, ob die Vergütung angemessen ist. Bei Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter mit.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Vertrag nennt eine Vergütung, die mehr als 20 Prozent unter dem Branchentarif liegt. Die Kammer verweigert die Eintragung, bis der Betrieb den Betrag anhebt; ohne Eintragung gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung.

Wo Ausbildungsvertrag geregelt ist

§§ 10 bis 12 BBiG (Vertrag, Vertragsniederschrift, nichtige Vereinbarungen), § 35 BBiG (Eintragung).

4 verwandte Begriffe

  • Probezeit: Die ersten ein bis vier Monate der Ausbildung, in denen beide Seiten den Vertrag ohne Frist und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Die Vergütung wird bereits in der Probezeit voll gezahlt.
  • Ausbildungsdauer: Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
  • Tarifbindung: Die Verpflichtung eines Betriebs, einen bestimmten Tarifvertrag (eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberseite) anzuwenden, meist durch Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, eine staatliche Anordnung, die den Tarifvertrag für eine ganze Branche verbindlich macht, auch für Betriebe ohne Verbandsmitgliedschaft. Tarifgebundene Betriebe zahlen meist die tarifliche Vergütung, die über der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung liegt.
  • Zuständige Stelle: Die Kammer oder Behörde, die für Berufsberatung, Eintragung des Ausbildungsvertrags und Abnahme der Prüfungen in einem Ausbildungsberuf verantwortlich ist.

Häufige Fragen zu Ausbildungsvertrag

Was bedeutet Ausbildungsvertrag?

Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.

Wo ist Ausbildungsvertrag geregelt?

Ausbildungsvertrag: §§ 10 bis 12 BBiG (Vertrag, Vertragsniederschrift, nichtige Vereinbarungen), § 35 BBiG (Eintragung).

Was heißt Ausbildungsvertrag in der Praxis?

Ein Vertrag nennt eine Vergütung, die mehr als 20 Prozent unter dem Branchentarif liegt. Die Kammer verweigert die Eintragung, bis der Betrieb den Betrag anhebt; ohne Eintragung gibt es keine Zulassung zur Abschlussprüfung.

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