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Zuständige Stelle

Die Kammer oder Behörde, die für Berufsberatung, Eintragung des Ausbildungsvertrags und Abnahme der Prüfungen in einem Ausbildungsberuf verantwortlich ist.

Was Zuständige Stelle für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Die zuständige Stelle überwacht die Ausbildung, trägt den Vertrag in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse ein, prüft dabei die Angemessenheit der Vergütung, entscheidet über Verkürzung und Verlängerung und nimmt die Prüfungen ab. Je nach Ausbildungsbereich ist das die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer, eine Berufskammer der freien Berufe, die Landwirtschaftskammer oder eine Behörde. Bei Streit über die Vergütung ist ihr Schlichtungsausschuss vor dem Arbeitsgericht anzurufen.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Betrieb zahlt seit Monaten den Satz des ersten Lehrjahres, obwohl das zweite begonnen hat. Der Auszubildende wendet sich an den Ausbildungsberater der Kammer, der den Betrieb zur Nachzahlung anhält.

Wo Zuständige Stelle geregelt ist

§§ 71 bis 76 BBiG (zuständige Stellen und ihre Aufgaben), § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (Schlichtungsausschuss).

4 verwandte Begriffe

  • Industrie- und Handelskammer: Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Bereich Industrie und Handel, kurz IHK.
  • Handwerkskammer: Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Handwerk.
  • Ausbildungsbereich: Eine von sechs Gruppen, in die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Ausbildungsberufe einteilt: Industrie und Handel, Handwerk, öffentlicher Dienst, Landwirtschaft, freie Berufe, Hauswirtschaft.
  • Ausbildungsvertrag: Der schriftliche Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem, der Ausbildungsberuf, Dauer, Vergütung und Pflichten beider Seiten festlegt. Im Einzelfall entscheidet er, nicht ein tariflicher Durchschnitt.

Häufige Fragen zu Zuständige Stelle

Was bedeutet Zuständige Stelle?

Die Kammer oder Behörde, die für Berufsberatung, Eintragung des Ausbildungsvertrags und Abnahme der Prüfungen in einem Ausbildungsberuf verantwortlich ist.

Wo ist Zuständige Stelle geregelt?

Zuständige Stelle: §§ 71 bis 76 BBiG (zuständige Stellen und ihre Aufgaben), § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (Schlichtungsausschuss).

Was heißt Zuständige Stelle in der Praxis?

Ein Betrieb zahlt seit Monaten den Satz des ersten Lehrjahres, obwohl das zweite begonnen hat. Der Auszubildende wendet sich an den Ausbildungsberater der Kammer, der den Betrieb zur Nachzahlung anhält.

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