Ausbildungsjahr
1.117 €
Durchschnitt 1. Lehrjahr
1.209 €
Durchschnitt 2. Lehrjahr
1.307 €
Durchschnitt 3. Lehrjahr
1.394 €
Durchschnitt 4. Lehrjahr
Was Ausbildungsjahr für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Das Ausbildungsjahr ist die Einheit, in der Tarifverträge und die Mindestausbildungsvergütung rechnen. Die Mindestvergütung staffelt mit 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag auf das erste Jahr, Tarifverträge mit eigenen Beträgen. Bei einer Anrechnung von Vorbildung beginnt die Ausbildung rechnerisch in einem höheren Ausbildungsjahr, bei einer Verkürzung fällt das letzte weg.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Auszubildender lässt sich ein Berufsgrundbildungsjahr anrechnen. Er steht vom ersten Tag an im zweiten Ausbildungsjahr und erhält dessen Vergütung, nicht die des ersten.
Wo Ausbildungsjahr geregelt ist
§ 17 Abs. 1 und 2 BBiG; § 7 BBiG (Anrechnung).
4 verwandte Begriffe
- Lehrjahr: Umgangssprachlich für Ausbildungsjahr, den Zeitabschnitt einer Ausbildung von zwölf Monaten, gezählt ab Ausbildungsbeginn.
- Mindestausbildungsvergütung: Die gesetzliche Untergrenze der Ausbildungsvergütung nach Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz, für Auszubildende in Betrieben ohne Tarifbindung, also ohne eigenen Tarifvertrag für die Ausbildung. Sie steigt jährlich zum 1. Januar.
- Verkürzung: Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.
- Ausbildungsdauer: Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
Häufige Fragen zu Ausbildungsjahr
Was bedeutet Ausbildungsjahr?
Der offizielle Begriff für einen Zwölf-Monats-Abschnitt der Ausbildung. Die Vergütung ist für jedes Ausbildungsjahr eigens festgelegt und steigt in der Regel von Jahr zu Jahr.
Wo ist Ausbildungsjahr geregelt?
Ausbildungsjahr: § 17 Abs. 1 und 2 BBiG; § 7 BBiG (Anrechnung).
Was heißt Ausbildungsjahr in der Praxis?
Ein Auszubildender lässt sich ein Berufsgrundbildungsjahr anrechnen. Er steht vom ersten Tag an im zweiten Ausbildungsjahr und erhält dessen Vergütung, nicht die des ersten.