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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Verkürzung

Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.

12 Monate

Mit Abitur oder Berufsabschluss bis zu

6 Monate

Mit mittlerem Abschluss bis zu

2,49

Vorzeitige Zulassung ab Note besser als

18 Monate

Mindestdauer bei 3 Jahren

Was Verkürzung für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Verkürzt wird auf gemeinsamen Antrag von Betrieb und Auszubildendem bei der zuständigen Stelle, wenn das Ausbildungsziel in kürzerer Zeit erreichbar ist. Nach der Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses sind es bis zu zwölf Monate bei Abitur, Fachhochschulreife oder abgeschlossener Berufsausbildung, bis zu sechs bei mittlerem Abschluss. Die Zeit fällt am Ende weg; wer stattdessen Vorbildung anrechnen lässt, beginnt gleich im zweiten Jahr mit dessen Vergütung, was über die Ausbildung mehrere tausend Euro Unterschied macht.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Abiturient verkürzt seine dreijährige Ausbildung um zwölf Monate. Er bekommt im ersten Jahr die Vergütung des ersten Lehrjahres, im zweiten die des zweiten, und legt dann die Prüfung ab; das dritte, bestbezahlte Jahr entfällt.

Wo Verkürzung geregelt ist

§ 8 Abs. 1 BBiG, § 27c HwO; Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses Nr. 129 vom 10. Juni 2021.

4 verwandte Begriffe

  • Ausbildungsdauer: Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
  • Verlängerung: Die Ausdehnung der Ausbildungsdauer über die Regelzeit hinaus, etwa nach nicht bestandener Abschlussprüfung.
  • Abschlussprüfung: Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
  • Zuständige Stelle: Die Kammer oder Behörde, die für Berufsberatung, Eintragung des Ausbildungsvertrags und Abnahme der Prüfungen in einem Ausbildungsberuf verantwortlich ist.

Häufige Fragen zu Verkürzung

Was bedeutet Verkürzung?

Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.

Wo ist Verkürzung geregelt?

Verkürzung: § 8 Abs. 1 BBiG, § 27c HwO; Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses Nr. 129 vom 10. Juni 2021.

Was heißt Verkürzung in der Praxis?

Ein Abiturient verkürzt seine dreijährige Ausbildung um zwölf Monate. Er bekommt im ersten Jahr die Vergütung des ersten Lehrjahres, im zweiten die des zweiten, und legt dann die Prüfung ab; das dritte, bestbezahlte Jahr entfällt.

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