Ausbildungsordnung
Was Ausbildungsordnung für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Die Ausbildungsordnung ist eine Rechtsverordnung des Bundes für genau einen Beruf. Sie legt die Bezeichnung, die Dauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen fest. Die Vergütung regelt sie nicht; die kommt aus dem Tarifvertrag oder dem Ausbildungsvertrag. Wird ein Beruf neu geordnet, gilt die neue Ordnung für alle Verträge ab dem Stichtag.
Ein Beispiel aus der Praxis
Die Ausbildungsordnung für Kaufleute im Einzelhandel legt 36 Monate Dauer und eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen fest. Wer verkürzt, weicht mit Genehmigung der Kammer von der Dauer ab, nicht von den Inhalten.
Wo Ausbildungsordnung geregelt ist
§ 5 BBiG (Ausbildungsordnung), § 26 HwO.
4 verwandte Begriffe
- Anerkannter Ausbildungsberuf: Ein Ausbildungsberuf mit einer staatlich erlassenen Ausbildungsordnung. Nur in solchen Berufen ist eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz möglich.
- Ausbildungsrahmenplan: Der Teil der Ausbildungsordnung, der festlegt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Ausbildungsabschnitt vermittelt werden.
- Ausbildungsdauer: Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
- Abschlussprüfung: Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
Häufige Fragen zu Ausbildungsordnung
Was bedeutet Ausbildungsordnung?
Die rechtliche Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs, sie legt Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen fest.
Wo ist Ausbildungsordnung geregelt?
Ausbildungsordnung: § 5 BBiG (Ausbildungsordnung), § 26 HwO.
Was heißt Ausbildungsordnung in der Praxis?
Die Ausbildungsordnung für Kaufleute im Einzelhandel legt 36 Monate Dauer und eine gestreckte Abschlussprüfung in zwei Teilen fest. Wer verkürzt, weicht mit Genehmigung der Kammer von der Dauer ab, nicht von den Inhalten.