Ausbildungsrahmenplan
Was Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Der Ausbildungsrahmenplan gliedert die Inhalte der Ausbildung sachlich und zeitlich: Welche Fertigkeiten in welchem Abschnitt vermittelt werden. Der Betrieb leitet daraus seinen betrieblichen Ausbildungsplan ab, der dem Vertrag als Anlage beiliegt. Bei einer Verkürzung muss der Betrieb zeigen, dass alle Inhalte auch in der kürzeren Zeit vermittelt werden können; bei einer Anrechnung beruflicher Vorbildung gelten Teile des Plans als bereits erfüllt.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Auszubildende mit abgeschlossener Berufsfachschule lässt sich zwölf Monate anrechnen. Die Kammer prüft am Ausbildungsrahmenplan, ob die Schule genau die Inhalte des ersten Jahres abgedeckt hat.
Wo Ausbildungsrahmenplan geregelt ist
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 BBiG (sachliche und zeitliche Gliederung im Vertrag).
4 verwandte Begriffe
- Ausbildungsordnung: Die rechtliche Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs, sie legt Ausbildungsdauer, Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen fest.
- Ausbildungsnachweis: Das schriftlich oder elektronisch geführte Berichtsheft, in dem Auszubildende die vermittelten Inhalte dokumentieren. Es ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
- Verkürzung: Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.
- Berufsschule: Die Schule, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, im Block- oder Teilzeitunterricht parallel zum Betrieb.
Häufige Fragen zu Ausbildungsrahmenplan
Was bedeutet Ausbildungsrahmenplan?
Der Teil der Ausbildungsordnung, der festlegt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Ausbildungsabschnitt vermittelt werden.
Wo ist Ausbildungsrahmenplan geregelt?
Ausbildungsrahmenplan: § 5 Abs. 1 Nr. 4 BBiG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 BBiG (sachliche und zeitliche Gliederung im Vertrag).
Was heißt Ausbildungsrahmenplan in der Praxis?
Eine Auszubildende mit abgeschlossener Berufsfachschule lässt sich zwölf Monate anrechnen. Die Kammer prüft am Ausbildungsrahmenplan, ob die Schule genau die Inhalte des ersten Jahres abgedeckt hat.