Ausbildungsnachweis
Was Ausbildungsnachweis für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Der Ausbildungsnachweis, früher Berichtsheft, dokumentiert schriftlich oder elektronisch, was in Betrieb und Berufsschule vermittelt wurde. Er ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und darf während der Ausbildungszeit geführt werden, nicht in der Freizeit. Für Auszubildende ist er auch der beste Ort, Überstunden mit Datum und Anlass festzuhalten.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Auszubildender führt den Nachweis wöchentlich, die Ausbilderin zeichnet monatlich ab. Vor der Abschlussprüfung legt er ihn der Kammer vor; fehlt er, wird die Zulassung verweigert.
Wo Ausbildungsnachweis geregelt ist
§ 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG (Pflicht), § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG (Zulassungsvoraussetzung), § 11 Abs. 1 Nr. 10 BBiG (Form im Vertrag).
4 verwandte Begriffe
- Abschlussprüfung: Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
- Ausbildungsrahmenplan: Der Teil der Ausbildungsordnung, der festlegt, welche Fertigkeiten und Kenntnisse in welchem Ausbildungsabschnitt vermittelt werden.
- Berufsschule: Die Schule, die den theoretischen Teil der dualen Ausbildung vermittelt, im Block- oder Teilzeitunterricht parallel zum Betrieb.
- Zwischenprüfung: Eine Prüfung etwa zur Mitte der Ausbildung, die den bisherigen Ausbildungsstand feststellt, meist ohne direkten Einfluss auf das Abschlussergebnis.
Häufige Fragen zu Ausbildungsnachweis
Was bedeutet Ausbildungsnachweis?
Das schriftlich oder elektronisch geführte Berichtsheft, in dem Auszubildende die vermittelten Inhalte dokumentieren. Es ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Wo ist Ausbildungsnachweis geregelt?
Ausbildungsnachweis: § 13 Satz 2 Nr. 7 BBiG (Pflicht), § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG (Zulassungsvoraussetzung), § 11 Abs. 1 Nr. 10 BBiG (Form im Vertrag).
Was heißt Ausbildungsnachweis in der Praxis?
Ein Auszubildender führt den Nachweis wöchentlich, die Ausbilderin zeichnet monatlich ab. Vor der Abschlussprüfung legt er ihn der Kammer vor; fehlt er, wird die Zulassung verweigert.