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Aufstiegs-BAföG

Eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt, unabhängig vom Alter.

Was Aufstiegs-BAföG für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Das Aufstiegs-BAföG fördert Fortbildungen zu Meister, Techniker, Fachwirt und vergleichbaren Abschlüssen, unabhängig von Alter und Elterneinkommen. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsgünstiges Darlehen übernommen; bei bestandener Prüfung wird ein Teil des Darlehens erlassen. Für Vollzeitlehrgänge kommt ein Unterhaltsbeitrag hinzu.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Geselle meldet sich zur Meisterschule an. Die Gebühren übernimmt das Aufstiegs-BAföG zur Hälfte als Zuschuss, den Rest als Darlehen der KfW; nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen.

Wo Aufstiegs-BAföG geregelt ist

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

4 verwandte Begriffe

  • Weiterbildung: Eine berufliche Qualifizierung nach der Ausbildung, zum Beispiel zum Meister, Techniker oder Fachwirt, meist mit höherem Gehalt verbunden.
  • Meister: Ein Weiterbildungsabschluss vor allem im Handwerk, Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen und die selbstständige Betriebsführung in vielen zulassungspflichtigen Handwerken.
  • Techniker: Ein Weiterbildungsabschluss in gewerblich-technischen Berufen, vergleichbar mit dem Meister im Handwerk.
  • Berufsausbildungsbeihilfe: Eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen die Lebenshaltungskosten nicht decken.

Häufige Fragen zu Aufstiegs-BAföG

Was bedeutet Aufstiegs-BAföG?

Eine staatliche Förderung für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt, unabhängig vom Alter.

Wo ist Aufstiegs-BAföG geregelt?

Aufstiegs-BAföG: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Was heißt Aufstiegs-BAföG in der Praxis?

Ein Geselle meldet sich zur Meisterschule an. Die Gebühren übernimmt das Aufstiegs-BAföG zur Hälfte als Zuschuss, den Rest als Darlehen der KfW; nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen.

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