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Fachkraft

Häufige Berufsbezeichnung für Ausbildungsberufe mit meist zweijähriger Ausbildungsdauer, ein Zwischenschritt zu einem dreijährigen Beruf.

Was Fachkraft für die Ausbildungsvergütung bedeutet

Fachkraft steht in vielen Berufsbezeichnungen für zweijährige Ausbildungen, etwa Fachkraft für Gastronomie oder Fachkraft für Metalltechnik, auf die ein dreijähriger Beruf aufbauen kann. Nach dem Abschluss gilt das Wort allgemein für jede Person mit anerkannter Berufsausbildung; in Tarifverträgen bezeichnet es die Entgeltgruppen oberhalb der Ungelernten. Zweijährige Berufe enden nach dem zweiten Lehrjahr, deshalb ist ihre Gesamtsumme über die Ausbildung niedriger, das Facharbeitergehalt beginnt aber ein Jahr früher.

Ein Beispiel aus der Praxis

Ein Fachlagerist schließt nach zwei Jahren ab und kann mit Anrechnung ein drittes Jahr zur Fachkraft für Lagerlogistik anhängen; die Kammer rechnet die zwei Jahre an.

Wo Fachkraft geregelt ist

§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG (Anrechnung einer zweijährigen Ausbildung auf eine dreijährige).

4 verwandte Begriffe

  • Ausbildungsdauer: Die in der Ausbildungsordnung festgelegte Regelzeit einer Ausbildung, meist zwei bis dreieinhalb Jahre. Sie kann verkürzt oder verlängert werden.
  • Einstiegsgehalt: Das Gehalt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, abhängig von Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot.
  • Lehrjahr: Umgangssprachlich für Ausbildungsjahr, den Zeitabschnitt einer Ausbildung von zwölf Monaten, gezählt ab Ausbildungsbeginn.
  • Verkürzung: Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.

Häufige Fragen zu Fachkraft

Was bedeutet Fachkraft?

Häufige Berufsbezeichnung für Ausbildungsberufe mit meist zweijähriger Ausbildungsdauer, ein Zwischenschritt zu einem dreijährigen Beruf.

Wo ist Fachkraft geregelt?

Fachkraft: § 5 Abs. 2 Nr. 4 BBiG (Anrechnung einer zweijährigen Ausbildung auf eine dreijährige).

Was heißt Fachkraft in der Praxis?

Ein Fachlagerist schließt nach zwei Jahren ab und kann mit Anrechnung ein drittes Jahr zur Fachkraft für Lagerlogistik anhängen; die Kammer rechnet die zwei Jahre an.

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