Handwerksordnung
Was Handwerksordnung für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Die Handwerksordnung enthält für Handwerksberufe eigene Vorschriften zur Ausbildung, die den Regeln des Berufsbildungsgesetzes weitgehend entsprechen, aber andere Paragrafen tragen: Die Verkürzung steht in § 27c HwO statt in § 8 BBiG, die vorzeitige Zulassung in § 37 HwO. Zuständig ist die Handwerkskammer, die Abschlussprüfung heißt Gesellenprüfung. Die Mindestausbildungsvergütung gilt über einen Verweis auch im Handwerk.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Tischlerin will ihre Ausbildung wegen des Abiturs verkürzen. Ihr Antrag stützt sich auf § 27c HwO und geht an die Handwerkskammer, nicht an die IHK.
Wo Handwerksordnung geregelt ist
Handwerksordnung (HwO), Zweiter Teil (Berufsausbildung im Handwerk), §§ 21 bis 44.
4 verwandte Begriffe
- Handwerk: Ausbildungsbereich für Berufe, die einem Handwerkszweig zugeordnet sind, zuständig sind die Handwerkskammern.
- Handwerkskammer: Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Handwerk.
- Gesellenprüfung: Die Abschlussprüfung in Handwerksberufen, nach bestandener Prüfung trägt man den Titel Geselle oder Gesellin.
- Berufsbildungsgesetz: Das Bundesgesetz (BBiG), das die duale Berufsausbildung in Deutschland regelt, einschließlich der Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17.
Häufige Fragen zu Handwerksordnung
Was bedeutet Handwerksordnung?
Das Gesetz (HwO), das die Berufsausbildung in Handwerksberufen regelt, ergänzend zum Berufsbildungsgesetz für Industrie- und Handelsberufe.
Wo ist Handwerksordnung geregelt?
Handwerksordnung: Handwerksordnung (HwO), Zweiter Teil (Berufsausbildung im Handwerk), §§ 21 bis 44.
Was heißt Handwerksordnung in der Praxis?
Eine Tischlerin will ihre Ausbildung wegen des Abiturs verkürzen. Ihr Antrag stützt sich auf § 27c HwO und geht an die Handwerkskammer, nicht an die IHK.