Gesellenprüfung
Was Gesellenprüfung für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Die Gesellenprüfung ist die Abschlussprüfung im Handwerk, abgenommen von Prüfungsausschüssen bei den Innungen im Auftrag der Handwerkskammer. Wer besteht, führt den Titel Geselle oder Gesellin und darf im Handwerk als Fachkraft arbeiten; nach einigen Berufsjahren steht der Weg zur Meisterprüfung offen. Für Vergütung und Vertragsende gilt dasselbe wie bei der Abschlussprüfung nach BBiG.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Tischler legt nach 36 Monaten seine Gesellenprüfung mit Gesellenstück ab. Am Tag des Bestehens endet die Ausbildung, und der Betrieb bietet ihm einen Vertrag als Geselle nach Innungstarif an.
Wo Gesellenprüfung geregelt ist
§§ 31 bis 40 HwO (Gesellenprüfung).
4 verwandte Begriffe
- Abschlussprüfung: Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
- Handwerk: Ausbildungsbereich für Berufe, die einem Handwerkszweig zugeordnet sind, zuständig sind die Handwerkskammern.
- Handwerkskammer: Die zuständige Stelle für Ausbildungsberufe im Handwerk.
- Meister: Ein Weiterbildungsabschluss vor allem im Handwerk, Voraussetzung für die Ausbildung von Lehrlingen und die selbstständige Betriebsführung in vielen zulassungspflichtigen Handwerken.
Häufige Fragen zu Gesellenprüfung
Was bedeutet Gesellenprüfung?
Die Abschlussprüfung in Handwerksberufen, nach bestandener Prüfung trägt man den Titel Geselle oder Gesellin.
Wo ist Gesellenprüfung geregelt?
Gesellenprüfung: §§ 31 bis 40 HwO (Gesellenprüfung).
Was heißt Gesellenprüfung in der Praxis?
Ein Tischler legt nach 36 Monaten seine Gesellenprüfung mit Gesellenstück ab. Am Tag des Bestehens endet die Ausbildung, und der Betrieb bietet ihm einen Vertrag als Geselle nach Innungstarif an.