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Das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung

Aktualisiert am 28. September 2026, Datenstand BIBB-Erhebung 2025.

Drei Viertel der Auszubildenden werden übernommen, Fachkräfte mit Ausbildung verdienen im Schnitt das Dreifache der Vergütung. Was nach der Prüfung zu erwarten ist.
Eine Fachkraft in Arbeitskleidung bedient eine CNC-Maschine in einer modernen Werkstatt.
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

Nach der Abschlussprüfung endet die Ausbildungsvergütung, und 75 Prozent der Auszubildenden wurden 2025 nach dem IAB-Betriebspanel vom eigenen Betrieb übernommen. Vollzeitbeschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung verdienten im April 2025 im Durchschnitt 4.125 Euro brutto im Monat, gut das Dreifache des Tarifdurchschnitts der Ausbildung von 1.209 Euro. Ein amtliches Einstiegsgehalt je Beruf gibt es nicht, der Sprung nach der Prüfung hängt von Tarifbindung, Region und Betrieb ab.

Nach bestandener Abschlussprüfung endet die Ausbildungsvergütung, und in den meisten Fällen beginnt ein reguläres Arbeitsverhältnis mit einem deutlich höheren Gehalt. Wie hoch der Sprung ausfällt, hängt vom Betrieb, der Region, der Tarifbindung und dem Verhandlungsspielraum ab.

Das Ausbildungsverhältnis endet nach Paragraf 21 des Berufsbildungsgesetzes mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, nicht erst mit dem Datum im Vertrag. Wer die Prüfung im Juni besteht, ist ab dem Tag der Ergebnisbekanntgabe kein Auszubildender mehr. Ab diesem Tag gilt entweder ein neuer Arbeitsvertrag oder gar keiner, und beides will vorbereitet sein.

Wie viele Auszubildende nach der Prüfung übernommen werden

Im Jahr 2025 wurden 75 Prozent der Auszubildenden mit bestandener Prüfung von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen, nach 79 Prozent im Jahr davor. Das ist das Ergebnis des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen Befragung von rund 15.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Die Quote ist zwar gesunken, liegt aber weiter auf dem Niveau der Jahre vor 2024.

Die Übernahmequote unterscheidet sich deutlich zwischen den Ausbildungsbereichen. In Energie- und Wasserversorgung, im Finanz- und Versicherungswesen und in der öffentlichen Verwaltung blieben rund 90 Prozent im Betrieb. In der Land- und Forstwirtschaft waren es 44 Prozent, bei personenbezogenen Dienstleistungen wie dem Friseurhandwerk 52 Prozent. Wer in einer Branche mit niedriger Quote lernt, sollte die Zeit nach der Prüfung früher planen.

Hinweis

Eine Übernahme ist keine Pflicht des Betriebs. Sie kann aber im Tarifvertrag vereinbart sein: Etliche Tarifverträge sehen eine Übernahme für mindestens zwölf Monate vor, wenn die Prüfung bestanden ist und kein betrieblicher Grund entgegensteht. Ob das gilt, steht im Tarifvertrag, den der Ausbildungsvertrag nennt.

Warum Betriebe übernehmen und warum manche es nicht tun

Ein Betrieb, der ausbildet, investiert drei Jahre lang in eine Person, die er danach kennt. Die Übernahme ist für ihn der günstigste Weg, eine Fachkraft zu gewinnen: keine Stellenanzeige, keine Einarbeitung, kein Risiko einer Fehlbesetzung. Nach dem IAB-Betriebspanel blieben 2025 rund 30 Prozent der angebotenen Ausbildungsstellen unbesetzt, und in einem solchen Markt gibt kaum ein Betrieb freiwillig jemanden ab, den er selbst ausgebildet hat. Das erklärt die Übernahmequoten von rund 90 Prozent in Industrie, Energieversorgung und Verwaltung.

Die Ausnahmen haben zwei Gründe. Manche Betriebe bilden über den eigenen Bedarf aus, weil die Auszubildenden während der Ausbildung produktiv mitarbeiten und die Vergütung unter dem Wert dieser Arbeit liegt; das ist in der Gastronomie und im Friseurhandwerk verbreitet, und dort sind die Übernahmequoten mit 52 Prozent am niedrigsten. Andere Betriebe haben schlicht keine freie Stelle, weil niemand in Rente geht. In beiden Fällen ist die Ausbildung trotzdem nicht verloren: Der Abschluss gilt bundesweit, und die Tarifwerte des Berufs gelten auch beim nächsten Betrieb.

Was das Berufsbildungsgesetz zur Weiterbeschäftigung sagt

Arbeitet ein Auszubildender nach der Prüfung einfach weiter, ohne dass etwas Neues vereinbart wurde, gilt nach Paragraf 24 des Berufsbildungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Der Betrieb muss also entweder vor dem Prüfungstag einen Arbeitsvertrag anbieten oder ausdrücklich sagen, dass es keine Übernahme gibt. Ein stillschweigendes Weiterarbeiten wirkt wie ein unbefristeter Vertrag.

  • Unbefristet durch Weiterarbeit: Wer nach der Prüfung weiterbeschäftigt wird, ohne dass ein Vertrag vorliegt, hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (Paragraf 24 BBiG).
  • Schutz für Auszubildendenvertreter: Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung können nach Paragraf 78a des Betriebsverfassungsgesetzes innerhalb der letzten drei Monate der Ausbildung schriftlich die Übernahme verlangen.
  • Befristung ist möglich: Ein befristeter Vertrag nach der Ausbildung ist zulässig, ohne Sachgrund bis zu zwei Jahre. Er muss schriftlich vor Beginn geschlossen werden.
  • Neue Probezeit: Auch im Anschlussvertrag darf eine Probezeit von bis zu sechs Monaten vereinbart werden, mit der kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Was Fachkräfte mit Ausbildung im Durchschnitt verdienen

Vollzeitbeschäftigte mit einer anerkannten Berufsausbildung verdienten im April 2025 im Durchschnitt 4.125 Euro brutto im Monat, ohne Sonderzahlungen. Das hat das Statistische Bundesamt im März 2026 veröffentlicht. Beschäftigte ohne Berufsabschluss lagen mit 3.432 Euro am unteren Ende dieser Skala, ein Bachelorabschluss brachte im Schnitt 5.289 Euro und ein Master- oder Diplomabschluss mit 7.019 Euro den höchsten Wert der Erhebung. Wer nach der Ausbildung noch Meister, Techniker oder Fachwirt gemacht hat, kam auf 5.405 Euro.

Höchster AbschlussBruttomonatsverdienst VollzeitAbstand zur Berufsausbildung
ohne anerkannten Berufsabschluss3.432 Euro-693 Euro
anerkannte Berufsausbildung4.125 Euro-
Bachelor5.289 Euro+1.164 Euro
Meister, Techniker, Fachschule5.405 Euro+1.280 Euro
Master, Diplom7.019 Euro+2.894 Euro

Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung April 2025, Vollzeitbeschäftigte ohne Sonderzahlungen, veröffentlicht am 25. März 2026. Durchschnitt über alle Altersgruppen und Berufserfahrungsstufen.

Diese Werte sind Durchschnitte über ganze Erwerbsleben, kein Einstiegsgehalt. Wer frisch von der Prüfung kommt, liegt in fast jedem Beruf darunter, weil Tarifverträge das Entgelt nach Berufsjahren staffeln. Der Wert sagt trotzdem etwas Wichtiges: Der Abschluss allein ist nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts im Schnitt 693 Euro im Monat wert, Jahr für Jahr.

Wie groß der Sprung von der Ausbildungsvergütung zum Einstiegsgehalt ausfällt

Der Sprung von der Ausbildungsvergütung ins erste Gehalt ist in Industrieberufen am größten, weil dort der Abstand zwischen dem letzten Lehrjahr und der untersten Facharbeitergruppe im Tarif festgeschrieben ist. Ein Industriemechaniker kam in der BIBB-Erhebung 2025 im vierten Lehrjahr auf 1.457 Euro. Werkzeugmechaniker, ein verwandter Beruf, verdienten im April 2025 im Durchschnitt aller Berufsjahre 4.179 Euro brutto, Maurerinnen und Maurer im selben Zeitraum 3.910 Euro. Selbst ein Einstieg deutlich unter diesen Durchschnittswerten verdoppelt den Betrag vom letzten Lehrjahr.

Am anderen Ende steht das Friseurhandwerk. Der Tarifwert im dritten Lehrjahr lag 2025 bei 857 Euro, der Durchschnittsverdienst ausgebildeter Friseurinnen und Friseure in Vollzeit bei 2.470 Euro. Auch hier ist der Sprung relativ groß, das Niveau bleibt aber das niedrigste unter den Berufen, die das Statistische Bundesamt gesondert ausweist.

BerufTarifwert letztes LehrjahrDurchschnittsverdienst Vollzeit
Friseur857 Euro2.470 Euro
Maurer1.543 Euro3.910 Euro
Werkzeugmechaniker1.436 Euro4.179 Euro

Tarifwerte West aus der BIBB-Erhebung 2025; Durchschnittsverdienste aus der Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamts, April 2025, alle Berufsjahre.

Für den eigenen Beruf zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit das mittlere Entgelt nach Region und Alter, aufgeschlüsselt nach Berufsbezeichnung. Wer diesen Wert dem Tarifwert des letzten Lehrjahres gegenüberstellt, sieht die eigene Spanne zwischen Ausbildung und erstem Gehalt.

Was die Tarifbindung für das Einstiegsgehalt bedeutet

Tarifbindung heißt, dass für einen Betrieb ein Tarifvertrag gilt, den Gewerkschaft und Arbeitgeberverband ausgehandelt haben, und dass sich die Bezahlung nach dessen Tabellen richtet. Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in aller Regel auch danach in eine Tarifgruppe, die über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Der Tarifvertrag regelt nach der Ausbildung neben dem Grundentgelt auch die Eingruppierung: In welche Entgeltgruppe eine frisch geprüfte Fachkraft kommt, steht im Vertrag, und meist ist es die unterste Gruppe für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung. Dazu kommen Sonderzahlungen, Schichtzulagen und die tarifliche Wochenarbeitszeit, die in vielen Branchen unter 40 Stunden liegt. Wie die Tarifbindung schon während der Ausbildung wirkt, steht im Artikel Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt.

Tipp

Beim Übernahmegespräch nach der Entgeltgruppe fragen, nicht nur nach dem Monatsbetrag. Die Gruppe entscheidet über die nächsten Stufen, und ein Einstieg eine Gruppe höher wirkt über Jahre.

Übernahme als häufigster erster Schritt

Viele Ausbildungsbetriebe übernehmen ihre Auszubildenden nach der Prüfung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die Übernahmequote unterscheidet sich deutlich zwischen den Ausbildungsbereichen, mit tendenziell höheren Quoten in Industrie und öffentlichem Dienst.

Die Monate vor der Prüfung entscheiden darüber, wie die Übernahme ausfällt. Wer sie in dieser Reihenfolge angeht, hat am Prüfungstag Klarheit über Vertrag und Gehalt.

  1. 1

    Sechs Monate vor der Prüfung das Gespräch suchen

    Ausbilder oder Personalabteilung fragen, ob und in welcher Abteilung eine Übernahme geplant ist. Wer eine Jugend- und Auszubildendenvertretung hat, fragt dort zuerst nach den üblichen Konditionen.

  2. 2

    Tarifvertrag und Entgeltgruppe nachschlagen

    Im Tarifvertrag steht, in welche Gruppe Fachkräfte nach der Ausbildung eingruppiert werden und ob eine Übernahmepflicht besteht. Ohne Tarif gilt das Gehalt, das verhandelt wird, und das sollte am Tarif der Branche gemessen werden.

  3. 3

    Angebot schriftlich geben lassen

    Ein Arbeitsvertrag vor dem Prüfungstag, mit Beginn am Tag nach der Prüfung, Entgeltgruppe, Arbeitszeit und Befristung. Mündliche Zusagen sind wirksam, aber schwer zu beweisen.

  4. 4

    Ohne Übernahme rechtzeitig arbeitsuchend melden

    Wer keine Zusage hat, meldet sich spätestens drei Monate vor dem voraussichtlichen Ende der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Die Beiträge aus der Ausbildung reichen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

  5. 5

    Weiterbildung mitdenken

    Meister, Techniker und Fachwirt heben den Durchschnittsverdienst nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts um rund 1.280 Euro im Monat. Das Aufstiegs-BAföG fördert diese Abschlüsse, oft schon ein Jahr nach der Prüfung.

  • Ausbildungsvergütung im letzten Lehrjahr, Durchschnitt aller erfassten Berufe 2025: der Wert steht auf der Seite Drittes Lehrjahr.
  • Durchschnittsverdienst mit Berufsausbildung, Vollzeit, April 2025: 4.125 Euro brutto, Statistisches Bundesamt.
  • Übernahmequote 2025: 75 Prozent, IAB-Betriebspanel.

Merke

Die Ausbildungsvergütung ist der Anfang der Rechnung, nicht ihr Ergebnis. Der Abschluss ist nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts im Durchschnitt 693 Euro im Monat wert, und drei Viertel der Auszubildenden lösen ihn direkt im eigenen Betrieb ein.

Häufige Fragen

Wie viele Auszubildende werden nach der Ausbildung übernommen?

Nach dem IAB-Betriebspanel wurden 2025 75 Prozent der Auszubildenden mit bestandener Prüfung von ihrem Ausbildungsbetrieb übernommen, im Jahr davor waren es 79 Prozent. In Energieversorgung, Finanzwesen und öffentlicher Verwaltung lag die Quote bei rund 90 Prozent, in der Land- und Forstwirtschaft bei 44 Prozent.

Was verdient man nach der Ausbildung im Durchschnitt?

Vollzeitbeschäftigte mit anerkannter Berufsausbildung verdienten im April 2025 im Durchschnitt 4.125 Euro brutto im Monat ohne Sonderzahlungen, so das Statistische Bundesamt. Das ist ein Durchschnitt über alle Berufsjahre; das Einstiegsgehalt direkt nach der Prüfung liegt in den meisten Berufen darunter. Ohne Berufsabschluss lag der Durchschnitt bei 3.432 Euro.

Muss der Betrieb Auszubildende nach der Prüfung übernehmen?

Nein, das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Betrieb nicht zur Übernahme nach der Prüfung. Eine Übernahmepflicht kann sich aber aus dem Tarifvertrag ergeben, und wer nach der Prüfung weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat nach Paragraf 24 BBiG automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung können die Übernahme nach Paragraf 78a BetrVG verlangen.

Wann endet die Ausbildungsvergütung genau?

Die Ausbildungsvergütung endet mit dem Ausbildungsverhältnis, und das endet nach Paragraf 21 BBiG mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, auch wenn im Vertrag ein späteres Datum steht. Ab dem Tag der Ergebnisbekanntgabe gilt entweder ein neuer Arbeitsvertrag mit dem vereinbarten Gehalt oder kein Vertrag mehr.

Wie stark erhöht eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker das Gehalt?

Beschäftigte mit Meister-, Techniker- oder Fachschulabschluss verdienten im April 2025 in Vollzeit durchschnittlich 5.405 Euro brutto im Monat, Beschäftigte mit Berufsausbildung 4.125 Euro. Der Abstand von 1.280 Euro ist ein Durchschnitt des Statistischen Bundesamts über alle Branchen; das Aufstiegs-BAföG fördert den Weg dorthin.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. Ausbildungsstellenangebot und Übernahmen schrumpfen, weiter viele unbesetzte Stellen, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Presseinformation vom 6. August 2026, abgerufen am 18. September 2026
  2. Verdienste in vielen Ausbildungsberufen im Handwerk unter dem Durchschnitt, Pressemitteilung Nr. 103, Statistisches Bundesamt, 25. März 2026, abgerufen am 18. September 2026
  3. § 24 BBiG, Weiterarbeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
  4. § 78a BetrVG, Schutz Auszubildender in besonderen Fällen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
  5. Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025: Zweiter Rekordanstieg in Folge, Pressemitteilung 06/2026, Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 18. September 2026

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.