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Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt

Aktualisiert am 28. September 2026, Datenstand BIBB-Erhebung 2025.

Zwei Betriebe, derselbe Ausbildungsberuf, unterschiedliche Vergütung. Der Grund ist fast immer die Tarifbindung, und sie lässt sich in fünf Schritten prüfen.
Kfz-Mechatroniker-Azubi repariert den Motor eines Autos in einer kleinen Werkstatt
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

Ob ein Betrieb tarifgebunden ist, entscheidet über die Höhe der Ausbildungsvergütung mehr als der Beruf selbst. Tarifgebundene Betriebe zahlen den Satz ihres Tarifvertrags, der die gesetzliche Mindestvergütung sogar unterschreiten darf. Betriebe ohne Tarifbindung dürfen den Branchentarif um höchstens 20 Prozent unterschreiten und nie unter 724 Euro im ersten Jahr gehen. 2025 arbeiteten nach dem IAB-Betriebspanel nur 42 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit Branchentarifvertrag.

Ob ein Betrieb tarifgebunden ist, entscheidet sich über seine Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder über eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung des jeweiligen Tarifvertrags. Zwei Betriebe im selben Ausbildungsberuf und derselben Region können deshalb sehr unterschiedlich zahlen, je nachdem, ob und welchem Tarifvertrag sie unterliegen.

Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband oder einem einzelnen Unternehmen. Für die Ausbildung legt er die Vergütung je Ausbildungsjahr fest, meist auch Sonderzahlungen, Urlaubstage und die Wochenarbeitszeit. Die Werte, die auf dieser Seite für 2025 stehen, sind genau diese Tarifwerte, gewichtet nach der Zahl der Auszubildenden, die das Bundesinstitut für Berufsbildung jedes Jahr zum 1. Oktober erhebt.

Warum derselbe Beruf im Handwerk anders bezahlt wird als in der Industrie

Derselbe Ausbildungsberuf wird verschieden bezahlt, weil nicht der Beruf den Tarif bestimmt, sondern die Branche des Betriebs. Ein Kraftfahrzeugmechatroniker lernt im Autohaus nach dem Tarif des Kfz-Handwerks und im Werk eines Herstellers nach dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie. Beide legen dieselbe Prüfung ab und bekommen am Ende denselben Abschluss. Im ersten Lehrjahr trennt sie trotzdem ein dreistelliger Betrag: 1.092 Euro im Handwerk gegenüber 1.209 Euro in Industrie und Handel. Bei Anlagenmechanikern für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik reicht die Spanne von 925 Euro im Handwerk bis 1.268 Euro in Industrie und Handel.

Beruf und Tarifbereich1. Jahrletztes JahrGesamtsumme
Kfz-Mechatroniker, Handwerk1.092 Euro1.293 Euro49.434 Euro
Kfz-Mechatroniker, Industrie und Handel1.209 Euro1.468 Euro55.404 Euro
Anlagenmechaniker SHK, Handwerk925 Euro1.138 Euro42.564 Euro
Anlagenmechaniker, Industrie und Handel1.268 Euro1.536 Euro57.888 Euro

Tarifwerte West aus der BIBB-Erhebung 2025, Gesamtsumme über die Ausbildungsdauer nach der Methodik des Vergütungsrechners.

Über alle Berufe hinweg zeigt sich derselbe Abstand zwischen den Ausbildungsbereichen. Der öffentliche Dienst kam 2025 auf einen Durchschnitt von 1.323 Euro, das Handwerk auf 1.121 Euro. Der Grund liegt in der Tarifstruktur: Im öffentlichen Dienst gilt ein einziger Tarifvertrag für fast alle Auszubildenden, im Handwerk verhandeln Dutzende Innungsverbände je Gewerk und Region. Der Vergleich der sechs Ausbildungsbereiche zeigt alle Werte.

Was das Berufsbildungsgesetz für tarifgebundene Betriebe regelt

Ein tarifgebundener Betrieb zahlt die Vergütung seines Tarifvertrags, und dieser Tarifvertrag darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung unterschreiten. So steht es in Paragraf 17 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes. Der Gesetzgeber hat den Tarifparteien damit den Vorrang gelassen, weil sie die Lage ihrer Branche besser kennen als eine bundesweite Untergrenze.

Dass das kein theoretischer Fall ist, zeigt das Friseurhandwerk in der Erhebung 2025: Der Tarifwert im ersten Lehrjahr lag bei 623 Euro, die Mindestausbildungsvergütung für einen Ausbildungsbeginn im selben Jahr bei 682 Euro. Ein tarifgebundener Friseursalon durfte also weniger zahlen als ein Salon ohne Tarifbindung. Läuft ein solcher Tarifvertrag aus, gilt seine Regelung für bestehende Ausbildungsverhältnisse weiter, bis ein neuer Vertrag geschlossen wird.

Hinweis

Ein Tarifvertrag gilt für den Betrieb, wenn er Mitglied im Arbeitgeberverband ist, oder für die ganze Branche, wenn das Bundesarbeitsministerium ihn für allgemeinverbindlich erklärt hat. Allgemeinverbindliche Tarifverträge stehen im öffentlichen Tarifregister des Ministeriums, dort lässt sich jede Branche nachschlagen.

Was der Tarifvertrag festlegt, ist eine Untergrenze für den Betrieb, nicht eine Obergrenze. Nach dem Günstigkeitsprinzip des Tarifvertragsgesetzes darf der Ausbildungsvertrag mehr vorsehen als der Tarif, niemals weniger. Viele Betriebe zahlen deshalb übertarifliche Zulagen, wenn sie Auszubildende gewinnen wollen.

Was ohne Tarifbindung gilt

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von aktuell 724 Euro im ersten Lehrjahr bildet dabei die Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.

Frei heißt allerdings nicht beliebig. Paragraf 17 Absatz 4 des Berufsbildungsgesetzes verlangt auch von Betrieben ohne Tarifbindung eine angemessene Vergütung, und angemessen ist sie nach dem Gesetz nicht mehr, wenn sie den Tarifvertrag der Branche um mehr als 20 Prozent unterschreitet. Für einen Beruf mit einem Branchentarif von 1.092 Euro im ersten Jahr liegt die Grenze damit bei 874 Euro, und in keinem Fall unter 724 Euro.

  • Untergrenze 1, die Mindestausbildungsvergütung: 724 Euro im ersten Jahr für Ausbildungen, die 2026 beginnen, danach 18, 35 und 40 Prozent mehr in den Folgejahren.
  • Untergrenze 2, die 20-Prozent-Regel: höchstens ein Fünftel unter dem Tarifvertrag, der für die Branche und Region des Betriebs gelten würde. Die höhere der beiden Grenzen zählt.
  • Jährliche Steigerung: Auch ohne Tarif muss die Vergütung mit jedem Ausbildungsjahr steigen, Paragraf 17 Absatz 1 verlangt das ausdrücklich.
  • Sachleistungen: Kost und Unterkunft dürfen angerechnet werden, höchstens bis 75 Prozent der Bruttovergütung.

Wie sich die Mindestvergütung zusammensetzt und für wen sie gilt, steht auf der Seite Wer die Mindestausbildungsvergütung bekommt.

Was ein Ausbildungstarifvertrag außer der Vergütung regelt

Die Vergütung ist der sichtbarste Teil eines Tarifvertrags, aber selten der einzige. Die meisten Branchentarifverträge enthalten für Auszubildende eigene Abschnitte, die über das Gesetz hinausgehen: eine Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden, mehr Urlaubstage als die 24 Werktage des Bundesurlaubsgesetzes, Weihnachts- und Urlaubsgeld als Prozentsatz der Vergütung, Zuschüsse zu Fahrtkosten oder Lernmitteln und in vielen Fällen eine Übernahmeregelung nach bestandener Prüfung. Über drei Jahre kommen diese Posten zusammen leicht auf eine weitere Monatsvergütung je Jahr.

Warum bindet sich ein Betrieb dann nicht? Aus Sicht vieler kleiner Betriebe kostet ein Tarifvertrag Spielraum: Er legt die Arbeitszeit fest, verlangt Sonderzahlungen auch in schlechten Jahren und schreibt Erhöhungen vor, die der Betrieb nicht verhandelt hat. Arbeitgeberverbände bieten deshalb seit Jahren Mitgliedschaften ohne Tarifbindung an, die Beratung und Interessenvertretung einschließen, den Tarif aber nicht. Der Preis dafür zeigt sich auf dem Ausbildungsmarkt: Wer weniger zahlt als der Tarif, konkurriert um Bewerber mit Betrieben, die mehr zahlen, und nach dem IAB-Betriebspanel blieben 2025 rund 30 Prozent der angebotenen Ausbildungsstellen unbesetzt.

Wie viele Betriebe überhaupt tarifgebunden sind

Nach dem IAB-Betriebspanel arbeiteten 2025 in Deutschland 42 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb mit Branchentarifvertrag, in Westdeutschland 43 Prozent, in Ostdeutschland 34 Prozent. Weitere 6 Prozent im Westen und 11 Prozent im Osten unterlagen einem Firmentarifvertrag. Gezählt nach Betrieben ist die Bindung noch seltener: 75 Prozent der westdeutschen und 82 Prozent der ostdeutschen Betriebe haben keinen Tarifvertrag.

Die Zahlen erklären, warum der Tarifdurchschnitt nicht der Durchschnitt aller Auszubildenden ist. Das BIBB erhebt die Werte aus den Tarifverträgen, nicht aus den tatsächlich gezahlten Vergütungen in allen Betrieben. Wer in einem der vielen Betriebe ohne Tarifbindung lernt, kann darunter liegen, bis zur Grenze aus dem vorigen Abschnitt.

Achtung

Große Betriebe sind häufiger tarifgebunden als kleine. Wer die Wahl zwischen zwei Ausbildungsplätzen hat, sollte deshalb neben dem Beruf auch fragen, ob der Betrieb im Arbeitgeberverband ist. Der Unterschied kann über die gesamte Ausbildung mehrere tausend Euro betragen.

Wie du die Tarifbindung deines Betriebs in 5 Schritten prüfst

Ein Blick in den Ausbildungsvertrag oder eine Nachfrage beim Betriebsrat oder der Personalabteilung klärt, ob und welcher Tarifvertrag gilt. Auskunft gibt auch die zuständige Kammer, also die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Sie registriert den Ausbildungsvertrag und weiß, welche Tarifverträge in der jeweiligen Branche und Region üblich sind.

  1. 1

    Ausbildungsvertrag lesen

    Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 9 BBiG verpflichtet den Betrieb, im Vertrag auf geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen hinzuweisen. Steht dort ein Tarifvertrag mit Namen, gilt er. Steht dort nichts, ist das ein Hinweis auf fehlende Bindung.

  2. 2

    Betrag mit dem Tarifwert vergleichen

    Die Berufsseite auf dieser Seite nennt den Tarifwert je Lehrjahr und Region. Liegt der Vertragsbetrag genau darauf, ist der Betrieb sehr wahrscheinlich tarifgebunden. Liegt er darunter, greift die 20-Prozent-Regel.

  3. 3

    Im Betrieb nachfragen

    Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung oder Personalabteilung wissen, ob der Betrieb Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, die sogenannte OT-Mitgliedschaft, gibt es ebenfalls; dann gilt der Tarif nicht.

  4. 4

    Tarifregister prüfen

    Für allgemeinverbindliche Tarifverträge führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein öffentliches Verzeichnis. Steht die Branche dort, gilt der Tarif für jeden Betrieb der Branche, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.

  5. 5

    Kammer oder Gewerkschaft fragen

    Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kennen die üblichen Tarifverträge ihrer Region. Die zuständige Gewerkschaft nennt die Tarifwerte auch Nichtmitgliedern, wenn es um die Angemessenheit der Vergütung geht.

Was zu tun ist, wenn die Vergütung unter der Grenze liegt

Liegt die vereinbarte Vergütung unter der Mindestausbildungsvergütung oder mehr als 20 Prozent unter dem Branchentarif, ist die Vereinbarung insoweit unwirksam. An ihre Stelle tritt die angemessene Vergütung, und die Differenz kann nachgefordert werden. Die zuständige Kammer prüft vor der Eintragung des Ausbildungsvertrags, ob die Vergütung angemessen ist, und lehnt die Eintragung sonst ab.

  • Zuerst das Gespräch im Betrieb suchen, mit dem Tarifwert und dem Gesetzestext in der Hand. Viele Abweichungen sind Rechenfehler beim Jahreswechsel, keine Absicht.
  • Danach die zuständige Stelle einschalten. Kammern haben Schlichtungsausschüsse für Streitigkeiten aus dem Ausbildungsverhältnis, die vor dem Arbeitsgericht angerufen werden müssen.
  • Ansprüche verfallen nicht sofort, aber Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten. Nachforderungen deshalb schriftlich und mit Datum stellen.

Merke

Der Beruf sagt, was gelernt wird. Der Tarifvertrag sagt, was es bringt. Wer einen Ausbildungsplatz vergleicht, vergleicht deshalb zuerst die Tarifbindung des Betriebs und erst danach den Beruf.

Häufige Fragen

Darf ein tarifgebundener Betrieb weniger als die Mindestausbildungsvergütung zahlen?

Ja, ein tarifgebundener Betrieb darf weniger als die Mindestausbildungsvergütung zahlen, wenn sein Tarifvertrag das vorsieht. Paragraf 17 Absatz 3 BBiG gibt den Tarifverträgen ausdrücklich den Vorrang. In der BIBB-Erhebung 2025 lag zum Beispiel der Tarifwert im Friseurhandwerk mit 623 Euro im ersten Lehrjahr unter der Mindestvergütung von 682 Euro.

Wie viel darf ein Betrieb ohne Tarifbindung unter dem Tarif zahlen?

Ein Betrieb ohne Tarifbindung darf die tarifliche Ausbildungsvergütung seiner Branche um höchstens 20 Prozent unterschreiten, so steht es in Paragraf 17 Absatz 4 BBiG. Unabhängig davon darf er nie unter die Mindestausbildungsvergütung gehen, die für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 724 Euro im ersten Jahr liegt. Die höhere der beiden Grenzen gilt.

Woran erkenne ich, ob mein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist?

Ob ein Ausbildungsbetrieb tarifgebunden ist, steht im Ausbildungsvertrag: Paragraf 11 BBiG verlangt dort einen Hinweis auf geltende Tarifverträge. Fehlt der Hinweis, geben Betriebsrat, Personalabteilung, die zuständige Kammer oder das Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums Auskunft. Ein Vertragsbetrag, der genau dem Tarifwert der Berufsseite entspricht, ist ein weiteres Zeichen für Tarifbindung.

Wie viele Auszubildende lernen in tarifgebundenen Betrieben?

Eine amtliche Quote gibt es nur für alle Beschäftigten, nicht speziell für Auszubildende: Nach dem IAB-Betriebspanel arbeiteten 2025 insgesamt 42 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifvertrag, in Westdeutschland 43 Prozent, in Ostdeutschland 34 Prozent, dazu 6 beziehungsweise 11 Prozent mit Firmentarifvertrag. Große Betriebe sind deutlich häufiger tarifgebunden als kleine.

Warum verdient ein Kfz-Mechatroniker im Autohaus weniger als im Werk?

Ein Kfz-Mechatroniker im Autohaus wird nach dem Tarifvertrag des Kfz-Handwerks bezahlt, im Werk eines Herstellers nach dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie. In der BIBB-Erhebung 2025 ergab das im ersten Lehrjahr 1.092 Euro im Handwerk gegenüber 1.209 Euro in Industrie und Handel, bei identischer Ausbildungsordnung (der bundesweiten Regelung für Inhalt und Ablauf der Ausbildung) und Prüfung.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. § 17 BBiG, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
  2. Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025: Zweiter Rekordanstieg in Folge, Pressemitteilung 06/2026, Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 18. September 2026
  3. Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro, Pressemitteilung 28/2025, Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 18. September 2026
  4. Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Branchentarifbindung ist 2025 nicht weiter gesunken, IAB-Forum, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, abgerufen am 18. September 2026
  5. Tarifbindung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Statistisches Bundesamt, abgerufen am 18. September 2026

Der Content wurde mit Hilfe von KI erstellt, vor allem in der Recherche und Vorformulierung. Prüfung und Abnahme durch unsere Redaktion.