Urlaub, Überstunden und Arbeitszeit in der Ausbildung
Aktualisiert am 28. September 2026, Datenstand BIBB-Erhebung 2025.

Das Wichtigste in Kürze
Auszubildende unter 18 haben je nach Alter 25, 27 oder 30 Werktage Urlaub im Jahr und dürfen höchstens acht Stunden am Tag und 40 in der Woche arbeiten, volljährige Auszubildende mindestens 24 Werktage bei acht Stunden werktäglich. Überstunden müssen nach Paragraf 17 Absatz 7 des Berufsbildungsgesetzes gesondert bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Beim Tarifdurchschnitt 2025 von 1.209 Euro ist eine Ausbildungsstunde rund 6,95 Euro wert.
Wie lange Auszubildende arbeiten, wie viel Urlaub sie bekommen und was mit Mehrarbeit passiert, regeln drei Gesetze: das Jugendarbeitsschutzgesetz für alle unter 18, das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz für alle ab 18, und das Berufsbildungsgesetz für das, was beide Gruppen gemeinsam haben, die Berufsschule und die Überstunden. Tarifverträge dürfen davon nur nach oben abweichen.
Der Ausbildungsvertrag muss nach Paragraf 11 des Berufsbildungsgesetzes die tägliche Ausbildungszeit und die Dauer des Urlaubs ausdrücklich nennen. Wer den Vertrag liest, findet also beide Zahlen, und wer sie mit den gesetzlichen Mindestwerten vergleicht, sieht sofort, ob der Betrieb mehr gibt als er muss.
Wie viele Urlaubstage Auszubildende bekommen
Für minderjährige Auszubildende staffelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) den Mindesturlaub nach Alter zu Beginn des Kalenderjahres: 30 Werktage unter 16 Jahren, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 Jahren. Volljährige Auszubildende erhalten mindestens die 24 Werktage des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), viele Tarifverträge sehen mehr vor.
| Alter am 1. Januar | Mindesturlaub | Bei Fünf-Tage-Woche | Grundlage |
|---|---|---|---|
| unter 16 Jahre | 30 Werktage | 25 Arbeitstage | § 19 JArbSchG |
| unter 17 Jahre | 27 Werktage | 23 Arbeitstage | § 19 JArbSchG |
| unter 18 Jahre | 25 Werktage | 21 Arbeitstage | § 19 JArbSchG |
| ab 18 Jahre | 24 Werktage | 20 Arbeitstage | § 3 BUrlG |
Werktage sind Montag bis Samstag. Wer fünf Tage in der Woche arbeitet, rechnet die Werktage mit fünf Sechsteln um; die Umrechnung ist auf ganze Tage aufgerundet.
Das Gesetz rechnet in Werktagen, weil es von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Bei der üblichen Fünf-Tage-Woche werden aus 24 Werktagen 20 Arbeitstage, aus 30 Werktagen 25. Maßgeblich ist das Alter am 1. Januar: Wer im März 18 wird, hat für das ganze Jahr noch die 25 Werktage der Jugendlichen.
- Urlaub in den Berufsschulferien: Paragraf 19 JArbSchG verlangt, den Urlaub Jugendlicher in die Berufsschulferien zu legen. Wer in seinem Urlaub trotzdem die Berufsschule besuchen muss, bekommt für jeden Schultag einen weiteren Urlaubstag.
- Voller Anspruch nach sechs Monaten: Der volle Jahresurlaub entsteht nach dem Bundesurlaubsgesetz erst nach sechs Monaten im Betrieb. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es für jeden vollen Monat ein Zwölftel.
- Tarif gibt mehr: Viele Tarifverträge sehen 28 bis 30 Arbeitstage vor. Der Tarifwert steht neben der Vergütung im Tarifvertrag, den der Ausbildungsvertrag nennt.
- Vergütung läuft weiter: Im Urlaub wird die Vergütung nach dem Bundesurlaubsgesetz weitergezahlt, bei Krankheit bis zu sechs Wochen nach Paragraf 19 BBiG.
Nicht genommener Urlaub verfällt nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht sofort. Aus betrieblichen oder persönlichen Gründen lässt er sich bis zum 31. März des Folgejahres übertragen, und der Betrieb muss vorher darauf hinweisen, dass er verfällt. Endet die Ausbildung mit der Prüfung, bevor der Urlaub genommen wurde, ist der Rest nach Paragraf 7 Absatz 4 des Bundesurlaubsgesetzes auszuzahlen, mit dem Tagessatz der Ausbildungsvergütung. Wer im Sommer die Prüfung besteht, hat für das laufende Jahr in der Regel noch anteiligen Urlaub offen, den der Betrieb entweder vor dem Prüfungstag gewährt oder abgilt.
Wie lange Auszubildende arbeiten dürfen
Minderjährige Auszubildende dürfen in der Regel nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, mit vorgeschriebenen Pausen. Für volljährige Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz mit einer ähnlichen Grenze von acht Stunden täglich, die sich auf bis zu zehn Stunden ausdehnen lässt, wenn im Schnitt von sechs Monaten wieder acht Stunden erreicht werden.
| Regel | Unter 18 Jahre (JArbSchG) | Ab 18 Jahre (ArbZG) |
|---|---|---|
| Höchstarbeitszeit am Tag | 8 Stunden, 8,5 bei Ausgleich in derselben Woche | 8 Stunden, bis 10 bei Ausgleich in 6 Monaten |
| Höchstarbeitszeit in der Woche | 40 Stunden | 48 Stunden im Durchschnitt |
| Arbeitstage | 5 Tage je Woche | 6 Werktage möglich |
| Pausen | 30 Minuten ab 4,5 Stunden, 60 Minuten ab 6 Stunden | 30 Minuten ab 6 Stunden, 45 Minuten ab 9 Stunden |
| Tageszeit | nur 6 bis 20 Uhr, Ausnahmen in Gastronomie, Bäckereien, Schichtbetrieben | keine Beschränkung, Nachtarbeit mit Ausgleich |
| Ruhezeit | 12 Stunden | 11 Stunden |
Paragrafen 8, 11, 13, 14, 15 und 16 des Jugendarbeitsschutzgesetzes; Paragrafen 3, 4 und 5 des Arbeitszeitgesetzes.
Die 40-Stunden-Woche ist für Jugendliche eine feste Grenze, nicht ein Durchschnitt. Nur wenn an einem Tag weniger gearbeitet wird, dürfen es an den anderen Tagen derselben Woche bis zu 8,5 Stunden sein. In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 in der Erntezeit neun Stunden täglich arbeiten, und in Krankenhäusern, Gaststätten und Bäckereien gelten Ausnahmen von der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr.
Hinweis
Die Berufsschule zählt als Arbeitszeit. Nach Paragraf 15 BBiG wird ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten einmal in der Woche mit acht Stunden angerechnet, eine Blockwoche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an fünf Tagen mit 40 Stunden. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf der Betrieb nicht beschäftigen, und der Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung ist frei.
Was bei Krankheit, Berufsschulferien und Prüfungen gilt
Berufsschulferien sind keine Ferien für Auszubildende. In den Wochen ohne Unterricht gilt die volle betriebliche Ausbildungszeit, und wer frei haben will, nimmt Urlaub. Umgekehrt darf der Betrieb den Urlaub nicht in die Unterrichtszeit legen, ohne dass der Anspruch wächst: Für Jugendliche schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz je Berufsschultag im Urlaub einen zusätzlichen Urlaubstag vor.
Bei Krankheit zahlt der Betrieb die Vergütung nach Paragraf 19 des Berufsbildungsgesetzes bis zu sechs Wochen weiter, danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld. Die Krankmeldung folgt denselben Regeln wie bei Beschäftigten, spätestens am vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung fällig, viele Ausbildungsverträge verlangen sie ab dem ersten Tag. Für Prüfungen gilt Paragraf 15 des Berufsbildungsgesetzes: Prüfungstage und der Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung sind frei, ohne Urlaub und ohne Nacharbeit. Die Begriffe im Detail erklärt das Glossar unter Urlaubsanspruch in der Ausbildung und Jugendarbeitsschutzgesetz.
Was bei Überstunden gilt
Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus muss gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Der Ausbildungsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag regelt die genauen Bedingungen.
Die Regel steht in Paragraf 17 Absatz 7 des Berufsbildungsgesetzes, und sie kennt keine Ausnahme: Jede Stunde über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinaus ist entweder zu bezahlen oder durch Freizeit auszugleichen. Eine Klausel, nach der Überstunden mit der Vergütung abgegolten sind, ist unwirksam. Für Jugendliche kommt hinzu, dass die Grenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch mit Ausgleich nicht überschritten werden dürfen; der Betrieb begeht sonst eine Ordnungswidrigkeit.
Was eine Stunde wert ist, lässt sich aus der Vergütung ableiten. Beim Tarifdurchschnitt 2025 von 1.209 Euro und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Stundenwert von rund 6,95 Euro. Zehn unbezahlte Überstunden im Monat sind damit etwa 70 Euro und im Jahr 834 Euro, die der Betrieb schuldet. Tarifverträge sehen für Überstunden oft Zuschläge von 25 Prozent vor, dann liegt der Betrag höher.
- Überstunden dürfen nur ausbildungsbezogen sein: Auszubildende schulden Lernen, nicht Arbeit. Mehrarbeit ist nur zulässig, wenn sie dem Ausbildungszweck dient, nicht um Personallücken zu füllen.
- Freizeitausgleich statt Geld ist erlaubt: Der Betrieb darf wählen, ob er bezahlt oder freistellt, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Beides zusammen darf er nicht verweigern.
- Nacharbeit für Berufsschule ist verboten: Zeit in der Berufsschule wird angerechnet. Wer nach dem Unterricht noch in den Betrieb muss, darf zusammen nicht über die Tagesgrenze kommen.
- Aufzeichnen: Datum, Beginn, Ende und Anlass jeder Überstunde notieren. Ohne Aufzeichnung lässt sich nichts nachfordern, und der Ausbildungsnachweis ist dafür der richtige Ort.
Wie du zu viel geleistete Stunden in 5 Schritten geltend machst
Die meisten Konflikte um Überstunden lösen sich im Gespräch, sobald die Stunden dokumentiert auf dem Tisch liegen. Der Weg danach führt über die betriebliche Interessenvertretung zur zuständigen Kammer, also der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer, die die Ausbildung beaufsichtigt.
- 1
Stunden aufschreiben
Jede Überstunde mit Datum, Uhrzeit und Tätigkeit festhalten, am besten im Ausbildungsnachweis, den der Ausbilder abzeichnet. Das ist gleichzeitig Beweis und Erinnerung.
- 2
Ausbilder ansprechen
Mit der Aufstellung das Gespräch suchen und Ausgleich oder Bezahlung vorschlagen. Viele Betriebe haben schlicht keinen Überblick über die Stunden ihrer Auszubildenden.
- 3
Schriftlich geltend machen
Bleibt das Gespräch ohne Ergebnis, die Forderung schriftlich mit Frist stellen. Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von drei bis sechs Monaten, danach verfallen die Ansprüche.
- 4
Interessenvertretung einschalten
Jugend- und Auszubildendenvertretung oder Betriebsrat haben bei Überstunden ein Mitbestimmungsrecht. Ohne Betriebsrat hilft die zuständige Gewerkschaft, auch Nichtmitgliedern mit einer ersten Einordnung.
- 5
Kammer oder Schlichtungsausschuss anrufen
Die zuständige Stelle überwacht die Ausbildung und kann den Betrieb zur Einhaltung der Vorschriften anhalten. Vor dem Arbeitsgericht ist der Schlichtungsausschuss der Kammer anzurufen, wenn es einen gibt.
Was Tarifverträge bei Urlaub und Arbeitszeit zusätzlich regeln
Alle Zahlen oben sind gesetzliche Untergrenzen. Tarifverträge dürfen sie nur zugunsten der Auszubildenden verändern, und in vielen Branchen tun sie das: mehr Urlaubstage, eine Wochenarbeitszeit unter 40 Stunden, Zuschläge für Überstunden und Schichtarbeit, Sonderzahlungen. Welche Regeln gelten, hängt davon ab, ob der Betrieb tarifgebunden ist. Wie sich das prüfen lässt, beschreibt der Artikel Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt.
Ein Betrieb ohne Tarifbindung muss die gesetzlichen Werte einhalten und darf freiwillig mehr geben. Steht im Ausbildungsvertrag weniger als das Gesetz vorsieht, gilt die Klausel nicht, an ihre Stelle tritt das Gesetz. Der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Merke
Acht Stunden am Tag, 40 in der Woche, mindestens 24 Werktage Urlaub, jede Überstunde bezahlt oder ausgeglichen: Diese vier Zahlen genügen, um jeden Ausbildungsvertrag auf Arbeitszeit und Urlaub zu prüfen. Wer unter 18 ist, ersetzt die 24 Werktage durch 25, 27 oder 30.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage haben Auszubildende unter 18?
Auszubildende unter 18 haben nach § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens 30 Werktage Urlaub, wenn sie am 1. Januar noch nicht 16 sind, 27 Werktage bei unter 17 und 25 Werktage bei unter 18 Jahren. Bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht das 25, 23 und 21 Arbeitstagen. Der Urlaub soll in den Berufsschulferien liegen.
Wie viele Stunden dürfen Auszubildende am Tag arbeiten?
Auszubildende unter 18 dürfen nach § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten, an einzelnen Tagen 8,5 Stunden, wenn an anderen Tagen derselben Woche weniger gearbeitet wird. Volljährige Auszubildende dürfen nach § 3 Arbeitszeitgesetz acht Stunden werktäglich arbeiten, bis zu zehn, wenn innerhalb von sechs Monaten im Durchschnitt acht Stunden erreicht werden.
Müssen Überstunden in der Ausbildung bezahlt werden?
Ja, Überstunden in der Ausbildung müssen nach § 17 Absatz 7 Berufsbildungsgesetz gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine Vertragsklausel, die Überstunden mit der Vergütung abgilt, ist unwirksam. Beim Tarifdurchschnitt 2025 von 1.209 Euro ist eine Ausbildungsstunde rund 6,95 Euro wert.
Zählt die Berufsschule als Arbeitszeit?
Ja, die Berufsschule zählt nach § 15 Berufsbildungsgesetz als Ausbildungszeit. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je 45 Minuten wird einmal in der Woche mit acht Stunden angerechnet, eine Blockwoche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden an fünf Tagen mit 40 Stunden. Vor einem Unterricht, der vor 9 Uhr beginnt, darf der Betrieb nicht beschäftigen.
Dürfen Auszubildende unter 18 abends oder am Wochenende arbeiten?
Auszubildende unter 18 dürfen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nur zwischen 6 und 20 Uhr und an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Ausnahmen gelten unter anderem in Gaststätten, Bäckereien, Krankenhäusern und in mehrschichtigen Betrieben, dort sind spätere Zeiten und Wochenendarbeit mit Ausgleichstagen erlaubt.
Weiterführende Seiten
Weitere Ratgeber: Rund um den Ausbildungsvertrag
Quellen
- § 19 JArbSchG, Urlaub, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- § 8 JArbSchG, Dauer der Arbeitszeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- § 3 BUrlG, Dauer des Urlaubs, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- § 15 BBiG, Freistellung, Anrechnung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- § 17 BBiG, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung, Absatz 7 (Überstunden), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- § 3 ArbZG, Arbeitszeit der Arbeitnehmer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
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