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Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr

Im dritten Lehrjahr zahlen Betriebe im Durchschnitt 1.307 Euro im Monat, über 149 tariflich erfasste Ausbildungsberufe hinweg, Stand Erhebung 2025. Die Spanne reicht von 857 Euro bis 1.592 Euro, gegenüber dem 2. Lehrjahr sind das im Schnitt 103 Euro mehr.

1.307 €

Durchschnitt brutto

1.031 €

Netto, überschlägig

1.592 €

Höchster Wert

977 €

Mindestvergütung 2026

Die 20 bestbezahlten Ausbildungsberufe im 3. Lehrjahr

Die Rangliste des dritten Lehrjahres über alle 149 Berufe mit einem Wert für dieses Jahr, Westwerte der Erhebung 2025. Jeder Eintrag führt zur Seite des Berufs für genau dieses Lehrjahr. Platz 1 zahlt 1.592 Euro, Platz 20 in dieser Auswahl noch 1.405 Euro.

RangBerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
1Milchtechnologe/-technologinLandwirtschaft1.592 Euro
2MaurerHandwerk1.543 Euro
3Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.537 Euro
4Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.536 Euro
5StraßenbauerIndustrie und Handel1.534 Euro
6Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.529 Euro
7BaugeräteführerIndustrie und Handel1.528 Euro
8StuckateurHandwerk1.520 Euro
9RohrleitungsbauerIndustrie und Handel1.516 Euro
10Milchwirtschaftliche/-r LaborantLandwirtschaft1.513 Euro
11GerüstbauerHandwerk1.509 Euro
12Kaufmann/-frau für Versicherungen und FinanzanlagenIndustrie und Handel1.497 Euro
13Brauer und MälzerIndustrie und Handel1.494 Euro
14Fachkraft für LebensmitteltechnikIndustrie und Handel1.457 Euro
15Bankkaufmann/-frauIndustrie und Handel1.456 Euro
16GleisbauerIndustrie und Handel1.451 Euro
17AnlagenmechanikerIndustrie und Handel1.443 Euro
18Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.420 Euro
19Eisenbahner in der ZugverkehrssteuerungIndustrie und Handel1.411 Euro
20FertigungsmechanikerIndustrie und Handel1.405 Euro

Die 10 niedrigsten Werte im 3. Lehrjahr

Am unteren Ende stehen Berufe aus Handwerk und Dienstleistung, deren Tarifverträge sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, von 857 Euro bis 1.073 Euro im Monat. 2 Berufe liegen im 3. Lehrjahr unter der Mindestvergütung 2026 von 977 Euro; das ist tarifgebundenen Betrieben nach § 17 Absatz 3 BBiG erlaubt.

RangBerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
149FriseurIndustrie und Handel857 Euro
148Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-rFreie Berufe962 Euro
147RaumausstatterHandwerk1.006 Euro
146ParkettlegerHandwerk1.008 Euro
145BodenlegerHandwerk1.036 Euro
144Tourismuskaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)Industrie und Handel1.059 Euro
143AugenoptikerHandwerk1.063 Euro
142Fachkraft AgrarserviceLandwirtschaft1.067 Euro
141Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und KlimatechnikHandwerk1.068 Euro
140BestattungsfachkraftHandwerk1.073 Euro

Die vollständige Rangliste in beide Richtungen steht unter Bestbezahlte Ausbildungsberufe und Am schlechtesten bezahlte Ausbildungsberufe, dort nach der Gesamtsumme über die ganze Ausbildung.

Durchschnitt je Ausbildungsbereich im 3. Lehrjahr

Der Abstand zwischen den Bereichen entsteht aus den Tarifverträgen, nicht aus der Tätigkeit: Hauswirtschaft zahlt im 3. Lehrjahr im Schnitt 1.376 Euro, Freie Berufe 1.129 Euro.

AusbildungsbereichBerufe mit WertDurchschnitt 3. Lehrjahr
Hauswirtschaft11.376 Euro
Öffentlicher Dienst121.374 Euro
Industrie und Handel891.337 Euro
Landwirtschaft81.279 Euro
Handwerk351.232 Euro
Freie Berufe41.129 Euro

Wie sich die Werte im 3. Lehrjahr verteilen

147 der 149 Berufe zahlen im 3. Lehrjahr mindestens 1.000 Euro. Die Bänder zu je 100 Euro zeigen, wo sich die Berufe häufen; der Durchschnitt von 1.307 Euro liegt im Band 1.300 Euro bis 1.399 Euro.

Vergütung im 3. LehrjahrBerufeAnteil
800 Euro bis 899 Euro11 Prozent
900 Euro bis 999 Euro11 Prozent
1.000 Euro bis 1.099 Euro139 Prozent
1.100 Euro bis 1.199 Euro1510 Prozent
1.200 Euro bis 1.299 Euro2315 Prozent
1.300 Euro bis 1.399 Euro7450 Prozent
1.400 Euro bis 1.499 Euro117 Prozent
1.500 Euro bis 1.599 Euro117 Prozent

Was im 3. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Mit jedem Ausbildungsjahr ändert sich, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte für das dritte Lehrjahr:

  • Abschlussprüfung: In dreijährigen Berufen ist das dritte Lehrjahr das Prüfungsjahr. Der Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung ist frei (§ 15 BBiG), und die Ausbildung endet mit dem Bestehen, nicht mit dem Vertragsdatum.
  • Übernahme klären: Wer nach der Prüfung weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Übernahmegespräch gehört in die Monate vor der Prüfung.
  • Arbeitsuchend melden: Ohne Übernahmezusage ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Ausbildungsende Pflicht, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Die Steigerung zum Vorjahr ist im Tarif festgelegt und nicht bei allen Berufen gleich: über 149 Berufe sind es im Durchschnitt 103 Euro oder 8,5 Prozent mehr als im 2. Lehrjahr. Welche Berufe vom ersten bis zum letzten Jahr am stärksten zulegen, zeigt die Rangliste der Steigerungen.

Häufige Fragen zum 3. Lehrjahr

Was verdient man im 3. Lehrjahr im Durchschnitt?

Im 3. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung über alle 149 erfassten Berufe im Durchschnitt bei 1.307 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025. Netto bleiben davon rund 1.031 Euro. Die Spanne reicht von 857 Euro bis 1.592 Euro.

Welcher Beruf zahlt im 3. Lehrjahr am meisten?

Milchtechnologe/-technologin zahlt im 3. Lehrjahr mit 1.592 Euro am meisten, Friseur mit 857 Euro am wenigsten. 147 der 149 Berufe liegen im 3. Lehrjahr bei mindestens 1.000 Euro.

Liegt das 3. Lehrjahr über der Mindestausbildungsvergütung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr liegt für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 977 Euro. Der tarifliche Durchschnitt von 1.307 Euro liegt 330 Euro darüber; 2 tariflich erfasste Berufe liegen im 3. Lehrjahr darunter, was Tarifverträgen nach § 17 Absatz 3 BBiG erlaubt ist.

Um wie viel steigt die Vergütung vom 2. zum 3. Lehrjahr?

Vom 2. zum 3. Lehrjahr steigt die tarifliche Vergütung über 149 Berufe im Durchschnitt um 103 Euro im Monat oder 8,5 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt in § 17 Absatz 1 eine Steigerung mindestens jährlich; die Höhe legt der Tarifvertrag fest.

Werte als tariflicher Durchschnitt, Quelle Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung 2025. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag.

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