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Mindestausbildungsvergütung 2026

Für Auszubildende, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, gilt nach Paragraf 17 Berufsbildungsgesetz eine Untergrenze von 724 Euro im ersten Lehrjahr, die bis zum vierten auf 1.014 Euro steigt. Das erste Jahr liegt 6,2 Prozent über der Staffel 2025.

724 €

1. Lehrjahr

854 €

2. Lehrjahr

977 €

3. Lehrjahr

1.014 €

4. Lehrjahr

Die Staffel 2026 im Vergleich zum Tarifdurchschnitt

Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze für Betriebe ohne Tarifbindung: 724 Euro im ersten Lehrjahr, der Tarifdurchschnitt aller Berufe liegt dort bei 1.117 Euro aus der BIBB-Erhebung 2025. Wie weit sie in jedem Lehrjahr darunter liegt, zeigt die folgende Übersicht.

LehrjahrMindestvergütung 2026Aufschlag auf das 1. JahrTarifdurchschnitt 2025AbstandTarifberufe darunter
1. Lehrjahr724 Euro-1.117 Euro+393 Euro1 von 161
2. Lehrjahr854 Euro+18 Prozent1.209 Euro+355 Euro1 von 161
3. Lehrjahr977 Euro+35 Prozent1.307 Euro+330 Euro2 von 149
4. Lehrjahr1.014 Euro+40 Prozent1.394 Euro+380 Euro0 von 34

Tarifdurchschnitt über alle Berufe mit Wert im jeweiligen Lehrjahr, Westwerte. Tarifberufe darunter: Berufe, deren Tarifwert unter der Mindestvergütung 2026 liegt, was Tarifverträgen nach § 17 Abs. 3 BBiG erlaubt ist.

Über drei Lehrjahre summiert sich die Staffel 2026 auf 30.660 Euro brutto. Netto bleiben im ersten Jahr von 724 Euro rund 571 Euro, nach Abzug von 153 Euro für die Sozialversicherung; Lohnsteuer fällt bei keinem Betrag der Staffel an.

Tarifberufe, die 2026 unter der Mindestvergütung liegen

Tarifverträge dürfen die Mindestausbildungsvergütung unterschreiten, das Gesetz gibt ihnen in Paragraf 17 Absatz 3 den Vorrang. In der Erhebung 2025 betrifft das 2 Berufe in mindestens einem Lehrjahr:

Ein Betrieb ohne Tarifbindung in denselben Berufen muss dagegen mindestens die Staffel 2026 zahlen. Er kann also mehr zahlen müssen als ein tarifgebundener Konkurrent, ein seltener Fall, den der Ratgeber Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt erklärt.

Wie der Betrag für 2026 zustande kam

Seit 2024 wird die Mindestvergütung nicht mehr im Gesetz beziffert, sondern jährlich fortgeschrieben. Die Rechnung folgt Paragraf 17 Absatz 2 Satz 2 BBiG in vier Schritten:

  1. 1

    Tarifdurchschnitte der beiden Vorjahre

    Für 2026 zählen die BIBB-Erhebungen 2023 (1.066 Euro, +3,7 Prozent) und 2024 (1.133 Euro, +6,3 Prozent).

  2. 2

    Steigerung ermitteln

    Aus beiden Jahren wird die Steigerungsrate der Tarifvergütungen berechnet. Mit ihr wird der Betrag des ersten Lehrjahres des Vorjahres fortgeschrieben.

  3. 3

    Bekanntmachung im Herbst

    Das Bundesbildungsministerium macht den Betrag für das erste Lehrjahr bis zum Herbst des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt, für 2026 am 10. Oktober 2025.

  4. 4

    Staffel für die Folgejahre

    Das zweite, dritte und vierte Lehrjahr ergeben sich mit 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag auf den Betrag des ersten Jahres: 854 Euro, 977 Euro und 1.014 Euro.

Was der Jahrgang 2026 über die ganze Ausbildung behält

Die Mindestausbildungsvergütung gilt für den Jahrgang, in dem die Ausbildung beginnt, und bleibt für die gesamte Ausbildungsdauer dieses Jahrgangs fest. Wer 2026 beginnt, erhält diese Beträge für die gesamte Ausbildungsdauer, unabhängig davon, wie sich die Mindestvergütung für später beginnende Jahrgänge weiterentwickelt.

Der Anspruch besteht nur gegenüber Betrieben ohne Tarifbindung und nur auf die Untergrenze. Ob der Tarif des eigenen Berufs deutlich darüber liegt, zeigt die jeweilige Berufsseite mit dem Abstand zur Mindestvergütung als eigener Kennzahl.

Häufige Fragen zur Mindestausbildungsvergütung 2026

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Für eine Ausbildung, die 2026 beginnt, liegt die Mindestausbildungsvergütung bei 724 Euro im ersten, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Lehrjahr, brutto im Monat, nach § 17 Absatz 2 BBiG. Gegenüber 2025 ist das erste Jahr um 6,2 Prozent gestiegen.

Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung 2026?

Die Staffel 2026 gilt für alle Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, und zwar über die gesamte Ausbildung. Wer 20261 beginnt, bekommt die dann geltende, höhere Staffel. Tarifgebundene Betriebe zahlen ihren Tarifvertrag, der die Mindestvergütung auch unterschreiten darf.

Wie viel bleibt von der Mindestausbildungsvergütung 2026 netto?

Von 724 Euro brutto im ersten Lehrjahr bleiben nach den Beitragssätzen 2026 rund 571 Euro netto; 153 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an.

Liegen Tarifverträge 2026 unter der Mindestausbildungsvergütung?

Ja, in der BIBB-Erhebung 2025 liegen 2 tariflich erfasste Berufe in mindestens einem Lehrjahr unter der Staffel 2026, etwa Friseur. Das ist zulässig: § 17 Absatz 3 BBiG gibt Tarifverträgen den Vorrang. Betriebe ohne Tarifbindung müssen die Mindestvergütung dagegen immer einhalten.

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