Mindestausbildungsvergütung 2024
649 €
1. Lehrjahr
766 €
2. Lehrjahr
876 €
3. Lehrjahr
909 €
4. Lehrjahr
Die Staffel 2024 im Vergleich zum Tarifdurchschnitt
Die Mindestvergütung ist eine Untergrenze für Betriebe ohne Tarifbindung: 649 Euro im ersten Lehrjahr, der Tarifdurchschnitt aller Berufe liegt dort bei 1.117 Euro aus der BIBB-Erhebung 2025. Wie weit sie in jedem Lehrjahr darunter liegt, zeigt die folgende Übersicht.
| Lehrjahr | Mindestvergütung 2024 | Aufschlag auf das 1. Jahr | Tarifdurchschnitt 2025 | Abstand | Tarifberufe darunter |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 649 Euro | - | 1.117 Euro | +468 Euro | 1 von 161 |
| 2. Lehrjahr | 766 Euro | +18 Prozent | 1.209 Euro | +443 Euro | 1 von 161 |
| 3. Lehrjahr | 876 Euro | +35 Prozent | 1.307 Euro | +431 Euro | 1 von 149 |
| 4. Lehrjahr | 909 Euro | +40 Prozent | 1.394 Euro | +485 Euro | 0 von 34 |
Tarifdurchschnitt über alle Berufe mit Wert im jeweiligen Lehrjahr, Westwerte. Tarifberufe darunter: Berufe, deren Tarifwert unter der Mindestvergütung 2024 liegt, was Tarifverträgen nach § 17 Abs. 3 BBiG erlaubt ist.
Über drei Lehrjahre summiert sich die Staffel 2024 auf 27.492 Euro brutto. Netto bleiben im ersten Jahr von 649 Euro rund 512 Euro, nach Abzug von 137 Euro für die Sozialversicherung; Lohnsteuer fällt bei keinem Betrag der Staffel an.
Tarifberufe, die 2024 unter der Mindestvergütung liegen
Tarifverträge dürfen die Mindestausbildungsvergütung unterschreiten, das Gesetz gibt ihnen in Paragraf 17 Absatz 3 den Vorrang. In der Erhebung 2025 betrifft das 1 Beruf in mindestens einem Lehrjahr:
- 1. Lehrjahr (Mindestvergütung 649 Euro): Friseur (623 Euro)
- 2. Lehrjahr (Mindestvergütung 766 Euro): Friseur (723 Euro)
- 3. Lehrjahr (Mindestvergütung 876 Euro): Friseur (857 Euro)
Ein Betrieb ohne Tarifbindung in denselben Berufen muss dagegen mindestens die Staffel 2024 zahlen. Er kann also mehr zahlen müssen als ein tarifgebundener Konkurrent, ein seltener Fall, den der Ratgeber Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt erklärt.
Wie der Betrag für 2024 zustande kam
Seit 2024 wird die Mindestvergütung nicht mehr im Gesetz beziffert, sondern jährlich fortgeschrieben. Die Rechnung folgt Paragraf 17 Absatz 2 Satz 2 BBiG in vier Schritten:
- 1
Tarifdurchschnitte der beiden Vorjahre
Für 2024 zählen die BIBB-Erhebungen 2021 (987 Euro, +2,5 Prozent) und 2022 (1.028 Euro, +4,2 Prozent).
- 2
Steigerung ermitteln
Aus beiden Jahren wird die Steigerungsrate der Tarifvergütungen berechnet. Mit ihr wird der Betrag des ersten Lehrjahres des Vorjahres fortgeschrieben.
- 3
Bekanntmachung im Herbst
Das Bundesbildungsministerium macht den Betrag für das erste Lehrjahr bis zum Herbst des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt.
- 4
Staffel für die Folgejahre
Das zweite, dritte und vierte Lehrjahr ergeben sich mit 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag auf den Betrag des ersten Jahres: 766 Euro, 876 Euro und 909 Euro.
Was der Jahrgang 2024 über die ganze Ausbildung behält
Die Mindestausbildungsvergütung gilt für den Jahrgang, in dem die Ausbildung beginnt, und bleibt für die gesamte Ausbildungsdauer dieses Jahrgangs fest. Wer 2024 beginnt, erhält diese Beträge für die gesamte Ausbildungsdauer, unabhängig davon, wie sich die Mindestvergütung für später beginnende Jahrgänge weiterentwickelt. Wer erst 2025 beginnt, startet mit 682 Euro, also 33 Euro mehr im Monat.
Der Anspruch besteht nur gegenüber Betrieben ohne Tarifbindung und nur auf die Untergrenze. Ob der Tarif des eigenen Berufs deutlich darüber liegt, zeigt die jeweilige Berufsseite mit dem Abstand zur Mindestvergütung als eigener Kennzahl.
Häufige Fragen zur Mindestausbildungsvergütung 2024
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2024?
Für eine Ausbildung, die 2024 beginnt, liegt die Mindestausbildungsvergütung bei 649 Euro im ersten, 766 Euro im zweiten, 876 Euro im dritten und 909 Euro im vierten Lehrjahr, brutto im Monat, nach § 17 Absatz 2 BBiG.
Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung 2024?
Die Staffel 2024 gilt für alle Auszubildenden nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2024 beginnen, und zwar über die gesamte Ausbildung. Wer 2025 beginnt, bekommt die dann geltende, höhere Staffel. Tarifgebundene Betriebe zahlen ihren Tarifvertrag, der die Mindestvergütung auch unterschreiten darf.
Wie viel bleibt von der Mindestausbildungsvergütung 2024 netto?
Von 649 Euro brutto im ersten Lehrjahr bleiben nach den Beitragssätzen 2026 rund 512 Euro netto; 137 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an.
Liegen Tarifverträge 2024 unter der Mindestausbildungsvergütung?
Ja, in der BIBB-Erhebung 2025 liegen 1 tariflich erfasste Berufe in mindestens einem Lehrjahr unter der Staffel 2024, etwa Friseur. Das ist zulässig: § 17 Absatz 3 BBiG gibt Tarifverträgen den Vorrang. Betriebe ohne Tarifbindung müssen die Mindestvergütung dagegen immer einhalten.