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Wie sich die Ausbildungsvergütungen entwickelt haben

Aktualisiert am 28. September 2026, Datenstand BIBB-Erhebung 2025.

Von 939 Euro im Jahr 2019 auf 1.209 Euro im Jahr 2025, mit zwei Rekordjahren zum Schluss. Die Zeitreihe und die Mechanik dahinter.
Münzstapel in ansteigender Höhe auf einem Tisch, als Sinnbild für die steigende Ausbildungsvergütung.
Bild: KI generiert.

Das Wichtigste in Kürze

Die tarifliche Ausbildungsvergütung ist von 939 Euro im Jahr 2019 auf 1.209 Euro im Jahr 2025 gestiegen, um 28,8 Prozent in 6 Jahren. Die beiden größten Sprünge kamen zuletzt: 6,3 Prozent 2024 und 6,7 Prozent 2025, die höchsten Zuwächse seit Beginn der gesamtdeutschen Zeitreihe. Ostdeutschland lag 2025 mit 1.213 Euro leicht über dem Westen mit 1.208 Euro.

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nach einem Anstieg von 6,3 Prozent im Jahr davor. Der Durchschnitt liegt damit 2025 bei rund 1.209 Euro brutto im Monat.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung erhebt diese Werte seit 1976 jedes Jahr zum 1. Oktober aus den Tarifverträgen, gewichtet nach der Zahl der Auszubildenden je Beruf. Die Reihe erzählt deshalb nicht, was jeder einzelne Auszubildende bekommt, sondern wie sich das Niveau der Tarifabschlüsse verschiebt. Und das hat sich in den vergangenen Jahren schneller verschoben als je zuvor.

Die Ausbildungsvergütung stieg seit 2019 von 939 Euro auf 1.209 Euro

Über die 6 Jahre von 2019 bis 2025 stieg der gesamtdeutsche Durchschnitt von 939 Euro auf 1.209 Euro, ein Plus von 270 Euro oder 28,8 Prozent. Die Marke von 1.000 Euro fiel 2022, bis dahin lagen die jährlichen Zuwächse zwischen 2,5 und 4,2 Prozent. Danach beschleunigte sich die Entwicklung deutlich.

ErhebungsjahrDurchschnitt brutto im MonatSteigerung zum VorjahrZuwachs in Euro
2019939 Euro+4,0 Prozent-
2020963 Euro+2,6 Prozent+24 Euro
2021987 Euro+2,5 Prozent+24 Euro
20221.028 Euro+4,2 Prozent+41 Euro
20231.066 Euro+3,7 Prozent+38 Euro
20241.133 Euro+6,3 Prozent+67 Euro
20251.209 Euro+6,7 Prozent+76 Euro

Gesamtdeutscher Durchschnitt der tariflichen Ausbildungsvergütungen je Erhebungsjahr, Stichtag 1. Oktober, Bundesinstitut für Berufsbildung. Steigerungsraten wie vom BIBB veröffentlicht.

Die Zeitreihe zeigt zwei Phasen. Bis 2021 stieg die Vergütung in kleinen Schritten von 24 bis 36 Euro im Jahr. Seit 2022 sind es Schritte von 38 bis 76 Euro, und die beiden letzten Jahre allein brachten 143 Euro zusätzlich. Der Durchschnitt von 2025 liegt damit um mehr als ein Viertel über dem von 2019.

Warum die Werte so stark steigen

Tarifverhandlungen der vergangenen Jahre haben angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten überdurchschnittliche Erhöhungen vereinbart. Da die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung an die tariflichen Durchschnitte der Vorjahre gekoppelt ist, zieht sie mit Verzögerung nach: 2026 steigt sie um 6,2 Prozent.

Drei Kräfte wirken dabei zusammen. Die Tarifrunden seit 2022 fielen nach der hohen Inflation deutlich höher aus als in den Jahren davor, und eine Erhöhung, die als fester Eurobetrag vereinbart wird, wiegt bei 1.000 Euro Vergütung mehr als bei 4.000 Euro Gehalt. Dazu kommt der Wettbewerb um Auszubildende: Nach dem IAB-Betriebspanel blieben 2025 rund 30 Prozent der angebotenen Ausbildungsstellen unbesetzt, und Betriebe zahlen mehr, um überhaupt Bewerber zu finden. Und schließlich hebt die Mindestausbildungsvergütung das untere Ende an, weil Tarifverträge in Niedriglohnbranchen sich an ihr orientieren.

  • Hohe Tarifrunden: Erhöhungen als fester Eurobetrag wirken bei niedrigen Ausgangswerten prozentual stärker, und Ausbildungsvergütungen sind die niedrigsten Beträge in jedem Tarifvertrag.
  • Unbesetzte Stellen: Nach dem IAB-Betriebspanel blieben 2025 rund 30 Prozent der angebotenen Ausbildungsstellen unbesetzt. Vergütung ist das einfachste Mittel, das ein Betrieb dagegen hat.
  • Gesetzliche Untergrenze: Die Mindestausbildungsvergütung stieg von 515 Euro im Jahr 2020 auf 724 Euro im Jahr 2026, um 40,6 Prozent.

Wie die Mindestausbildungsvergütung mit den Tarifen mitwächst

Die Mindestausbildungsvergütung wurde 2020 mit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr eingeführt und stand für die Jahre bis 2023 fest im Gesetz. Seit 2024 wird sie jedes Jahr neu berechnet: Paragraf 17 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes koppelt sie an die Steigerung der tariflichen Durchschnitte der beiden vorangegangenen Jahre. Der Rekordanstieg der Tarife von 2024 und 2025 landet deshalb mit Verzögerung in der Mindestvergütung 2026 und 2027. Im ersten Ausbildungsjahr reicht die Spanne von 515 Euro bei der Einführung 2020 bis 724 Euro im Jahr 2026, ein Plus von 40,6 Prozent.

AusbildungsbeginnMindestvergütung 1. JahrSteigerung
2020515 EuroEinführung
2021550 Euro+6,8 Prozent
2022585 Euro+6,4 Prozent
2023620 Euro+6,0 Prozent
2024649 Euro+4,7 Prozent
2025682 Euro+5,1 Prozent
2026724 Euro+6,2 Prozent

§ 17 Absatz 2 BBiG (2020 bis 2023) und Bekanntmachungen des Bundesbildungsministeriums (ab 2024). Für das zweite, dritte und vierte Jahr gelten 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag.

  1. 1

    BIBB erhebt zum 1. Oktober

    Alle Tarifverträge mit Ausbildungsvergütung werden ausgewertet und nach der Zahl der Auszubildenden gewichtet. Daraus entsteht der gesamtdeutsche Durchschnitt des Erhebungsjahres.

  2. 2

    Steigerung der beiden Vorjahre wird ermittelt

    Für die Mindestvergütung eines Beginnjahres zählt, wie stark die Durchschnitte in den beiden vorangegangenen Jahren gestiegen sind. Für 2026 waren das die Erhebungen 2023 und 2024.

  3. 3

    Bundesministerium macht den Betrag bekannt

    Bis zum Herbst des Vorjahres wird der neue Wert für das erste Ausbildungsjahr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; für 2026 geschah das am 10. Oktober 2025.

  4. 4

    Gilt für alle Ausbildungen, die im Beginnjahr starten

    Wer zwischen 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnt, hat Anspruch auf 724 Euro im ersten Jahr und die Aufschläge in den Folgejahren. Wer 2025 begann, bleibt bei der Staffel von 2025.

Alle Beträge je Jahr und Lehrjahr stehen auf der Seite Mindestausbildungsvergütung.

Ostdeutschland liegt 2025 knapp vor dem Westen

Im Erhebungsjahr 2025 lag der Durchschnitt in Ostdeutschland bei 1.213 Euro, in Westdeutschland bei 1.208 Euro. Ein Unterschied von 5 Euro zugunsten des Ostens, nachdem 2023 der Westen mit 1.068 Euro gegenüber 1.042 Euro noch vorn gelegen hatte. Der jahrzehntelange Abstand zwischen den Tarifgebieten ist im Durchschnitt damit verschwunden.

Der Durchschnitt verdeckt allerdings, dass es in einzelnen Berufen weiter große Unterschiede gibt, in beide Richtungen. Die Rangliste der Berufe mit dem größten Abstand steht unter Größter Ost-West-Unterschied. Ein Grund für die Angleichung ist die Zusammensetzung: Im Osten werden für weniger Berufe Tarifwerte erhoben, und darunter sind überdurchschnittlich viele gut bezahlte Industrieberufe.

Hinweis

West- und Ostwerte beruhen auf verschiedenen Berufslisten: 2025 lagen für 173 Berufe Westwerte und für 112 Berufe Ostwerte vor. Der Vergleich der Durchschnitte ist deshalb ein Vergleich zweier verschiedener Körbe, der Vergleich je Beruf auf den Berufsseiten ist genauer.

Welche Ausbildungsbereiche 2025 am stärksten zugelegt haben

Der öffentliche Dienst legte 2025 mit 7,7 Prozent am stärksten zu und führt mit 1.323 Euro die sechs Ausbildungsbereiche an, Industrie und Handel folgten mit 7,2 Prozent. Das Handwerk bildet mit 1.121 Euro das Schlusslicht; der Abstand zum öffentlichen Dienst beträgt nach eigener Auswertung rund 15,3 Prozent.

AusbildungsbereichDurchschnitt 2025Steigerung
Öffentlicher Dienst1.323 Euro+7,7 Prozent
Hauswirtschaft1.295 Eurovom BIBB nicht gesondert genannt
Industrie und Handel1.242 Euro+7,2 Prozent
Landwirtschaft1.195 Eurovom BIBB nicht gesondert genannt
Freie Berufe1.040 Eurovom BIBB nicht gesondert genannt
Handwerk1.121 Eurovom BIBB nicht gesondert genannt

BIBB-Erhebung 2025, Durchschnitt über alle Ausbildungsjahre je Bereich, Steigerungen aus der Pressemitteilung 06/2026.

  • Der höchste Einzelwert der Erhebung 2025: Milchtechnologe mit 1.467 Euro im Durchschnitt der Ausbildungsjahre, gefolgt von Versicherungskaufleuten mit 1.405 Euro.
  • Der niedrigste: Friseur mit 727 Euro. 47 Berufe erreichten mindestens 1.300 Euro, nach Angaben des BIBB bekamen rund 15 Prozent der Auszubildenden höchstens 1.000 Euro.
  • Zwischen dem bestbezahlten und dem am schlechtesten bezahlten Ausbildungsbereich liegen 202 Euro im Monat; über drei Ausbildungsjahre macht das 7.272 Euro aus.

Was die Steigerungen für eine laufende Ausbildung bedeuten

Tariferhöhungen gelten in der Regel nicht nur für neue Verträge, sondern für alle Auszubildenden im Geltungsbereich des Tarifvertrags, vom Monat des Inkrafttretens an. Wer 2023 begonnen hat, hat die beiden Rekordjahre also mitgenommen: Der Durchschnitt stieg von 1.068 Euro im Westen auf 1.208 Euro, und die Vergütung im Vertrag stieg mit, zusätzlich zum jährlichen Wechsel ins nächste Lehrjahr. Über drei Jahre gerechnet macht der Unterschied zwischen dem Niveau von 2023 und dem von 2025 rund 5.148 Euro aus.

In Betrieben ohne Tarifbindung, also ohne eigenen oder angewendeten Tarifvertrag, kommt die Erhöhung nicht automatisch an. Dort gilt nur die Pflicht aus Paragraf 17 Absatz 1, die Vergütung mindestens jährlich zu steigern, und die 20-Prozent-Grenze zum Branchentarif, die mit jeder Tarifrunde nach oben wandert. Wer nach zwei Rekordjahren noch die Beträge von 2023 bekommt, liegt möglicherweise unter dieser Grenze. Der Vergleich mit dem aktuellen Tarifwert auf der Berufsseite zeigt es in einer Minute.

Was für die Mindestvergütung 2027 und die Tarife 2026 feststeht

Eine mehrjährige Zeitreihe je Beruf ist in Vorbereitung, sobald frühere Erhebungsjahre importiert sind. Schon jetzt gilt: der jährliche Stichtag 1. Oktober ist der verlässlichste Zeitpunkt, um aktuelle Werte zu prüfen.

Für die Mindestausbildungsvergütung 2027 ist die Richtung bereits festgelegt, weil die Steigerungen von 2024 und 2025 eingehen, beide über sechs Prozent. Für die Tarifwerte 2026 entscheiden die laufenden Tarifrunden; die Erhebung dazu veröffentlicht das BIBB Anfang 2027. Wer heute einen Ausbildungsvertrag unterschreibt, sollte die Staffel im Vertrag mit dem Tarifwert des eigenen Berufs vergleichen und nach der jährlichen Anpassung fragen: Paragraf 17 Absatz 1 verlangt, dass die Vergütung mindestens jährlich steigt, und Tarifverträge geben Erhöhungen in der Regel auch an laufende Ausbildungsverhältnisse weiter.

Merke

28,8 Prozent in 6 Jahren beim Tarifdurchschnitt, 40,6 Prozent seit 2020 bei der Mindestvergütung. Beide Reihen zeigen nach oben, und die Mindestvergütung folgt den Tarifen mit zwei Jahren Abstand.

Häufige Fragen

Wie stark ist die Ausbildungsvergütung in den letzten Jahren gestiegen?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung ist im gesamtdeutschen Durchschnitt von 939 Euro im Jahr 2019 auf 1.209 Euro im Jahr 2025 gestiegen, um 28,8 Prozent in 6 Jahren. Die größten Zuwächse brachten 2024 mit 6,3 Prozent und 2025 mit 6,7 Prozent, so das Bundesinstitut für Berufsbildung.

Wie hoch war die durchschnittliche Ausbildungsvergütung 2025?

Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung lag 2025 bei 1.209 Euro brutto im Monat, in Westdeutschland bei 1.208 Euro und in Ostdeutschland bei 1.213 Euro. Die Werte stammen aus der Erhebung des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025.

Warum ist die Ausbildungsvergütung 2024 und 2025 so stark gestiegen?

Die Ausbildungsvergütung ist 2024 und 2025 stark gestiegen, weil die Tarifrunden nach der hohen Inflation Erhöhungen oft als feste Eurobeträge vereinbart haben, die bei niedrigen Ausgangswerten prozentual stärker wirken, weil nach dem IAB-Betriebspanel rund 30 Prozent der Ausbildungsstellen unbesetzt blieben und Betriebe um Bewerber konkurrieren, und weil die steigende Mindestausbildungsvergütung das untere Ende anhebt.

Verdienen Auszubildende in Ostdeutschland weniger als im Westen?

Im Durchschnitt nicht mehr: 2025 lag die tarifliche Ausbildungsvergütung in Ostdeutschland mit 1.213 Euro leicht über dem Westen mit 1.208 Euro. In einzelnen Berufen bestehen weiter Unterschiede in beide Richtungen, und die Ostwerte beruhen auf 112 Berufen gegenüber 173 im Westen.

Steigt die Mindestausbildungsvergütung jedes Jahr?

Ja, die Mindestausbildungsvergütung wird seit 2024 jedes Jahr zum 1. Januar angepasst, gekoppelt an die Steigerung der tariflichen Durchschnitte der beiden Vorjahre nach § 17 Absatz 2 BBiG. Sie stieg von 515 Euro im Jahr 2020 auf 724 Euro im Jahr 2026. Der Betrag gilt jeweils für Ausbildungen, die in diesem Kalenderjahr beginnen.

Weiterführende Seiten

Quellen

  1. Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Übersicht und Zeitreihe, Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 18. September 2026
  2. Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025: Zweiter Rekordanstieg in Folge, Pressemitteilung 06/2026, Bundesinstitut für Berufsbildung, 5. Februar 2026, abgerufen am 18. September 2026
  3. Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2024: Höchster jemals gemessener Anstieg des gesamtdeutschen Durchschnitts, Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 18. September 2026
  4. Mindestausbildungsvergütung steigt 2026 auf 724 Euro, Pressemitteilung 28/2025, Bundesinstitut für Berufsbildung, 13. Oktober 2025, abgerufen am 18. September 2026
  5. § 17 BBiG, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
  6. Ausbildungsstellenangebot und Übernahmen schrumpfen, weiter viele unbesetzte Stellen, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 6. August 2026, abgerufen am 18. September 2026

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