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9 Ausbildungsberufe in den freien Berufen

Praxen und Kanzleien von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. Zuständig sind die jeweiligen Berufskammern, die Tarifverträge schließen die Kammern oder Verbände mit den Gewerkschaften. Im Durchschnitt über alle Lehrjahre liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung hier bei 1.040 Euro im Monat, Platz 6 von sechs Bereichen, Stand Erhebung 2025.
Auszubildende ordnet Instrumente in einer Praxis
Bild: KI generiert.

1.040 €

Durchschnitt aller Lehrjahre

9 / 4

Berufe, davon mit Tarifwert

1.117 €

Höchster Wert

918 €

Niedrigster Wert

Alle 9 Ausbildungsberufe in den freien Berufen im Vergleich

Sortiert nach der Durchschnittsvergütung über alle Lehrjahre, Westwerte. Sie reicht von 918 Euro bei Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r bis 1.117 Euro bei Medizinische/-r Fachangestellte/-r. Für 5 der 9 Berufe erhebt das BIBB keinen tariflichen Durchschnitt, dort steht die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro als Untergrenze. Jeder Beruf führt zur vollständigen Auswertung mit allen Lehrjahren, Ost und West und der Gesamtsumme.

Beruf1. LehrjahrLetztes LehrjahrDurchschnitt WestDurchschnitt OstGesamtsumme
Medizinische/-r Fachangestellte/-r1.023 Euro1.209 Euro1.117 Euro1.118 Euro40.164 Euro
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r1.019 Euro1.212 Euro1.108 Euro-40.140 Euro
Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r915 Euro1.131 Euro1.015 Euro1.001 Euro36.780 Euro
Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r865 Euro962 Euro918 Euro-32.952 Euro
Notarfachangestellte/-rkein Tarifwert----
Patentanwaltsfachangestellte/-rkein Tarifwert----
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-rkein Tarifwert----
Rechtsanwaltsfachangestellte/-rkein Tarifwert----
Steuerfachangestellte/-rkein Tarifwert----

9 Ausbildungsberufe in den freien Berufen, Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr über die ganze Ausbildung.

Der Durchschnitt in den freien Berufen je Lehrjahr

Über die Berufe des Bereichs mit Wert im jeweiligen Jahr. Die Zahl der Berufe sinkt vom ersten zum vierten Lehrjahr, weil nur Berufe mit 42 Monaten Dauer ein viertes Jahr haben. Im ersten Lehrjahr liegt der Durchschnitt in den freien Berufen bei 956 Euro. Für 2 Berufe liegt auch ein Ostwert vor, im Durchschnitt 1.060 Euro gegenüber 1.040 Euro im Westen.

LehrjahrBerufe mit WertDurchschnittMindestvergütung 2026
1. Lehrjahr4956 Euro724 Euro
2. Lehrjahr41.042 Euro854 Euro
3. Lehrjahr41.129 Euro977 Euro

Wie Freie Berufe im Vergleich zu den anderen 5 Bereichen liegt

Die sechs Bereiche des BIBB folgen der Zuständigkeit, nicht der Tätigkeit: Wer die Prüfung abnimmt, bestimmt den Bereich. Der Abstand zwischen ihnen entsteht aus der Tarifstruktur. Im öffentlichen Dienst gilt ein Tarifvertrag für fast alle Auszubildenden, im Handwerk verhandeln Innungsverbände je Gewerk und Region, und in kleinen Betrieben ist die Tarifbindung seltener. Freie Berufe liegt mit 1.040 Euro im Durchschnitt unter dem Schnitt aller sechs Bereiche von 1.209 Euro.

AusbildungsbereichBerufeMit TarifwertDurchschnittHöchster Beruf
Öffentlicher Dienst12121.323 EuroUmwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung (1.339 Euro)
Hauswirtschaft111.295 EuroHauswirtschafter (1.295 Euro)
Industrie und Handel1391001.242 EuroKaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (1.405 Euro)
Landwirtschaft1281.195 EuroMilchtechnologe/-technologin (1.467 Euro)
Handwerk168361.121 EuroZimmerer/Zimmerin (1.353 Euro)
Freie Berufe941.040 EuroMedizinische/-r Fachangestellte/-r (1.117 Euro)

Durchschnitt über alle Lehrjahre der Berufe mit Tarifwert, Westwerte, Erhebung 2025. Der Tarifdurchschnitt über alle Berufe liegt bei 1.209 Euro.

Was die zuständige Stelle in den freien Berufen entscheidet

Zuständige Stelle in den freien Berufen ist die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts-, Notar- oder Steuerberaterkammer. Sie trägt jeden Ausbildungsvertrag in ihr Verzeichnis ein und prüft dabei nach Paragraf 35 des Berufsbildungsgesetzes, ob die Vergütung angemessen ist; ein Vertrag mit einer Vergütung unter der Mindestausbildungsvergütung oder mehr als 20 Prozent unter dem Branchentarif wird nicht eingetragen. Dieselbe Stelle entscheidet über Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung, über die vorzeitige Zulassung zur Prüfung und nimmt die Abschlussprüfung ab.

Für Auszubildende ist sie die Anlaufstelle bei Streit über die Vergütung: Ihre Schlichtungsausschüsse müssen angerufen werden, bevor ein Arbeitsgericht entscheidet. Wie sich prüfen lässt, ob ein Betrieb den Tarif dieses Bereichs zahlt, beschreibt der Ratgeber Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung in den freien Berufen

Wie viele Ausbildungsberufe gibt es in den freien Berufen?

9 anerkannte Ausbildungsberufe zählen zum Bereich Freie Berufe, davon 4 mit tariflich erfasstem Durchschnitt. Für die übrigen 5 liegt kein tariflicher Wert vor, dort gilt die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze.

Was verdient man im Durchschnitt in den freien Berufen?

Im Durchschnitt über alle Lehrjahre liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung in den freien Berufen bei 1.040 Euro im Monat, im ersten Lehrjahr bei 956 Euro. Über alle sechs Bereiche liegt der Tarifdurchschnitt 2025 bei 1.209 Euro, der Bereich steht auf Platz 6 von 6.

Welcher Beruf zahlt in den freien Berufen am meisten?

Medizinische/-r Fachangestellte/-r zahlt in den freien Berufen mit rund 1.117 Euro im Durchschnitt aller Lehrjahre am meisten, Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r mit 918 Euro am wenigsten unter den tariflich erfassten Berufen.

Wer ist in den freien Berufen die zuständige Stelle?

Zuständige Stelle in den freien Berufen ist die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apotheker-, Rechtsanwalts-, Notar- oder Steuerberaterkammer. Sie trägt den Ausbildungsvertrag ein, prüft die Angemessenheit der Vergütung, entscheidet über Verkürzungen und nimmt die Abschlussprüfung ab.

Werte als tariflicher Durchschnitt, Quelle Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung 2025, Stichtag 1. Oktober 2025. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag.

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