Was verdient man in der Ausbildung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r?
1.019 €
1. Lehrjahr
1.212 €
Letztes Lehrjahr
40.140 €
Gesamtsumme
142 / 173
Rang
Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r?
Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.
1.019 €
1. Lehrjahr
1.114 €
2. Lehrjahr
1.212 €
3. Lehrjahr
Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.
Der Monatsbetrag steigt als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r von 1.019 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.212 Euro im 3. Lehrjahr.
| Lehrjahr | West | Ost |
|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.019 € | - |
| 2. Lehrjahr | 1.114 € | - |
| 3. Lehrjahr | 1.212 € | - |
Was kommt über die gesamte Ausbildung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r zusammen?
Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r eine Gesamtsumme von rund 40.140 Euro.
Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.
Wie steht Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r liegt auf Platz 142 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 18. Perzentil.
Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Freie Berufe):
- Notarfachangestellte/-r
- Tiermedizinische/-r Fachangestellte/-r, 1.015 Euro im Durchschnitt
- Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/-r
Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?
Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r bei 1.019 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 295 Euro, das sind 41 Prozent mehr als die Untergrenze.
Was verdient man nach der Ausbildung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r?
Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.
Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r in 100 Orten
Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 989 der 2.655 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.
8 Orte mit eigener Seite für Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
Tarifwert des Tarifgebiets und die offenen Stellen vor Ort, ab 20 gemeldeten Stellen im Ort.
73 weitere Städte mit Ortsübersicht
Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.
- Baden-Baden19
- Bochum19
- Dortmund17
- Hamburg17
- Karlsruhe, Baden16
- Duisburg14
- Frankfurt am Main14
- Heidelberg, Neckar14
- Ingolstadt, Donau14
- Mönchengladbach13
- Mannheim12
- Sindelfingen12
- Stuttgart12
- Bayreuth11
- Hagen, Westfalen11
- Hannover11
- Mülheim an der Ruhr11
- Nürnberg, Mittelfranken11
- Tübingen11
- Weiden in der Oberpfalz11
- Freising, Oberbayern10
- Friedrichshafen10
- Kiel10
- Bergisch Gladbach9
- Dresden9
- Leverkusen9
- Neuss9
- Paderborn9
- Augsburg, Bayern8
- Detmold8
- Gütersloh8
- Herne, Westfalen8
- Mainz am Rhein8
- Oldenburg (Oldb)8
- Salzgitter8
- Schwäbisch Gmünd8
- Wetzlar8
- Wuppertal8
- Bad Mergentheim7
- Bielefeld7
- Bonn7
- Freiburg im Breisgau7
- Fulda7
- Gießen, Lahn7
- Höxter7
- Itzehoe7
- Lüneburg7
- Oberhausen, Rheinland7
- Papenburg7
- Ravensburg, Württemberg7
- Regensburg7
- Straubing7
- Amberg, Oberpfalz6
- Biberach an der Riß6
- Deggendorf6
- Donauwörth6
- Gelsenkirchen6
- Göppingen6
- Hameln6
- Krefeld6
- Leipzig6
- Lüdenscheid6
- Neu-Ulm6
- Reutlingen6
- Rheine6
- Arnsberg, Westfalen5
- Bottrop5
- Braunschweig5
- Böblingen5
- Heilbronn, Neckar5
- Lahr, Schwarzwald5
- Langenhagen, Han5
- Marburg5
19 weitere Orte bei der Bundesagentur
Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.
- Rottenburg am Neckar9 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Nagold8 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Ostfildern8 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Alzey7 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Grevenbroich7 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Neustadt an der Aisch7 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Bad Neustadt an der Saale6 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Bad Windsheim6 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Lörrach6 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Pfarrkirchen, Niederbayern6 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Steinfurt, Westfalen6 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Buchholz in der Nordheide5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Euskirchen5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Kirchheim unter Teck5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Konstanz5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Lampertheim, Hessen5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Leonberg, Württemberg5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Merzig5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
- Niederkassel, Rhein5 (Suche bei der Bundesagentur für Arbeit, öffnet in neuem Tab)
Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r
Was verdient man in der Ausbildung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r?
Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r liegt im ersten Lehrjahr bei 1.019 Euro im Monat und steigt bis zum letzten Lehrjahr auf 1.212 Euro. Grundlage ist die BIBB-Erhebung 2025, Stichtag 1. Oktober.
Wie hat sich die Vergütung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r in den letzten Jahren entwickelt?
Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.
Zählt Überstundenvergütung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r extra?
Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.
Wird die Vergütung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?
Bei einer verkürzten Ausbildung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.
Was passiert, wenn der Betrieb als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r nicht tarifgebunden ist?
Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Zahnmedizinische/-r Fachangestellte/-r zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.