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Was verdient man in der Ausbildung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r liegt im ersten Lehrjahr bei 865 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 32.952 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

865 €

1. Lehrjahr

962 €

Letztes Lehrjahr

32.952 €

Gesamtsumme

172 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

865 €

1. Lehrjahr

919 €

2. Lehrjahr

962 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r von 865 Euro im ersten Lehrjahr auf 962 Euro im 3. Lehrjahr.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r, 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr865 €-
2. Lehrjahr919 €-
3. Lehrjahr962 €-

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r eine Gesamtsumme von rund 32.952 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r liegt auf Platz 172 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 0.6. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Freie Berufe):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r bei 865 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 141 Euro, das sind 19 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Offene Ausbildungsstellen als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r

121 offene Stellen in der Stellendatenbank der Bundesagentur für Arbeit. Ob ein Betrieb den Tarif oben zahlt, hängt an seiner Tarifbindung. Die Anzeigen selbst nennen die Vergütung nur selten.

Weitere 88 Stellen anzeigen

Jede Zeile führt zur vollständigen Anzeige bei der Bundesagentur für Arbeit; die Angebote werden stündlich abgeglichen, das Bewerben läuft dort. Hier stehen keine Anzeigentexte, und diese Seite vermittelt nicht. Diese Seite listet 100 Stellen, weitere 21 stehen bei der Bundesagentur.

Alle 121 Stellen bei der Bundesagentur

Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r in 96 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 96 Orten liegen 122 der 121 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

54 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit von 36 Monaten ergibt sich für Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r eine Gesamtsumme von rund 32.952 Euro, alle Monatsbeträge der Lehrjahre aufsummiert.

Wie viel bekommt man als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r im ersten Lehrjahr?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung für Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r bei 865 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025.

Bekommt man als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Zählt Überstundenvergütung als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r?

Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r liegt auf Platz 172 von 173 erfassten Ausbildungsberufen. Die Rangliste der bestbezahlten Berufe steht unter den bestbezahlten Ausbildungsberufen.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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