Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt
Aktualisiert am 28. September 2026, Datenstand BIBB-Erhebung 2025.

Das Wichtigste in Kürze
Von einer Ausbildungsvergütung gehen 2026 rund 21,15 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab, Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I erst ab etwa 1.450 Euro brutto im Monat an. Vom Tarifdurchschnitt 2025 von 1.209 Euro bleiben so 953 Euro netto. Bis 325 Euro im Monat trägt der Betrieb die Sozialversicherung allein, dann ist brutto gleich netto.
Die Ausbildungsvergütung im Ausbildungsvertrag ist immer der Bruttobetrag. Das ist der Betrag, den der Betrieb für den Monat aufwendet, bevor die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgezogen werden. Auf dem Konto landet der Nettobetrag, und der liegt bei fast allen Auszubildenden ein gutes Fünftel unter dem, was im Vertrag steht.
Der Unterschied ist bei Auszubildenden kleiner als bei Beschäftigten mit vollem Gehalt, weil die Lohnsteuer fast immer wegfällt. Was bleibt, sind die vier Sozialversicherungen, und die kosten 2026 zusammen rund 21,15 Prozent des Bruttobetrags. Wer die eigene Abrechnung liest, findet genau diese vier Posten wieder.
Welche Abzüge gehen von der Ausbildungsvergütung ab?
Von der Ausbildungsvergütung gehen die Arbeitnehmeranteile zu vier gesetzlichen Versicherungen ab: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Betrieb zahlt denselben Anteil noch einmal obendrauf, dieser Arbeitgeberanteil erscheint nicht auf der Abrechnung. Auszubildende sind vom ersten Tag an in allen vier Zweigen versichert, unabhängig von der Höhe der Vergütung.
- Krankenversicherung: 7,3 Prozent Arbeitnehmeranteil am allgemeinen Beitragssatz plus die Hälfte des Zusatzbeitrags der eigenen Krankenkasse, im Durchschnitt 1,45 Prozent. Die Kasse kann man frei wählen, der Zusatzbeitrag unterscheidet sich zwischen den Kassen um bis zu zwei Prozentpunkte.
- Pflegeversicherung: 1,8 Prozent. Wer 23 Jahre oder älter ist und keine Kinder hat, zahlt 0,6 Punkte mehr. In Sachsen tragen Beschäftigte einen höheren Anteil, dort sind es 2,3 Prozent.
- Rentenversicherung: 9,3 Prozent. Jeder Ausbildungsmonat zählt später als Beitragszeit für die Rente, das ist der einzige Abzug, der sich als Anspruch wieder ansammelt.
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent. Nach der Ausbildung besteht damit bereits ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls die Übernahme ausbleibt.
Lohnsteuer kommt als fünfter Posten nur dann dazu, wenn das Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro im Jahr. Darunter bleibt das Einkommen steuerfrei, und diese Grenze reißen nur die bestbezahlten Ausbildungen im letzten Lehrjahr.
Bis 325 Euro zahlt der Betrieb alle Beiträge allein
Bis zu einer Ausbildungsvergütung von 325 Euro im Monat trägt der Betrieb den gesamten Sozialversicherungsbeitrag allein, also auch den Anteil, der sonst vom Auszubildenden abgezogen würde. So steht es in Paragraf 20 Absatz 3 des Vierten Sozialgesetzbuchs. Diese Geringverdienergrenze ist eine feste Zahl und wird nicht jährlich angehoben.
Praktisch spielt die Grenze 2026 kaum noch eine Rolle, weil schon die Mindestausbildungsvergütung mit 724 Euro im ersten Jahr deutlich darüber liegt. Relevant bleibt sie bei Teilzeitausbildungen, deren Vergütung anteilig gekürzt wird, und bei Einmalzahlungen: Überschreitet ein Weihnachtsgeld die Grenze, werden nur für den übersteigenden Teil Beiträge geteilt.
Hinweis
Die Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro liegt 2026 mehr als doppelt so hoch wie die Geringverdienergrenze. Wer sie bekommt, zahlt also den vollen Arbeitnehmeranteil und behält netto rund 571 Euro.
Was von 1.209 Euro Tarifdurchschnitt netto übrig bleibt
Der Tarifdurchschnitt über alle erfassten Ausbildungsberufe lag in der BIBB-Erhebung 2025 bei 1.209 Euro brutto im Monat. Davon gehen 256 Euro Sozialversicherung ab, Lohnsteuer fällt keine an. Es bleiben 953 Euro netto. Die folgende Tabelle spannt von 724 Euro brutto bei der Mindestvergütung 2026 bis 1.592 Euro brutto im dritten Lehrjahr der Milchtechnologen, dem höchsten Tarifwert der Erhebung 2025. Dazwischen liegen das erste Lehrjahr im Friseurhandwerk mit 623 Euro und das dritte Lehrjahr im Einzelhandel mit 1.339 Euro, jeweils brutto.
| Beispiel | Brutto | Sozialversicherung | Lohnsteuer | Netto |
|---|---|---|---|---|
| Mindestvergütung 2026, 1. Jahr | 724 Euro | 153 Euro | keine | 571 Euro |
| Friseur, 1. Jahr | 623 Euro | 132 Euro | keine | 491 Euro |
| Tarifdurchschnitt 2025 | 1.209 Euro | 256 Euro | keine | 953 Euro |
| Kaufmann/-frau im Einzelhandel, 3. Jahr | 1.339 Euro | 283 Euro | keine | 1.056 Euro |
| Milchtechnologe/-technologin, 3. Jahr | 1.592 Euro | 337 Euro | 19 Euro | 1.237 Euro |
Überschlägig für 2026: Steuerklasse I, gesetzlich versichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, unter 23 Jahren, ohne Kirchensteuer. Tarifwerte West aus der BIBB-Erhebung 2025. Die eigene Abrechnung kann um wenige Euro abweichen.
Auffällig ist die Zeile mit dem Friseurhandwerk. Der Tarifwert im ersten Lehrjahr liegt dort unter der Mindestausbildungsvergütung, was das Berufsbildungsgesetz für Tarifverträge ausdrücklich zulässt. Wie das zusammenpasst, erklärt der Artikel Wie die Tarifbindung die Ausbildungsvergütung bestimmt.
Wann fällt auf die Ausbildungsvergütung Lohnsteuer an?
Lohnsteuer fällt auf eine Ausbildungsvergütung in Steuerklasse I erst an, wenn der Bruttobetrag rund 1.450 Euro im Monat übersteigt. Dahinter steht der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr, zu dem der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und die abzugsfähigen Sozialversicherungsbeiträge hinzukommen. Erst was darüber liegt, wird mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent besteuert, und das sind bei Auszubildenden wenige Euro im Monat.
In der Erhebung 2025 überschreiten nur wenige Berufe diese Schwelle, und wenn, dann im letzten Lehrjahr: der Milchtechnologe mit 1.592 Euro im dritten Jahr zahlt nach dem Tarif 2026 rund 19 Euro Lohnsteuer im Monat. Wer in Steuerklasse I keine Lohnsteuer zahlt, muss auch keine Steuererklärung abgeben. Wer Fahrtkosten oder Fachbücher über den Pauschbetrag hinaus hat, kann sie trotzdem geltend machen, es kommt dann nur nichts zurück, weil nichts gezahlt wurde.
Tipp
Wer neben der Ausbildung einen Minijob hat, bleibt dort steuerfrei, solange der Arbeitgeber die Pauschsteuer übernimmt. Die Ausbildungsvergütung und der Minijob werden dann nicht zusammengerechnet. Ein zweiter sozialversicherungspflichtiger Job dagegen läuft in Steuerklasse VI und wird ab dem ersten Euro besteuert.
Wie Weihnachtsgeld und andere Einmalzahlungen abgerechnet werden
Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien nach der Zwischenprüfung oder ein tariflicher Inflationsausgleich sind Einmalzahlungen. Für die Sozialversicherung zählen sie wie laufende Vergütung, es gehen also dieselben rund 21,15 Prozent ab. Für die Lohnsteuer werden sie dem Jahreseinkommen zugeschlagen: Wer mit der laufenden Vergütung knapp unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann durch ein Weihnachtsgeld im Dezember erstmals einige Euro Lohnsteuer zahlen. Die holt sich der Betrieb dann in der Dezemberabrechnung; wer sie zurück will, gibt eine Steuererklärung ab, weil der Jahresausgleich den Betrag oft wieder auf null bringt.
Sachleistungen laufen anders. Stellt der Betrieb Verpflegung oder ein Zimmer, wird deren amtlicher Sachbezugswert dem Brutto zugerechnet, verbeitragt und versteuert, und danach vom Auszahlungsbetrag wieder abgezogen. Auf der Abrechnung erscheint der Sachbezug deshalb zweimal, einmal oben als Zuschlag und einmal unten als Abzug. Das ist kein Fehler, sondern die vorgeschriebene Darstellung.
Was Krankenkasse, Alter und Kirchensteuer am Nettobetrag ändern
Mit dem ersten Ausbildungstag endet die kostenlose Familienversicherung über die Eltern. Auszubildende werden eigene Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse und dürfen die Kasse frei wählen. Das ist die eine Stelle, an der sich der Nettobetrag noch beeinflussen lässt: Die Kassen unterscheiden sich allein im Zusatzbeitrag, und ein Prozentpunkt Unterschied macht beim Tarifdurchschnitt von 1.209 Euro rund 6 Euro im Monat aus, weil der Auszubildende die Hälfte des Zusatzbeitrags trägt.
Das Alter wirkt über die Pflegeversicherung. Wer 23 Jahre alt wird und keine Kinder hat, zahlt ab dem Folgemonat 0,6 Prozentpunkte mehr, beim Tarifdurchschnitt sind das 7 Euro im Monat. In Sachsen tragen alle Beschäftigten einen um 0,5 Punkte höheren Anteil, weil das Land den Buß- und Bettag als Feiertag behalten hat. Kirchensteuer schließlich hängt an der Lohnsteuer: Sie beträgt acht oder neun Prozent der Lohnsteuer, je nach Bundesland, und fällt deshalb nur an, wenn überhaupt Lohnsteuer gezahlt wird. Für die meisten Auszubildenden ist sie damit null, unabhängig von der Kirchenmitgliedschaft.
Wie du deine Abrechnung in 5 Schritten prüfst
Die Abrechnung kommt einmal im Monat, meist ein paar Tage vor der Überweisung. Sie lässt sich mit dem Ausbildungsvertrag und den Beitragssätzen in wenigen Minuten nachrechnen.
- 1
Bruttobetrag mit dem Vertrag vergleichen
Im Vertrag steht der Betrag je Ausbildungsjahr. Nach jedem Jahreswechsel der Ausbildung muss die Abrechnung den höheren Betrag zeigen, das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.
- 2
Beitragssätze prüfen
Krankenversicherung 7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 Prozent (plus 0,6 ab 23 ohne Kinder), Rente 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, jeweils vom Brutto.
- 3
Lohnsteuer einordnen
Steht bei einem Brutto unter 1.450 Euro Lohnsteuer auf der Abrechnung, stimmt meist die Steuerklasse nicht. Steuerklasse VI erscheint, wenn dem Betrieb die Steuer-ID fehlt oder ein zweites Arbeitsverhältnis gemeldet ist.
- 4
Sachbezüge und Einmalzahlungen abgleichen
Kost und Unterkunft, die der Betrieb stellt, dürfen bis zu 75 Prozent der Bruttovergütung angerechnet werden (Paragraf 17 Absatz 6 BBiG). Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind beitragspflichtig und erscheinen als eigene Zeile.
- 5
Bei Abweichungen nachfragen
Erste Anlaufstelle ist die Personalabteilung oder der Ausbilder, danach die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat. Die zuständige Kammer, also die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer, schlichtet, wenn Betrieb und Auszubildender sich nicht einigen.
Was die Abzüge über die ganze Ausbildung ausmachen
Über drei Jahre summieren sich die Sozialversicherungsbeiträge auf einen fünfstelligen Betrag. Beim Tarifdurchschnitt von 1.209 Euro sind es 9.216 Euro in 36 Monaten, die nicht auf dem Konto landen, davon allein 4.032 Euro in die Rentenversicherung. Der Betrieb legt noch einmal dieselbe Summe als Arbeitgeberanteil dazu.
Der Vergütungsrechner zeigt die Gesamtsumme einer Ausbildung als Bruttobetrag, weil nur der Bruttobetrag im Tarifvertrag steht und über Berufe hinweg vergleichbar ist. Für den Nettobetrag reicht als Faustregel: rund 79 Prozent der Bruttosumme, solange keine Lohnsteuer anfällt.
- Brutto 724 Euro (Mindestvergütung 2026, erstes Jahr) ergibt netto 571 Euro, also 153 Euro Abzug.
- Brutto 1.209 Euro (Tarifdurchschnitt 2025) ergibt netto 953 Euro, also 256 Euro Abzug.
- Brutto 1.592 Euro (höchster Wert der Erhebung, drittes Jahr) ergibt netto 1.237 Euro, hier kommt erstmals Lohnsteuer dazu.
Merke
Netto ist bei Auszubildenden fast immer Brutto minus 21,15 Prozent. Steht auf der Abrechnung deutlich weniger, liegt es an der Steuerklasse, an Sachbezügen oder an einem Zusatzbeitrag der Krankenkasse über dem Durchschnitt, und alle drei Punkte lassen sich klären.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent der Ausbildungsvergütung gehen als Abzüge ab?
Von der Ausbildungsvergütung gehen 2026 rund 21,15 Prozent als Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Lohnsteuer kommt in Steuerklasse I erst ab etwa 1.450 Euro brutto im Monat dazu und bleibt dann bei wenigen Euro. Vom Tarifdurchschnitt 2025 von 1.209 Euro bleiben 953 Euro netto.
Müssen Auszubildende Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Auszubildende zahlen ab einer Ausbildungsvergütung von mehr als 325 Euro im Monat den Arbeitnehmeranteil zu allen vier Sozialversicherungen. Bis 325 Euro trägt der Betrieb den gesamten Beitrag allein, so steht es in Paragraf 20 Absatz 3 SGB IV. Versichert sind Auszubildende in jedem Fall vom ersten Ausbildungstag an.
Ab welchem Betrag zahlen Auszubildende Lohnsteuer?
Auszubildende in Steuerklasse I zahlen 2026 erst ab rund 1.450 Euro brutto im Monat Lohnsteuer. Grund ist der Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr, zu dem Pauschbeträge und die Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwand hinzukommen. In der BIBB-Erhebung 2025 liegt fast kein Ausbildungsberuf darüber.
Wie viel bleibt von der Mindestausbildungsvergütung 2026 netto übrig?
Von der Mindestausbildungsvergütung 2026 von 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr bleiben netto rund 571 Euro. Abgezogen werden 153 Euro Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an.
Dürfen Kost und Unterkunft mit der Ausbildungsvergütung verrechnet werden?
Stellt der Betrieb Kost und Unterkunft, darf er sie nach Paragraf 17 Absatz 6 BBiG bis zur Höhe der amtlichen Sachbezugswerte auf die Ausbildungsvergütung anrechnen, höchstens aber 75 Prozent der Bruttovergütung. Mindestens ein Viertel der Vergütung muss also immer als Geld ausgezahlt werden.
Weiterführende Seiten
Weitere Ratgeber: Geld in der Ausbildung
Quellen
- § 17 BBiG, Vergütungsanspruch und Mindestvergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- § 20 SGB IV, Aufbringung der Mittel, Absatz 3 (Geringverdienergrenze), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18. September 2026
- Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026, Haufe, abgerufen am 18. September 2026
- Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026, Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 18. September 2026
- Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2025: Zweiter Rekordanstieg in Folge, Bundesinstitut für Berufsbildung, abgerufen am 18. September 2026
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