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Ausbildungsvergütung im 4. Lehrjahr

Im vierten Lehrjahr zahlen Betriebe im Durchschnitt 1.394 Euro im Monat, über 34 tariflich erfasste Ausbildungsberufe hinweg, Stand Erhebung 2025. Die Spanne reicht von 1.138 Euro bis 1.542 Euro, gegenüber dem 3. Lehrjahr sind das im Schnitt 97 Euro mehr.

1.394 €

Durchschnitt brutto

1.099 €

Netto, überschlägig

1.542 €

Höchster Wert

1.014 €

Mindestvergütung 2026

Die 20 bestbezahlten Ausbildungsberufe im 4. Lehrjahr

Die Rangliste des vierten Lehrjahres über alle 34 Berufe mit einem Wert für dieses Jahr, Westwerte der Erhebung 2025. Jeder Eintrag führt zur Seite des Berufs für genau dieses Lehrjahr. Platz 1 zahlt 1.542 Euro, Platz 20 in dieser Auswahl noch 1.431 Euro.

RangBerufAusbildungsbereich4. Lehrjahr
1Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.542 Euro
2AnlagenmechanikerIndustrie und Handel1.536 Euro
3Elektroniker für BetriebstechnikIndustrie und Handel1.501 Euro
4Elektroniker für Informations- und SystemtechnikIndustrie und Handel1.481 Euro
5Elektroniker für AutomatisierungstechnikIndustrie und Handel1.479 Euro
6MechatronikerIndustrie und Handel1.475 Euro
7Kraftfahrzeugmechatroniker (alle Schwerpunkte)Industrie und Handel1.468 Euro
8ChemikantIndustrie und Handel1.458 Euro
9Land- und BaumaschinenmechatronikerIndustrie und Handel1.458 Euro
10IndustriemechanikerIndustrie und Handel1.457 Euro
11KonstruktionsmechanikerIndustrie und Handel1.455 Euro
12Elektroniker für Geräte und SystemeIndustrie und Handel1.453 Euro
13ZerspanungsmechanikerIndustrie und Handel1.452 Euro
14Elektroniker für Maschinen und AntriebstechnikIndustrie und Handel1.449 Euro
15PharmakantIndustrie und Handel1.448 Euro
16Technische/-r Produktdesigner (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.443 Euro
17ChemielaborantIndustrie und Handel1.442 Euro
18LacklaborantHandwerk1.437 Euro
19WerkzeugmechanikerIndustrie und Handel1.436 Euro
20Fluggerätmechaniker (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.431 Euro

Die 10 niedrigsten Werte im 4. Lehrjahr

Am unteren Ende stehen Berufe aus Handwerk und Dienstleistung, deren Tarifverträge sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren, von 1.138 Euro bis 1.409 Euro im Monat. Kein tariflich erfasster Beruf liegt im 4. Lehrjahr unter der Mindestvergütung 2026 von 1.014 Euro.

RangBerufAusbildungsbereich4. Lehrjahr
34Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und KlimatechnikHandwerk1.138 Euro
33Mechatroniker für KältetechnikHandwerk1.156 Euro
32Elektroniker (alle Fachrichtungen)Handwerk1.199 Euro
31Metallbauer (alle Fachrichtungen)Handwerk1.207 Euro
30OrthopädieschuhmacherHandwerk1.214 Euro
29InformationselektronikerHandwerk1.235 Euro
28Technische/-r Modellbauer (alle Fachrichtungen)Handwerk1.244 Euro
27FeinwerkmechanikerHandwerk1.255 Euro
26Verfahrenstechnologe/-technologin Metall (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.359 Euro
25Zweiradmechatroniker (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.409 Euro

Die vollständige Rangliste in beide Richtungen steht unter Bestbezahlte Ausbildungsberufe und Am schlechtesten bezahlte Ausbildungsberufe, dort nach der Gesamtsumme über die ganze Ausbildung.

Durchschnitt je Ausbildungsbereich im 4. Lehrjahr

Der Abstand zwischen den Bereichen entsteht aus den Tarifverträgen, nicht aus der Tätigkeit: Industrie und Handel zahlt im 4. Lehrjahr im Schnitt 1.453 Euro, Handwerk 1.232 Euro.

AusbildungsbereichBerufe mit WertDurchschnitt 4. Lehrjahr
Industrie und Handel251.453 Euro
Handwerk91.232 Euro

Wie sich die Werte im 4. Lehrjahr verteilen

34 der 34 Berufe zahlen im 4. Lehrjahr mindestens 1.000 Euro. Die Bänder zu je 100 Euro zeigen, wo sich die Berufe häufen; der Durchschnitt von 1.394 Euro liegt im Band 1.300 Euro bis 1.399 Euro.

Vergütung im 4. LehrjahrBerufeAnteil
1.100 Euro bis 1.199 Euro39 Prozent
1.200 Euro bis 1.299 Euro515 Prozent
1.300 Euro bis 1.399 Euro13 Prozent
1.400 Euro bis 1.499 Euro2265 Prozent
1.500 Euro bis 1.599 Euro39 Prozent

Was im 4. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Mit jedem Ausbildungsjahr ändert sich, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte für das vierte Lehrjahr:

  • Nur bei 3,5-jährigen Berufen: Ein viertes Lehrjahr gibt es nur in Berufen mit 42 Monaten Ausbildungsdauer, meist in Industrie und Handwerk. Es dauert ein halbes Jahr und wird mit dem höchsten Satz bezahlt.
  • Abschlussprüfung im Winter oder Sommer: Die Prüfung liegt je nach Beginn im Winter oder Sommer des vierten Jahres; danach endet die Vergütung und das Facharbeiterentgelt beginnt.
  • Verlängerung bei Nichtbestehen: Wer die Prüfung nicht besteht, kann nach § 21 Absatz 3 BBiG die Verlängerung bis zur Wiederholung verlangen, höchstens ein Jahr, mit der Vergütung des letzten Lehrjahres.

Die Steigerung zum Vorjahr ist im Tarif festgelegt und nicht bei allen Berufen gleich: über 34 Berufe sind es im Durchschnitt 97 Euro oder 7,5 Prozent mehr als im 3. Lehrjahr. Welche Berufe vom ersten bis zum letzten Jahr am stärksten zulegen, zeigt die Rangliste der Steigerungen.

Häufige Fragen zum 4. Lehrjahr

Was verdient man im 4. Lehrjahr im Durchschnitt?

Im 4. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung über alle 34 erfassten Berufe im Durchschnitt bei 1.394 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025. Netto bleiben davon rund 1.099 Euro. Die Spanne reicht von 1.138 Euro bis 1.542 Euro.

Welcher Beruf zahlt im 4. Lehrjahr am meisten?

Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen) zahlt im 4. Lehrjahr mit 1.542 Euro am meisten, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit 1.138 Euro am wenigsten. 34 der 34 Berufe liegen im 4. Lehrjahr bei mindestens 1.000 Euro.

Liegt das 4. Lehrjahr über der Mindestausbildungsvergütung?

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im 4. Lehrjahr liegt für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 1.014 Euro. Der tarifliche Durchschnitt von 1.394 Euro liegt 380 Euro darüber; kein tariflich erfasster Beruf liegen im 4. Lehrjahr darunter, was Tarifverträgen nach § 17 Absatz 3 BBiG erlaubt ist.

Um wie viel steigt die Vergütung vom 3. zum 4. Lehrjahr?

Vom 3. zum 4. Lehrjahr steigt die tarifliche Vergütung über 34 Berufe im Durchschnitt um 97 Euro im Monat oder 7,5 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt in § 17 Absatz 1 eine Steigerung mindestens jährlich; die Höhe legt der Tarifvertrag fest.

Werte als tariflicher Durchschnitt, Quelle Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung 2025. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag.

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