4 Lehrjahre, von der Probezeit bis zur Prüfung
1. Lehrjahr
1.117 Euro im Schnitt, 161 Berufe
2. Lehrjahr
1.209 Euro im Schnitt, 161 Berufe
3. Lehrjahr
1.307 Euro im Schnitt, 149 Berufe
4. Lehrjahr
1.394 Euro im Schnitt, 34 Berufe
Die 4 Lehrjahre im Durchschnitt aller Berufe
Je Lehrjahr zählen nur Berufe, deren Ausbildung so lange dauert: zweijährige Berufe fehlen ab dem dritten Jahr, das vierte Jahr gibt es nur bei 42 Monaten Dauer. Deshalb sinkt die Zahl der Berufe von Spalte zu Spalte, während der Durchschnitt steigt.
| Lehrjahr | Berufe mit Wert | Durchschnitt | Niedrigster Wert | Höchster Wert | Mindestvergütung 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 161 | 1.117 Euro | 623 Euro (Friseur) | 1.348 Euro (Milchtechnologe/-technologin) | 724 Euro |
| 2. Lehrjahr | 161 | 1.209 Euro | 723 Euro (Friseur) | 1.473 Euro (Milchtechnologe/-technologin) | 854 Euro |
| 3. Lehrjahr | 149 | 1.307 Euro | 857 Euro (Friseur) | 1.592 Euro (Milchtechnologe/-technologin) | 977 Euro |
| 4. Lehrjahr | 34 | 1.394 Euro | 1.138 Euro (Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik) | 1.542 Euro (Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen)) | 1.014 Euro |
Warum die Vergütung jedes Jahr steigt
Paragraf 17 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes verlangt, dass die Vergütung mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich ansteigt. Der Gedanke dahinter: Ein Auszubildender im dritten Jahr arbeitet weitgehend wie eine Fachkraft, und der Betrieb hat davon mehr als von einem Anfänger. Die gesetzliche Mindestvergütung setzt die Stufen mit 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag auf das erste Jahr; Tarifverträge staffeln eigene Beträge, meist in Schritten zwischen 50 und 100 Euro.
Über alle 161 Berufe mit Tarifwert steigt die Vergütung vom ersten bis zum letzten Lehrjahr im Durchschnitt um 19,3 Prozent. Am stärksten bei Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen) mit 94,7 Prozent, von 792 Euro auf 1.542 Euro; am schwächsten bei Maschinen- und Anlagenführer mit 6 Prozent. Berufe mit hohem Einstiegsbetrag steigen meist flacher, weil der Tarif dort schon im ersten Jahr nahe am Facharbeiterniveau liegt.
Was in jedem Lehrjahr außer der Vergütung ansteht
Probezeit, Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Übernahme verteilen sich auf feste Abschnitte der Ausbildung. Je Lehrjahr die drei Punkte, die das Berufsbildungsgesetz oder die Praxis vorgeben:
1. Lehrjahr
- Probezeit: Die ersten ein bis vier Monate sind Probezeit (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten ohne Frist und ohne Grund kündigen, die Vergütung des ersten Lehrjahres läuft vom ersten Tag an.
- Mindestvergütung: Für Betriebe ohne Tarifbindung gilt im ersten Lehrjahr die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung des Beginnjahres als Untergrenze, Tarifverträge dürfen sie unterschreiten (§ 17 BBiG).
- Ausbildungsnachweis: Das Berichtsheft beginnt mit dem ersten Tag; es ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung und wird vom Ausbilder regelmäßig abgezeichnet.
2. Lehrjahr
- Zwischenprüfung oder Teil 1: Meist zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung an, in vielen Berufen inzwischen als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung, der in die Endnote eingeht.
- Jährliche Steigerung: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen (§ 17 Absatz 1 BBiG). Der Wechsel ins zweite Lehrjahr ist die erste Erhöhung, unabhängig von Tarifrunden.
- Verkürzung noch möglich: Ein Antrag auf Verkürzung nach § 8 BBiG ist noch möglich, solange mindestens ein Jahr Ausbildung bleibt; bei guten Noten kommt später die vorzeitige Zulassung zur Prüfung in Frage.
3. Lehrjahr
- Abschlussprüfung: In dreijährigen Berufen ist das dritte Lehrjahr das Prüfungsjahr. Der Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung ist frei (§ 15 BBiG), und die Ausbildung endet mit dem Bestehen, nicht mit dem Vertragsdatum.
- Übernahme klären: Wer nach der Prüfung weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Übernahmegespräch gehört in die Monate vor der Prüfung.
- Arbeitsuchend melden: Ohne Übernahmezusage ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Ausbildungsende Pflicht, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
4. Lehrjahr
- Nur bei 3,5-jährigen Berufen: Ein viertes Lehrjahr gibt es nur in Berufen mit 42 Monaten Ausbildungsdauer, meist in Industrie und Handwerk. Es dauert ein halbes Jahr und wird mit dem höchsten Satz bezahlt.
- Abschlussprüfung im Winter oder Sommer: Die Prüfung liegt je nach Beginn im Winter oder Sommer des vierten Jahres; danach endet die Vergütung und das Facharbeiterentgelt beginnt.
- Verlängerung bei Nichtbestehen: Wer die Prüfung nicht besteht, kann nach § 21 Absatz 3 BBiG die Verlängerung bis zur Wiederholung verlangen, höchstens ein Jahr, mit der Vergütung des letzten Lehrjahres.
Häufige Fragen zu den Lehrjahren
Wie stark steigt die Ausbildungsvergütung von Lehrjahr zu Lehrjahr?
Vom ersten bis zum letzten Lehrjahr steigt die tarifliche Ausbildungsvergütung über 161 Berufe im Durchschnitt um 19,3 Prozent. Der Durchschnitt aller Berufe liegt im ersten Lehrjahr bei 1.117 Euro, im dritten bei 1.307 Euro. Die stärkste Steigerung hat Technische/-r Systemplaner (alle Fachrichtungen) mit 94,7 Prozent, die schwächste Maschinen- und Anlagenführer mit 6 Prozent.
Muss die Ausbildungsvergütung jedes Jahr steigen?
Ja, nach § 17 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz muss die Ausbildungsvergütung mit fortschreitender Berufsausbildung mindestens jährlich steigen. Die Höhe der Stufen legt der Tarifvertrag oder der Ausbildungsvertrag fest; bei der gesetzlichen Mindestvergütung sind es 18, 35 und 40 Prozent Aufschlag auf das erste Jahr.
Welche Ausbildungsberufe haben nur zwei oder aber vier Lehrjahre?
Zweijährige Ausbildungen wie Verkäufer oder Fachlagerist enden nach dem zweiten Lehrjahr; ein viertes Lehrjahr gibt es nur bei Berufen mit 42 Monaten Dauer, in der Erhebung 2025 bei 34 Berufen. Das vierte Jahr dauert sechs Monate und wird mit dem höchsten Satz bezahlt.
Werte als tariflicher Durchschnitt, Quelle Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung 2025.