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Was verdient man als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger im 3. Lehrjahr?

Im 3. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger bei 1.537 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 3 von 149 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 230 Euro über dem Durchschnitt von 1.307 Euro.

1.537 €

3. Lehrjahr brutto

1.200 €

Netto, überschlägig

3 / 149

Rang im 3. Lehrjahr

1.436 €

Ostdeutschland

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 3. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger um 19,1 Prozent, von 1.291 Euro auf 1.537 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.077 Euro1.065 Euro-
2. Lehrjahr1.291 Euro1.185 Euro+19,9 Prozent
3. Lehrjahr1.537 Euro1.436 Euro+19,1 Prozent
Gesamtsumme46.860 Euro44.232 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Fliesen-, Platten- und Mosaikleger je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 3. Lehrjahr einordnet

Unter allen 149 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das dritte Lehrjahr ausweist, liegt Fliesen-, Platten- und Mosaikleger auf Platz 3. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 3. Lehrjahr 1.307 Euro; Fliesen-, Platten- und Mosaikleger liegt 230 Euro darüber. Die Spanne reicht von 857 Euro (Friseur) bis 1.592 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 3. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 977 Euro, der tarifliche Betrag liegt 560 Euro darüber. Netto bleiben von 1.537 Euro rund 1.200 Euro: 325 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, 12 Euro als Lohnsteuer. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

7 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 3. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger in der Rangliste des dritten Lehrjahres, von 1.520 Euro bis 1.592 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
Milchtechnologe/-technologinLandwirtschaft1.592 Euro
MaurerHandwerk1.543 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.536 Euro
StraßenbauerIndustrie und Handel1.534 Euro
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.529 Euro
BaugeräteführerIndustrie und Handel1.528 Euro
StuckateurHandwerk1.520 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 3. Lehrjahr

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 3. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.347 Euro bis 1.543 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
MaurerHandwerk1.543 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.536 Euro
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.529 Euro
StuckateurHandwerk1.520 Euro
GerüstbauerHandwerk1.509 Euro
DachdeckerHandwerk1.404 Euro
LacklaborantHandwerk1.352 Euro
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.347 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr.

Was im 3. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im dritten Lehrjahr anstehen:

  • Abschlussprüfung: In dreijährigen Berufen ist das dritte Lehrjahr das Prüfungsjahr. Der Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung ist frei (§ 15 BBiG), und die Ausbildung endet mit dem Bestehen, nicht mit dem Vertragsdatum.
  • Übernahme klären: Wer nach der Prüfung weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Übernahmegespräch gehört in die Monate vor der Prüfung.
  • Arbeitsuchend melden: Ohne Übernahmezusage ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Ausbildungsende Pflicht, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Fliesen-, Platten- und Mosaikleger im 3. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger im 3. Lehrjahr?

Als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr bei 1.537 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.436 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 3 von 149 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger im 3. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.537 Euro brutto bleiben als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger im 3. Lehrjahr rund 1.200 Euro netto, nach Abzug von 325 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, 12 Euro Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger vom 2. zum 3. Lehrjahr?

Vom 2. zum 3. Lehrjahr steigt die Vergütung als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger um 246 Euro im Monat, von 1.291 Euro auf 1.537 Euro, also um 19,1 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Fliesen-, Platten- und Mosaikleger im 3. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 3. Lehrjahr liegt Fliesen-, Platten- und Mosaikleger mit 1.537 Euro 230 Euro über dem Durchschnitt aller 149 erfassten Berufe von 1.307 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.592 Euro, den niedrigsten Friseur mit 857 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

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