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Was verdient man als Baugeräteführer im 3. Lehrjahr?

Im 3. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Baugeräteführer bei 1.528 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 7 von 149 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 221 Euro über dem Durchschnitt von 1.307 Euro.

1.528 €

3. Lehrjahr brutto

1.194 €

Netto, überschlägig

7 / 149

Rang im 3. Lehrjahr

1.435 €

Ostdeutschland

Baugeräteführer: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 3. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Baugeräteführer, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Baugeräteführer um 18,8 Prozent, von 1.286 Euro auf 1.528 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.077 Euro1.076 Euro-
2. Lehrjahr1.286 Euro1.198 Euro+19,4 Prozent
3. Lehrjahr1.528 Euro1.435 Euro+18,8 Prozent
Gesamtsumme46.692 Euro44.508 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Baugeräteführer je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 3. Lehrjahr einordnet

Unter allen 149 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das dritte Lehrjahr ausweist, liegt Baugeräteführer auf Platz 7. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 3. Lehrjahr 1.307 Euro; Baugeräteführer liegt 221 Euro darüber. Die Spanne reicht von 857 Euro (Friseur) bis 1.592 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 3. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 977 Euro, der tarifliche Betrag liegt 551 Euro darüber. Netto bleiben von 1.528 Euro rund 1.194 Euro: 323 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, 10 Euro als Lohnsteuer. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 3. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Baugeräteführer in der Rangliste des dritten Lehrjahres, von 1.497 Euro bis 1.543 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
MaurerHandwerk1.543 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.537 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.536 Euro
StraßenbauerIndustrie und Handel1.534 Euro
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.529 Euro
StuckateurHandwerk1.520 Euro
RohrleitungsbauerIndustrie und Handel1.516 Euro
Milchwirtschaftliche/-r LaborantLandwirtschaft1.513 Euro
GerüstbauerHandwerk1.509 Euro
Kaufmann/-frau für Versicherungen und FinanzanlagenIndustrie und Handel1.497 Euro

8 weitere Berufe in Industrie und Handel im 3. Lehrjahr

Baugeräteführer wird in Industrie und Handel ausgebildet, zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 3. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.443 Euro bis 1.534 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
StraßenbauerIndustrie und Handel1.534 Euro
RohrleitungsbauerIndustrie und Handel1.516 Euro
Kaufmann/-frau für Versicherungen und FinanzanlagenIndustrie und Handel1.497 Euro
Brauer und MälzerIndustrie und Handel1.494 Euro
Fachkraft für LebensmitteltechnikIndustrie und Handel1.457 Euro
Bankkaufmann/-frauIndustrie und Handel1.456 Euro
GleisbauerIndustrie und Handel1.451 Euro
AnlagenmechanikerIndustrie und Handel1.443 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung in Industrie und Handel, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr.

Was im 3. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im dritten Lehrjahr anstehen:

  • Abschlussprüfung: In dreijährigen Berufen ist das dritte Lehrjahr das Prüfungsjahr. Der Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung ist frei (§ 15 BBiG), und die Ausbildung endet mit dem Bestehen, nicht mit dem Vertragsdatum.
  • Übernahme klären: Wer nach der Prüfung weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Übernahmegespräch gehört in die Monate vor der Prüfung.
  • Arbeitsuchend melden: Ohne Übernahmezusage ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Ausbildungsende Pflicht, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Baugeräteführer im 3. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Baugeräteführer im 3. Lehrjahr?

Als Baugeräteführer liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr bei 1.528 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.435 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 7 von 149 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Baugeräteführer im 3. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.528 Euro brutto bleiben als Baugeräteführer im 3. Lehrjahr rund 1.194 Euro netto, nach Abzug von 323 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, 10 Euro Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Baugeräteführer vom 2. zum 3. Lehrjahr?

Vom 2. zum 3. Lehrjahr steigt die Vergütung als Baugeräteführer um 242 Euro im Monat, von 1.286 Euro auf 1.528 Euro, also um 18,8 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Baugeräteführer im 3. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 3. Lehrjahr liegt Baugeräteführer mit 1.528 Euro 221 Euro über dem Durchschnitt aller 149 erfassten Berufe von 1.307 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.592 Euro, den niedrigsten Friseur mit 857 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

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