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Was verdient man als Dachdecker im 3. Lehrjahr?

Im 3. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Dachdecker bei 1.404 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 21 von 149 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 97 Euro über dem Durchschnitt von 1.307 Euro.

1.404 €

3. Lehrjahr brutto

1.107 €

Netto, überschlägig

21 / 149

Rang im 3. Lehrjahr

1.400 €

Ostdeutschland

Dachdecker: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 3. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Dachdecker, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Dachdecker um 21,6 Prozent, von 1.155 Euro auf 1.404 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.002 Euro1.007 Euro-
2. Lehrjahr1.155 Euro1.153 Euro+15,3 Prozent
3. Lehrjahr1.404 Euro1.400 Euro+21,6 Prozent
Gesamtsumme42.732 Euro42.720 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Dachdecker je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 3. Lehrjahr einordnet

Unter allen 149 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das dritte Lehrjahr ausweist, liegt Dachdecker auf Platz 21. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 3. Lehrjahr 1.307 Euro; Dachdecker liegt 97 Euro darüber. Die Spanne reicht von 857 Euro (Friseur) bis 1.592 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 3. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 977 Euro, der tarifliche Betrag liegt 427 Euro darüber. Netto bleiben von 1.404 Euro rund 1.107 Euro: 297 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 3. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Dachdecker in der Rangliste des dritten Lehrjahres, von 1.392 Euro bis 1.451 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
GleisbauerIndustrie und Handel1.451 Euro
AnlagenmechanikerIndustrie und Handel1.443 Euro
Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.420 Euro
Eisenbahner in der ZugverkehrssteuerungIndustrie und Handel1.411 Euro
FertigungsmechanikerIndustrie und Handel1.405 Euro
Elektroniker für BetriebstechnikIndustrie und Handel1.403 Euro
Kaufmann/-frau für DigitalisierungsmanagementIndustrie und Handel1.393 Euro
Werkfeuerwehrmann/-frauIndustrie und Handel1.393 Euro
Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und TransportIndustrie und Handel1.392 Euro
Sozialversicherungsfachangestellte/-r (alle Fachrichtungen)Öffentlicher Dienst1.392 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 3. Lehrjahr

Dachdecker wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 3. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.347 Euro bis 1.543 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich3. Lehrjahr
MaurerHandwerk1.543 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.537 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.536 Euro
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.529 Euro
StuckateurHandwerk1.520 Euro
GerüstbauerHandwerk1.509 Euro
LacklaborantHandwerk1.352 Euro
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.347 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr.

Was im 3. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im dritten Lehrjahr anstehen:

  • Abschlussprüfung: In dreijährigen Berufen ist das dritte Lehrjahr das Prüfungsjahr. Der Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung ist frei (§ 15 BBiG), und die Ausbildung endet mit dem Bestehen, nicht mit dem Vertragsdatum.
  • Übernahme klären: Wer nach der Prüfung weiterarbeitet, ohne dass etwas vereinbart wurde, hat nach § 24 BBiG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Das Übernahmegespräch gehört in die Monate vor der Prüfung.
  • Arbeitsuchend melden: Ohne Übernahmezusage ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Ausbildungsende Pflicht, sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Dachdecker im 3. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Dachdecker im 3. Lehrjahr?

Als Dachdecker liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr bei 1.404 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.400 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 21 von 149 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Dachdecker im 3. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.404 Euro brutto bleiben als Dachdecker im 3. Lehrjahr rund 1.107 Euro netto, nach Abzug von 297 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Dachdecker vom 2. zum 3. Lehrjahr?

Vom 2. zum 3. Lehrjahr steigt die Vergütung als Dachdecker um 249 Euro im Monat, von 1.155 Euro auf 1.404 Euro, also um 21,6 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Dachdecker im 3. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 3. Lehrjahr liegt Dachdecker mit 1.404 Euro 97 Euro über dem Durchschnitt aller 149 erfassten Berufe von 1.307 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.592 Euro, den niedrigsten Friseur mit 857 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

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