Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man als Dachdecker im 2. Lehrjahr?

Im 2. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Dachdecker bei 1.155 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 119 von 161 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 54 Euro unter dem Durchschnitt von 1.209 Euro.

1.155 €

2. Lehrjahr brutto

911 €

Netto, überschlägig

119 / 161

Rang im 2. Lehrjahr

1.153 €

Ostdeutschland

Dachdecker: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 2. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Dachdecker, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Dachdecker um 15,3 Prozent, von 1.002 Euro auf 1.155 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.002 Euro1.007 Euro-
2. Lehrjahr1.155 Euro1.153 Euro+15,3 Prozent
3. Lehrjahr1.404 Euro1.400 Euro+21,6 Prozent
Gesamtsumme42.732 Euro42.720 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Dachdecker je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 2. Lehrjahr einordnet

Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das zweite Lehrjahr ausweist, liegt Dachdecker auf Platz 119. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 2. Lehrjahr 1.209 Euro; Dachdecker liegt 54 Euro darunter. Die Spanne reicht von 723 Euro (Friseur) bis 1.473 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 2. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 854 Euro, der tarifliche Betrag liegt 301 Euro darüber. Netto bleiben von 1.155 Euro rund 911 Euro: 244 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 2. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Dachdecker in der Rangliste des zweiten Lehrjahres, von 1.135 Euro bis 1.192 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Verfahrensmechaniker in der Steine- und Erdenindustrie (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.192 Euro
Fachkraft für Möbel-, Küchen- und UmzugsserviceIndustrie und Handel1.175 Euro
Schifffahrtskaufmann/-frau (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.175 Euro
Verfahrenstechnologe/-technologin Metall (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.173 Euro
HolzbearbeitungsmechanikerIndustrie und Handel1.157 Euro
GebäudereinigerHandwerk1.151 Euro
Automobilkaufmann/-frauHandwerk1.148 Euro
BaustoffprüferIndustrie und Handel1.140 Euro
FleischerHandwerk1.139 Euro
Medienkaufmann/-frau Digital und PrintIndustrie und Handel1.135 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 2. Lehrjahr

Dachdecker wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 2. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.270 Euro bis 1.298 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.298 Euro
MaurerHandwerk1.297 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.291 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.290 Euro
AusbaufacharbeiterHandwerk1.288 Euro
LacklaborantHandwerk1.277 Euro
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.274 Euro
StuckateurHandwerk1.270 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr.

Was im 2. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im zweiten Lehrjahr anstehen:

  • Zwischenprüfung oder Teil 1: Meist zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung an, in vielen Berufen inzwischen als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung, der in die Endnote eingeht.
  • Jährliche Steigerung: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen (§ 17 Absatz 1 BBiG). Der Wechsel ins zweite Lehrjahr ist die erste Erhöhung, unabhängig von Tarifrunden.
  • Verkürzung noch möglich: Ein Antrag auf Verkürzung nach § 8 BBiG ist noch möglich, solange mindestens ein Jahr Ausbildung bleibt; bei guten Noten kommt später die vorzeitige Zulassung zur Prüfung in Frage.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Dachdecker im 2. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Dachdecker im 2. Lehrjahr?

Als Dachdecker liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr bei 1.155 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.153 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 119 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Dachdecker im 2. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.155 Euro brutto bleiben als Dachdecker im 2. Lehrjahr rund 911 Euro netto, nach Abzug von 244 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Dachdecker vom 1. zum 2. Lehrjahr?

Vom 1. zum 2. Lehrjahr steigt die Vergütung als Dachdecker um 153 Euro im Monat, von 1.002 Euro auf 1.155 Euro, also um 15,3 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Dachdecker im 2. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 2. Lehrjahr liegt Dachdecker mit 1.155 Euro 54 Euro unter dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.209 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.473 Euro, den niedrigsten Friseur mit 723 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

Weiterführende Seiten