Was verdient man als Automobilkaufmann/-frau im 2. Lehrjahr?
1.148 €
2. Lehrjahr brutto
905 €
Netto, überschlägig
121 / 161
Rang im 2. Lehrjahr
1.073 €
Ostdeutschland
Automobilkaufmann/-frau: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme
Das 2. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Automobilkaufmann/-frau, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Automobilkaufmann/-frau um 3,7 Prozent, von 1.107 Euro auf 1.148 Euro.
| Lehrjahr | West | Ost | Steigerung |
|---|---|---|---|
| 1. Lehrjahr | 1.107 Euro | 1.043 Euro | - |
| 2. Lehrjahr | 1.148 Euro | 1.073 Euro | +3,7 Prozent |
| 3. Lehrjahr | 1.229 Euro | 1.132 Euro | +7,1 Prozent |
| Gesamtsumme | 41.808 Euro | 38.976 Euro | 36 Monate |
Tarifliche Ausbildungsvergütung Automobilkaufmann/-frau je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.
Wie sich das 2. Lehrjahr einordnet
Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das zweite Lehrjahr ausweist, liegt Automobilkaufmann/-frau auf Platz 121. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 2. Lehrjahr 1.209 Euro; Automobilkaufmann/-frau liegt 61 Euro darunter. Die Spanne reicht von 723 Euro (Friseur) bis 1.473 Euro (Milchtechnologe/-technologin).
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 2. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 854 Euro, der tarifliche Betrag liegt 294 Euro darüber. Netto bleiben von 1.148 Euro rund 905 Euro: 243 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.
10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 2. Lehrjahr
Die Berufe direkt vor und hinter Automobilkaufmann/-frau in der Rangliste des zweiten Lehrjahres, von 1.123 Euro bis 1.175 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.
| Beruf | Ausbildungsbereich | 2. Lehrjahr |
|---|---|---|
| Schifffahrtskaufmann/-frau (alle Fachrichtungen) | Industrie und Handel | 1.175 Euro |
| Verfahrenstechnologe/-technologin Metall (alle Fachrichtungen) | Industrie und Handel | 1.173 Euro |
| Holzbearbeitungsmechaniker | Industrie und Handel | 1.157 Euro |
| Dachdecker | Handwerk | 1.155 Euro |
| Gebäudereiniger | Handwerk | 1.151 Euro |
| Baustoffprüfer | Industrie und Handel | 1.140 Euro |
| Fleischer | Handwerk | 1.139 Euro |
| Medienkaufmann/-frau Digital und Print | Industrie und Handel | 1.135 Euro |
| Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit | Industrie und Handel | 1.124 Euro |
| Winzer | Landwirtschaft | 1.123 Euro |
8 weitere Berufe im Handwerk im 2. Lehrjahr
Automobilkaufmann/-frau wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 2. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.270 Euro bis 1.298 Euro im Monat:
| Beruf | Ausbildungsbereich | 2. Lehrjahr |
|---|---|---|
| Beton- und Stahlbetonbauer | Handwerk | 1.298 Euro |
| Maurer | Handwerk | 1.297 Euro |
| Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | Handwerk | 1.291 Euro |
| Zimmerer/Zimmerin | Handwerk | 1.290 Euro |
| Ausbaufacharbeiter | Handwerk | 1.288 Euro |
| Lacklaborant | Handwerk | 1.277 Euro |
| Mediengestalter Bild und Ton | Handwerk | 1.274 Euro |
| Stuckateur | Handwerk | 1.270 Euro |
Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr.
Was im 2. Lehrjahr außer der Vergütung gilt
Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im zweiten Lehrjahr anstehen:
- Zwischenprüfung oder Teil 1: Meist zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung an, in vielen Berufen inzwischen als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung, der in die Endnote eingeht.
- Jährliche Steigerung: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen (§ 17 Absatz 1 BBiG). Der Wechsel ins zweite Lehrjahr ist die erste Erhöhung, unabhängig von Tarifrunden.
- Verkürzung noch möglich: Ein Antrag auf Verkürzung nach § 8 BBiG ist noch möglich, solange mindestens ein Jahr Ausbildung bleibt; bei guten Noten kommt später die vorzeitige Zulassung zur Prüfung in Frage.
Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.
Häufige Fragen zu Automobilkaufmann/-frau im 2. Lehrjahr
Wie viel verdient man als Automobilkaufmann/-frau im 2. Lehrjahr?
Als Automobilkaufmann/-frau liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr bei 1.148 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.073 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 121 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.
Wie viel bleibt als Automobilkaufmann/-frau im 2. Lehrjahr netto übrig?
Von 1.148 Euro brutto bleiben als Automobilkaufmann/-frau im 2. Lehrjahr rund 905 Euro netto, nach Abzug von 243 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).
Um wie viel steigt die Vergütung als Automobilkaufmann/-frau vom 1. zum 2. Lehrjahr?
Vom 1. zum 2. Lehrjahr steigt die Vergütung als Automobilkaufmann/-frau um 41 Euro im Monat, von 1.107 Euro auf 1.148 Euro, also um 3,7 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.
Wie liegt Automobilkaufmann/-frau im 2. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?
Im 2. Lehrjahr liegt Automobilkaufmann/-frau mit 1.148 Euro 61 Euro unter dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.209 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.473 Euro, den niedrigsten Friseur mit 723 Euro.
Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.