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Was verdient man als Mediengestalter Bild und Ton im 2. Lehrjahr?

Im 2. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Mediengestalter Bild und Ton bei 1.274 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 66 von 161 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 65 Euro über dem Durchschnitt von 1.209 Euro.

1.274 €

2. Lehrjahr brutto

1.005 €

Netto, überschlägig

66 / 161

Rang im 2. Lehrjahr

kein Wert

Ostdeutschland

Mediengestalter Bild und Ton: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 2. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Mediengestalter Bild und Ton, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Mediengestalter Bild und Ton um 4,1 Prozent, von 1.224 Euro auf 1.274 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.224 Eurokein Wert-
2. Lehrjahr1.274 Eurokein Wert+4,1 Prozent
3. Lehrjahr1.347 Eurokein Wert+5,7 Prozent
Gesamtsumme46.140 Eurokein Wert36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Mediengestalter Bild und Ton je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 2. Lehrjahr einordnet

Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das zweite Lehrjahr ausweist, liegt Mediengestalter Bild und Ton auf Platz 66. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 2. Lehrjahr 1.209 Euro; Mediengestalter Bild und Ton liegt 65 Euro darüber. Die Spanne reicht von 723 Euro (Friseur) bis 1.473 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 2. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 854 Euro, der tarifliche Betrag liegt 420 Euro darüber. Netto bleiben von 1.274 Euro rund 1.005 Euro: 269 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 2. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Mediengestalter Bild und Ton in der Rangliste des zweiten Lehrjahres, von 1.268 Euro bis 1.279 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
PhysiklaborantIndustrie und Handel1.279 Euro
LacklaborantHandwerk1.277 Euro
ChemikantIndustrie und Handel1.276 Euro
ForstwirtLandwirtschaft1.274 Euro
Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.274 Euro
WerkzeugmechanikerIndustrie und Handel1.272 Euro
BiologielaborantIndustrie und Handel1.270 Euro
ChemielaborantIndustrie und Handel1.270 Euro
StuckateurHandwerk1.270 Euro
Industriekaufmann/-frauIndustrie und Handel1.268 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 2. Lehrjahr

Mediengestalter Bild und Ton wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 2. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.235 Euro bis 1.298 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.298 Euro
MaurerHandwerk1.297 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.291 Euro
Zimmerer/ZimmerinHandwerk1.290 Euro
AusbaufacharbeiterHandwerk1.288 Euro
LacklaborantHandwerk1.277 Euro
StuckateurHandwerk1.270 Euro
GerüstbauerHandwerk1.235 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr.

Was im 2. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im zweiten Lehrjahr anstehen:

  • Zwischenprüfung oder Teil 1: Meist zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung an, in vielen Berufen inzwischen als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung, der in die Endnote eingeht.
  • Jährliche Steigerung: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen (§ 17 Absatz 1 BBiG). Der Wechsel ins zweite Lehrjahr ist die erste Erhöhung, unabhängig von Tarifrunden.
  • Verkürzung noch möglich: Ein Antrag auf Verkürzung nach § 8 BBiG ist noch möglich, solange mindestens ein Jahr Ausbildung bleibt; bei guten Noten kommt später die vorzeitige Zulassung zur Prüfung in Frage.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Mediengestalter Bild und Ton im 2. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Mediengestalter Bild und Ton im 2. Lehrjahr?

Als Mediengestalter Bild und Ton liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr bei 1.274 Euro brutto im Monat in Westdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 66 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Mediengestalter Bild und Ton im 2. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.274 Euro brutto bleiben als Mediengestalter Bild und Ton im 2. Lehrjahr rund 1.005 Euro netto, nach Abzug von 269 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Mediengestalter Bild und Ton vom 1. zum 2. Lehrjahr?

Vom 1. zum 2. Lehrjahr steigt die Vergütung als Mediengestalter Bild und Ton um 50 Euro im Monat, von 1.224 Euro auf 1.274 Euro, also um 4,1 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Mediengestalter Bild und Ton im 2. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 2. Lehrjahr liegt Mediengestalter Bild und Ton mit 1.274 Euro 65 Euro über dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.209 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.473 Euro, den niedrigsten Friseur mit 723 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

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