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Was verdient man als Zimmerer/Zimmerin im 2. Lehrjahr?

Im 2. Lehrjahr liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung als Zimmerer/Zimmerin bei 1.290 Euro im Monat, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung. Das ist Platz 50 von 161 Berufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr und liegt 81 Euro über dem Durchschnitt von 1.209 Euro.

1.290 €

2. Lehrjahr brutto

1.017 €

Netto, überschlägig

50 / 161

Rang im 2. Lehrjahr

1.191 €

Ostdeutschland

Zimmerer/Zimmerin: alle 3 Lehrjahre und die Gesamtsumme

Das 2. Lehrjahr ist eines von 3 in der Ausbildung als Zimmerer/Zimmerin, die 36 Monate dauert. Die Vergütung steigt nach Paragraf 17 des Berufsbildungsgesetzes mit jedem Ausbildungsjahr; gegenüber dem vorherigen Lehrjahr steigt sie als Zimmerer/Zimmerin um 20,6 Prozent, von 1.070 Euro auf 1.290 Euro.

LehrjahrWestOstSteigerung
1. Lehrjahr1.070 Euro1.071 Euro-
2. Lehrjahr1.290 Euro1.191 Euro+20,6 Prozent
3. Lehrjahr1.536 Euro1.442 Euro+19,1 Prozent
Gesamtsumme46.752 Euro44.448 Euro36 Monate

Tarifliche Ausbildungsvergütung Zimmerer/Zimmerin je Lehrjahr, brutto im Monat, BIBB-Erhebung 2025. Gesamtsumme: Monatsbetrag mal Monate je Lehrjahr, aufsummiert.

Wie sich das 2. Lehrjahr einordnet

Unter allen 161 Ausbildungsberufen, für die das BIBB einen Wert für das zweite Lehrjahr ausweist, liegt Zimmerer/Zimmerin auf Platz 50. Der Durchschnitt dieser Berufe beträgt im 2. Lehrjahr 1.209 Euro; Zimmerer/Zimmerin liegt 81 Euro darüber. Die Spanne reicht von 723 Euro (Friseur) bis 1.473 Euro (Milchtechnologe/-technologin).

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung liegt im 2. Lehrjahr für einen Ausbildungsbeginn 2026 bei 854 Euro, der tarifliche Betrag liegt 436 Euro darüber. Netto bleiben von 1.290 Euro rund 1.017 Euro: 273 Euro gehen als Arbeitnehmeranteil an die Sozialversicherung, Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag nicht an. Wie die Rechnung im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber Was von der Ausbildungsvergütung netto übrig bleibt.

10 Berufe mit ähnlicher Vergütung im 2. Lehrjahr

Die Berufe direkt vor und hinter Zimmerer/Zimmerin in der Rangliste des zweiten Lehrjahres, von 1.285 Euro bis 1.292 Euro im Monat. Wer zwischen ähnlich bezahlten Ausbildungen wählt, vergleicht besser die Gesamtsumme über die ganze Ausbildung, weil die Dauer zwischen 24 und 42 Monaten schwankt.

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Industrieelektriker (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.292 Euro
Fachkraft für Metalltechnik (alle Fachrichtungen)Industrie und Handel1.291 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.291 Euro
IndustriemechanikerIndustrie und Handel1.290 Euro
IT-System-ElektronikerIndustrie und Handel1.290 Euro
AusbaufacharbeiterHandwerk1.288 Euro
BaugeräteführerIndustrie und Handel1.286 Euro
Elektroniker für AutomatisierungstechnikIndustrie und Handel1.285 Euro
HauswirtschafterHauswirtschaft1.285 Euro
ZerspanungsmechanikerIndustrie und Handel1.285 Euro

8 weitere Berufe im Handwerk im 2. Lehrjahr

Zimmerer/Zimmerin wird im Handwerk ausgebildet, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer (HWK). Die bestbezahlten anderen Berufe desselben Bereichs im 2. Lehrjahr, alle mit derselben Kammer und oft mit verwandten Tarifverträgen, reichen von 1.235 Euro bis 1.298 Euro im Monat:

BerufAusbildungsbereich2. Lehrjahr
Beton- und StahlbetonbauerHandwerk1.298 Euro
MaurerHandwerk1.297 Euro
Fliesen-, Platten- und MosaiklegerHandwerk1.291 Euro
AusbaufacharbeiterHandwerk1.288 Euro
LacklaborantHandwerk1.277 Euro
Mediengestalter Bild und TonHandwerk1.274 Euro
StuckateurHandwerk1.270 Euro
GerüstbauerHandwerk1.235 Euro

Alle Berufe dieses Bereichs stehen unter Ausbildungsvergütung im Handwerk, der Durchschnitt aller Berufe in diesem Lehrjahr unter Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr.

Was im 2. Lehrjahr außer der Vergütung gilt

Neben dem Betrag ändert sich mit jedem Ausbildungsjahr, was das Berufsbildungsgesetz von Betrieb und Auszubildenden verlangt. Drei Punkte, die im zweiten Lehrjahr anstehen:

  • Zwischenprüfung oder Teil 1: Meist zur Mitte der Ausbildung steht die Zwischenprüfung an, in vielen Berufen inzwischen als erster Teil der gestreckten Abschlussprüfung, der in die Endnote eingeht.
  • Jährliche Steigerung: Die Vergütung muss mit jedem Ausbildungsjahr steigen (§ 17 Absatz 1 BBiG). Der Wechsel ins zweite Lehrjahr ist die erste Erhöhung, unabhängig von Tarifrunden.
  • Verkürzung noch möglich: Ein Antrag auf Verkürzung nach § 8 BBiG ist noch möglich, solange mindestens ein Jahr Ausbildung bleibt; bei guten Noten kommt später die vorzeitige Zulassung zur Prüfung in Frage.

Wer die Ausbildung verkürzt oder sich Vorbildung anrechnen lässt, durchläuft die Lehrjahre anders; was das für die Vergütung bedeutet, rechnet der Ratgeber Ausbildung verkürzen mit echten Tarifwerten vor.

Häufige Fragen zu Zimmerer/Zimmerin im 2. Lehrjahr

Wie viel verdient man als Zimmerer/Zimmerin im 2. Lehrjahr?

Als Zimmerer/Zimmerin liegt die tarifliche Ausbildungsvergütung im 2. Lehrjahr bei 1.290 Euro brutto im Monat in Westdeutschland und 1.191 Euro in Ostdeutschland, nach der BIBB-Erhebung 2025. Das ist Platz 50 von 161 Ausbildungsberufen mit einem Wert für dieses Lehrjahr.

Wie viel bleibt als Zimmerer/Zimmerin im 2. Lehrjahr netto übrig?

Von 1.290 Euro brutto bleiben als Zimmerer/Zimmerin im 2. Lehrjahr rund 1.017 Euro netto, nach Abzug von 273 Euro für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragssätze 2026, Steuerklasse I, keine Lohnsteuer).

Um wie viel steigt die Vergütung als Zimmerer/Zimmerin vom 1. zum 2. Lehrjahr?

Vom 1. zum 2. Lehrjahr steigt die Vergütung als Zimmerer/Zimmerin um 220 Euro im Monat, von 1.070 Euro auf 1.290 Euro, also um 20,6 Prozent. Das Berufsbildungsgesetz verlangt eine Steigerung mindestens jährlich.

Wie liegt Zimmerer/Zimmerin im 2. Lehrjahr im Vergleich zu anderen Berufen?

Im 2. Lehrjahr liegt Zimmerer/Zimmerin mit 1.290 Euro 81 Euro über dem Durchschnitt aller 161 erfassten Berufe von 1.209 Euro. Den höchsten Wert in diesem Lehrjahr hat Milchtechnologe/-technologin mit 1.473 Euro, den niedrigsten Friseur mit 723 Euro.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Datenbank Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Erhebung 2025.

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