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Was verdient man in der Ausbildung als Zimmerer/Zimmerin?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Zimmerer/Zimmerin liegt im ersten Lehrjahr bei 1.070 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 46.752 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.070 €

1. Lehrjahr

1.536 €

Letztes Lehrjahr

46.752 €

Gesamtsumme

8 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Zimmerer/Zimmerin?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Zimmerer/Zimmerin für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

1.070 €

1. Lehrjahr

1.290 €

2. Lehrjahr

1.536 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Zimmerer/Zimmerin von 1.070 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.536 Euro im 3. Lehrjahr. Im Osten beginnt Zimmerer/Zimmerin mit 1.071 Euro.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Zimmerer/Zimmerin, 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.070 €1.071 €
2. Lehrjahr1.290 €1.191 €
3. Lehrjahr1.536 €1.442 €

Ost und West unterscheiden sich bei Zimmerer/Zimmerin: die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Zimmerer/Zimmerin zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Zimmerer/Zimmerin eine Gesamtsumme von rund 46.752 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Zimmerer/Zimmerin im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Zimmerer/Zimmerin liegt auf Platz 8 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 95.9. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Handwerk):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Zimmerer/Zimmerin bei 1.070 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 346 Euro, das sind 48 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Zimmerer/Zimmerin?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Zimmerer/Zimmerin nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Zimmerer/Zimmerin in 100 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 278 der 1.052 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

11 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

89 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Zimmerer/Zimmerin

Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Zimmerer/Zimmerin netto übrig?

Vom Bruttobetrag als Zimmerer/Zimmerin gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.

Was passiert, wenn der Betrieb als Zimmerer/Zimmerin nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Zimmerer/Zimmerin zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Wird die Vergütung als Zimmerer/Zimmerin bei Verkürzung der Ausbildung angepasst?

Bei einer verkürzten Ausbildung als Zimmerer/Zimmerin zahlt der Betrieb weiterhin die Vergütung des tatsächlichen Ausbildungsjahres, nicht die des ursprünglich geplanten. Die Gesamtsumme über die Ausbildungszeit sinkt entsprechend der kürzeren Laufzeit.

Zählt Überstundenvergütung als Zimmerer/Zimmerin extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Zimmerer/Zimmerin gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Bekommt man als Zimmerer/Zimmerin Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Zimmerer/Zimmerin hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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