Facharbeiterbrief
Was Facharbeiterbrief für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Facharbeiterbrief ist der gebräuchliche Name für das Prüfungszeugnis der IHK in gewerblich-technischen Berufen der Industrie, das Gegenstück zum Gesellenbrief im Handwerk. Rechtlich heißt beides Zeugnis über die Abschlussprüfung. Mit dem Facharbeiterbrief beginnt die Eingruppierung in die Facharbeiterentgeltgruppen der Industrietarife, in der Regel deutlich über dem letzten Lehrjahr.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Industriemechaniker erhält nach bestandener Prüfung den Facharbeiterbrief der IHK und wird nach dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie in die unterste Facharbeitergruppe eingruppiert.
Wo Facharbeiterbrief geregelt ist
§ 37 Abs. 2 BBiG (Prüfungszeugnis).
4 verwandte Begriffe
- Abschlussprüfung: Die Prüfung am Ende der Ausbildung, bei bestandener Prüfung wird der Berufsabschluss erteilt.
- Gesellenprüfung: Die Abschlussprüfung in Handwerksberufen, nach bestandener Prüfung trägt man den Titel Geselle oder Gesellin.
- Einstiegsgehalt: Das Gehalt nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, abhängig von Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot.
- Industrie und Handel: Der größte Ausbildungsbereich, zuständig sind die Industrie- und Handelskammern. Umfasst kaufmännische, gewerbliche und technische Berufe.
Häufige Fragen zu Facharbeiterbrief
Was bedeutet Facharbeiterbrief?
Die Bezeichnung für das Abschlusszeugnis in gewerblich-technischen Ausbildungsberufen außerhalb des Handwerks.
Wo ist Facharbeiterbrief geregelt?
Facharbeiterbrief: § 37 Abs. 2 BBiG (Prüfungszeugnis).
Was heißt Facharbeiterbrief in der Praxis?
Ein Industriemechaniker erhält nach bestandener Prüfung den Facharbeiterbrief der IHK und wird nach dem Tarif der Metall- und Elektroindustrie in die unterste Facharbeitergruppe eingruppiert.