Einstiegsqualifizierung
Was Einstiegsqualifizierung für die Ausbildungsvergütung bedeutet
Die Einstiegsqualifizierung ist ein bezahltes betriebliches Praktikum von sechs bis zwölf Monaten für Jugendliche, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Der Betrieb zahlt eine Vergütung, die Agentur für Arbeit erstattet ihm einen Zuschuss und die Sozialversicherungsbeiträge. Inhalte, die der Ausbildungsordnung entsprechen, können später auf die Ausbildung angerechnet werden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Jugendlicher beginnt im Oktober eine Einstiegsqualifizierung im Einzelhandel und wechselt im nächsten Sommer in die reguläre Ausbildung desselben Betriebs; die Kammer rechnet ihm sechs Monate an.
Wo Einstiegsqualifizierung geregelt ist
§ 54a SGB III (Einstiegsqualifizierung); § 7 BBiG (Anrechnung).
4 verwandte Begriffe
- Praktikum: Ein zeitlich begrenzter Einblick in einen Beruf oder Betrieb vor oder während der Ausbildung, keine Berufsausbildung im rechtlichen Sinn.
- Verkürzung: Die Reduzierung der Ausbildungsdauer, zum Beispiel durch eine Vorqualifikation oder gute Leistungen. Die Vergütung richtet sich weiterhin nach dem tatsächlichen Lehrjahr.
- Berufsausbildungsbeihilfe: Eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Auszubildende, deren Ausbildungsvergütung und Elterneinkommen die Lebenshaltungskosten nicht decken.
- Duale Ausbildung: Die Ausbildungsform, bei der die praktische Ausbildung im Betrieb und die theoretische Ausbildung in der Berufsschule gleichzeitig stattfinden.
Häufige Fragen zu Einstiegsqualifizierung
Was bedeutet Einstiegsqualifizierung?
Ein betriebliches Langzeitpraktikum von sechs bis zwölf Monaten, das auf eine reguläre Ausbildung vorbereitet und die Chancen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen soll.
Wo ist Einstiegsqualifizierung geregelt?
Einstiegsqualifizierung: § 54a SGB III (Einstiegsqualifizierung); § 7 BBiG (Anrechnung).
Was heißt Einstiegsqualifizierung in der Praxis?
Ein Jugendlicher beginnt im Oktober eine Einstiegsqualifizierung im Einzelhandel und wechselt im nächsten Sommer in die reguläre Ausbildung desselben Betriebs; die Kammer rechnet ihm sechs Monate an.