Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Bogenmacher?

Für Bogenmacher liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Bogenmacher

Wie viel bleibt von der Ausbildungsvergütung als Bogenmacher netto übrig?

Vom Bruttobetrag als Bogenmacher gehen Lohnsteuer erst ab einem höheren Einkommen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen bleibt der überwiegende Teil netto erhalten, die genaue Höhe hängt von Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht ab.

Wie viel bekommt man als Bogenmacher im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Bogenmacher gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Bogenmacher zusammen?

Für Bogenmacher lässt sich ohne tariflichen Wert keine Gesamtsumme berechnen, die Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Zählt Überstundenvergütung als Bogenmacher extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Bogenmacher gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Liegt die Vergütung als Bogenmacher über der Mindestausbildungsvergütung?

Ohne Tarifbindung gilt für Bogenmacher die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Weiterführende Seiten