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Was verdient man in der Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen?

Die tarifliche Ausbildungsvergütung für Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen liegt im ersten Lehrjahr bei 1.293 Euro im Monat. Über die gesamte Ausbildung kommen rund 48.300 Euro zusammen, Stand Erhebung 2025 des Bundesinstituts für Berufsbildung.

1.293 €

1. Lehrjahr

1.389 €

Letztes Lehrjahr

48.300 €

Gesamtsumme

12 / 173

Rang

Wie viel ist es in jedem Lehrjahr als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen?

Die folgende Übersicht zeigt den tariflichen Monatsbetrag als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen für jedes Lehrjahr, so wie ihn das Bundesinstitut für Berufsbildung zum Stichtag 1. Oktober 2025 erhoben hat. Die Ausbildung dauert 36 Monate.

1.293 €

1. Lehrjahr

1.343 €

2. Lehrjahr

1.389 €

3. Lehrjahr

Gestrichelte Linie zur Orientierung: Mindestausbildungsvergütung erstes Jahr, aktuell 724 € im Monat.

Der Monatsbetrag steigt als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen von 1.293 Euro im ersten Lehrjahr auf 1.389 Euro im 3. Lehrjahr.

Tarifliche Ausbildungsvergütung Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen, 3 Lehrjahre, Erhebung 2025
LehrjahrWestOst
1. Lehrjahr1.293 €1.293 €
2. Lehrjahr1.343 €1.343 €
3. Lehrjahr1.389 €1.389 €

Ost und West unterscheiden sich bei Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen: die Werte für Westdeutschland und Ostdeutschland im direkten Vergleich.

Was kommt über die gesamte Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen zusammen?

Über die gesamte Ausbildungszeit ergibt sich für Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen eine Gesamtsumme von rund 48.300 Euro.

Der Rechenweg: jeder Monatsbetrag eines Lehrjahres wird mit der Anzahl der Monate in diesem Jahr multipliziert, danach werden alle Lehrjahre addiert. Diese Zahl weist keine andere Quelle aus, obwohl sie die eigentliche Vergleichsgröße zwischen zwei Ausbildungsberufen ist: Der Monatsbetrag allein sagt nichts darüber aus, was am Ende der Ausbildungszeit tatsächlich verdient wurde. Wer zwei Berufe mit unterschiedlicher Ausbildungsdauer vergleicht, braucht die Gesamtsumme, nicht nur den Einstiegsbetrag.

Wie steht Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen im Vergleich zu anderen Ausbildungsberufen?

Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen liegt auf Platz 12 von 173 tariflich erfassten Ausbildungsberufen, das entspricht dem 93.6. Perzentil.

Drei verwandte Berufe aus demselben Ausbildungsbereich (Öffentlicher Dienst):

Wie viel liegt das über der Mindestausbildungsvergütung?

Im ersten Lehrjahr liegt die tarifliche Vergütung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen bei 1.293 Euro, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 724 Euro. Der Abstand beträgt 569 Euro, das sind 79 Prozent mehr als die Untergrenze.

Was verdient man nach der Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen?

Nach der Ausbildung richtet sich das Einstiegsgehalt als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen nach Betrieb, Region, Tarifbindung und Übernahmeangebot. Eine Auswertung nach dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit ergänzt diese Seite, sobald die Daten importiert sind. Bereits jetzt gilt: Wer während der Ausbildung tarifgebunden bezahlt wurde, startet in der Regel auch danach mit einem Tarifgehalt, das über dem Durchschnitt nicht tarifgebundener Betriebe liegt.

Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen in 100 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 100 Orten liegen 106 der 153 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

69 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

31 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Bekommt man als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Wie lange dauert die Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen?

Die Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen dauert 36 Monate, das entspricht 3 Jahren.

Muss man als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Was passiert, wenn der Betrieb als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Wie hat sich die Vergütung als Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen in den letzten Jahren entwickelt?

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen sind bundesweit zuletzt zweistellig gestiegen: 2025 um 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Eine mehrjährige Zeitreihe für Fachangestellte/-r für Arbeitsmarktdienstleistungen folgt, sobald die Erhebungen der Vorjahre importiert sind.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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