Zum Inhalt springen
Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Fachkraft für Fruchtsafttechnik?

Für Fachkraft für Fruchtsafttechnik liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Fachkraft für Fruchtsafttechnik in 18 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 18 Orten liegen 19 der 19 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

18 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Muss man als Fachkraft für Fruchtsafttechnik Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Fachkraft für Fruchtsafttechnik sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Zählt Überstundenvergütung als Fachkraft für Fruchtsafttechnik extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Fachkraft für Fruchtsafttechnik gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Wie viel bekommt man als Fachkraft für Fruchtsafttechnik im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Fachkraft für Fruchtsafttechnik gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Bekommt man als Fachkraft für Fruchtsafttechnik Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Fachkraft für Fruchtsafttechnik hängen vom jeweiligen Tarifvertrag oder der betrieblichen Vereinbarung ab. Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht für Auszubildende nicht automatisch, viele Tarifverträge sehen es aber vor.

Was passiert, wenn der Betrieb als Fachkraft für Fruchtsafttechnik nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Fachkraft für Fruchtsafttechnik zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

Weiterführende Seiten