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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Feuerungs- und Schornsteinbauer?

Für Feuerungs- und Schornsteinbauer liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Feuerungs- und Schornsteinbauer in 6 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 6 Orten liegen 8 der 8 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

4 weitere Städte mit Ortsübersicht

Die Ortsseite zeigt alle Berufe, die dort ausgebildet werden, mit Tarifwert und Stellen.

2 weitere Orte bei der Bundesagentur

Zu wenige Stellen für eine eigene Seite; der Link öffnet die Suche für diesen Beruf und Ort bei der Bundesagentur für Arbeit.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Feuerungs- und Schornsteinbauer

Wie lange dauert die Ausbildung als Feuerungs- und Schornsteinbauer?

Die Ausbildungsdauer für Feuerungs- und Schornsteinbauer ist in unserem Datenbestand noch nicht hinterlegt.

Verdient man als Feuerungs- und Schornsteinbauer in Ost und West unterschiedlich?

Für Feuerungs- und Schornsteinbauer liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Muss man als Feuerungs- und Schornsteinbauer Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Auch als Feuerungs- und Schornsteinbauer sind Sozialversicherungsbeiträge pflichtig. Lohnsteuer fällt erst an, wenn das Jahreseinkommen den Grundfreibetrag übersteigt, was bei vielen Ausbildungsvergütungen nicht der Fall ist.

Wie viel bekommt man als Feuerungs- und Schornsteinbauer im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Feuerungs- und Schornsteinbauer gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Was passiert, wenn der Betrieb als Feuerungs- und Schornsteinbauer nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Feuerungs- und Schornsteinbauer zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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