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Ausbildungsverguetung.net, Vergütung je Beruf und LehrjahrAusbildungsverguetung.netVergütung je Beruf und Lehrjahr

Was verdient man in der Ausbildung als Fotograf?

Für Fotograf liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Fotograf in 16 Orten

Wo dieser Beruf gerade ausgebildet wird, nach gemeldeten Ausbildungsstellen sortiert. In diesen 16 Orten liegen 18 der 18 bundesweit gemeldeten Stellen; die Stellendatenbank nennt je Abfrage höchstens 100 Orte, alle übrigen zeigt die Suche bei der Bundesagentur. Die Vergütung hängt nicht am Ort, sondern am Tarifgebiet und an der Tarifbindung des Betriebs.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Fotograf

Zählt Überstundenvergütung als Fotograf extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Fotograf gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Verdient man als Fotograf in Ost und West unterschiedlich?

Für Fotograf liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Fotograf?

Für Fotograf liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.

Was verdient man in der Ausbildung als Fotograf?

Für Fotograf liegt kein tariflicher Durchschnitt vor, weil zu wenige Betriebe tarifgebunden sind. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, die Vergütung im Einzelfall wird frei vereinbart.

Wie viel bekommt man als Fotograf im ersten Lehrjahr?

Für das erste Lehrjahr als Fotograf gilt ohne Tarifbindung die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im Monat als Untergrenze.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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