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Was verdient man in der Ausbildung als Glas- und Porzellanmaler?

Für Glas- und Porzellanmaler liegt kein tariflicher Durchschnitt vor: zu wenige Betriebe sind tarifgebunden, um einen belastbaren Wert zu erheben. Es gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 724 Euro im ersten Lehrjahr als Untergrenze, die tatsächliche Vergütung wird zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart.

Häufige Fragen zur Ausbildungsvergütung als Glas- und Porzellanmaler

Welche Ausbildungsberufe zahlen mehr als Glas- und Porzellanmaler?

Für Glas- und Porzellanmaler liegt kein Rang vor, weil kein tariflicher Durchschnitt erhoben wurde.

Verdient man als Glas- und Porzellanmaler in Ost und West unterschiedlich?

Für Glas- und Porzellanmaler liegt nur für eine Region ein tariflicher Wert vor, ein Ost-West-Vergleich ist damit nicht möglich.

Zählt Überstundenvergütung als Glas- und Porzellanmaler extra?

Mehrarbeit über die vertragliche Ausbildungszeit hinaus wird als Glas- und Porzellanmaler gesondert vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen, das regelt der Ausbildungsvertrag oder der geltende Tarifvertrag.

Was passiert, wenn der Betrieb als Glas- und Porzellanmaler nicht tarifgebunden ist?

Ohne Tarifbindung wird die Vergütung als Glas- und Porzellanmaler zwischen Betrieb und Auszubildendem frei vereinbart. Sie darf die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach Paragraf 17 BBiG nicht unterschreiten.

Liegt die Vergütung als Glas- und Porzellanmaler über der Mindestausbildungsvergütung?

Ohne Tarifbindung gilt für Glas- und Porzellanmaler die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung als Untergrenze, mehr ist möglich, aber nicht garantiert.

Tarifliche Durchschnitte gelten als Orientierung. Im Einzelfall entscheidet der Ausbildungsvertrag, nicht der hier ausgewiesene Durchschnitt. Bei Berufen ohne tariflichen Wert wird die Vergütung frei vereinbart, die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung bildet die Untergrenze.

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